Trotz Behinderung der eigene Chef
„Berufliche Selbstständigkeit und Behinderung – das passt nicht zusammen. Behinderte gründen doch nicht.“ Das war am Anfang ständig zu hören. Und nicht nur von Laien – viele Fachleute aus Behörden und gründungsrelevanten Institutionen teilen diese Ansicht bis heute. Viele Menschen glauben, Schwerbehinderte sind nicht leistungsfähig und deshalb den Belastungen einer beruflichen Selbstständigkeit nicht gewachsen. „Enterability“ in Berlin beweist seit 2004 das Gegenteil.
Mit Hilfe des Modellprojekts für Existenzgründungsberatung für Menschen mit Schwerbehinderung haben sich insgesamt 163 Menschen mit Schwerbehinderung beruflich selbstständig gemacht. Sie sind jetzt Unternehmer(innen) in Berlin – und viele sehr erfolgreich.
Vermittlungshemmnis Behinderung
Schwerbehinderung ist nach wie vor ein Vermittlungshemmnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung finden schwerer einen geeigneten Arbeitsplatz als andere Menschen. Sie treffen immer noch auf Vorbehalte. Viele benötigen einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz, brauchen besondere Ruhephasen oder eine besondere Prozessorganisation, die ihrer Behinderung geschuldet ist. Die meisten Menschen mit Behinderung erwerben diese erst im Laufe ihres Arbeitslebens – nur bei 4,7 Prozent ist die Behinderung angeboren. Viele können dann ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es nicht genügend Arbeitsplätze, die „behinderungsgerecht“ sind.
Eigene Arbeitsplätze schaffen
Für zahlreiche Menschen mit Behinderung ist die Selbstständigkeit die einzige Chance, am Berufsleben teilzunehmen. Das hat zwei Gründe: Erstens finden die meisten keine Anstellung und zweitens bestimmen sie als Selbstständige die Regeln ihres Arbeitstages und können sie auf ihre Beschwerden abstimmen. Als ihr eigener Chef können Menschen mit Behinderung selbst bestimmen, wann und wie sie arbeiten. Die Rheumakranke beginnt beispielsweise erst um 11 Uhr mit der Arbeit, dafür sitzt sie spät abends noch am PC. Der HIV-Infizierte kann es sich so einrichten, dass er sich jeden Mittag eine Stunde hinlegt. Er weiß aus Erfahrung: Nur so bleibt er dauerhaft arbeitsfähig. Die Schmerzpatientin hat sich ihren Arbeitsplatz so eingerichtet, dass sie überwiegend im Liegen arbeiten kann. Der Selbstständige mit psychischer Behinderung, der nur maximal sechs Stunden am Tag arbeiten sollte, hat schon bei der Planung der Geschäftsidee und der Kosten alles so organisiert, dass ihm sechs Stunden am Tag ausreichen, um vom Gewinn leben zu können.
Teilhabe am Arbeitsleben hat dabei einen ökonomischen Aspekt. Unternehmer(innen) mit Behinderung verdienen für sich und ihre Familie den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit. Sie werden unabhängig von staatlicher Unterstützung. Das ist wichtig. Genauso bedeutsam sind aber auch die sozialen Aspekte der Selbstständigkeit. Wer arbeitet, steht mitten im Leben, hat vielfältige Kontakte, trägt Konflikte aus und „erfährt Respekt und Anerkennung“ – wie es einer der „Enterability“-Gründer ausdrückt.
Das Handwerk muss man beherrschen
Menschen mit Behinderung, die mit der Unterstützung von „Enterability“ gründen wollen, müssen vor allem eines haben: eine Geschäftsidee. Und sie müssen das, was sie tun wollen, können und sich dafür begeistern. Wer einen Friseursalon eröffnen will, muss Haare schneiden können und einen Meisterbrief haben. Wer sich als Grafik-Designer selbstständig machen will, muss sein Handwerk beherrschen. Das ist die wichtigste Voraussetzung, die angehende Unternehmensgründer(innen) mitbringen müssen. Alles andere kann man mit Hilfe der Existenzgründungsberatung erarbeiten.
Wie alle Gründer(innen) müssen auch die schwerbehinderten Gründer(innen) am Markt bestehen – ihre Geschäftsideen müssen nachhaltig tragfähig sein. Hier ist zunächst eine qualitativ hochwertige „klassische Gründungbegleitung“ gefragt. Diese umfasst:
- Unternehmerpersönlichkeit,
- Geschäftsidee und Markterkundung,
- Gesellschaftsrecht und Gründungsformalitäten,
- Marketing,
- Zeitmanagement und Organisation,
- behindertenspezifische Aspekte einer Gründung,
- Buchhaltung und Verwaltung.
Probleme offen ansprechen
Das klassische Gründungswissen allein führt nicht zu nachhaltigen Gründungen. Neben allen üblichen Schwierigkeiten treten zusätzlich behinderungsbedingte Probleme auf. Dem sollte in besonderer Weise und ganz individuell Rechnung getragen werden. Wichtig ist: Die Behinderung muss in allen Phasen der Gründungsvorbereitung offen thematisiert und als Faktor berücksichtigt werden, der die Gründung in vielfältiger Art und Weise beeinflusst.
Die Beratung muss alle Konsequenzen auf das geplante Geschäftsvorhaben analysieren. Der Schreiner mit der Sprachstörung muss sich fragen lassen, wie er denn Verkaufsgespräche führen will, der Gründer mit der halbseitigen Lähmung, wie seine Mimik wohl auf Kunden wirkt, der psychisch Kranke, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für den nächsten schizophrenen Schub ist, die ehemalige Süchtige, in welche Selbsthilfegruppe sie geht und welche Unterstützungssysteme sie sich für Krisenzeiten aufgebaut hat. Nur so ist eine realitätsnahe Planung möglich und nur so können an die individuellen behinderungsbedingten Einschränkungen angepasste Lösungen gefunden werden.
An konkreten Hilfen und Informationen, die über das Angebot klassischer Gründungsberatungen hinausgehen, bietet die Existenzgründungsberatung:
- Barrierefreiheit (zum Beispiel Gebärdensprachendolmetscher),
- Mobilität der Berater(innen),
- einen hohen Anteil individueller Qualifizierung,
- eigene Seminare mit spezifischen Inhalten und Methoden für die Zielgruppe Menschen mit Schwerbehinderung,
- Informationen über Förderungen für Menschen mit Schwerbehinderung,
- Zugänge zu Finanzierungsquellen (Darlehen) speziell für Menschen mit Schwerbehinderung,
- eine gewachsene Vernetzung mit Institutionen, die Angebote für Menschen mit Schwerbehinderung haben.
Nicht jede Geschäftsidee trägt
Mehr als 520 Gründungsinteressierte haben in den letzten sechs Jahren gemeinsam mit „Enterability“ ihre Geschäftsidee geprüft. Nicht alle davon haben den Weg in die Selbstständigkeit gewagt. Die Beratung ist ergebnisoffen. Gute Gründungsberatung ist immer auch „Abberatung“. Sollte sich herausstellen, dass das Geschäftsvorhaben nicht rentabel oder der/die Gründer(in) nicht in der Lage ist, es umzusetzen, werden diese Probleme angesprochen. Die endgültige Entscheidung für oder gegen eine Gründung liegt stets beim Gründungsinteressierten selbst.
Von Februar 2004 bis Ende April 2010 haben sich 163 Menschen mit Schwerbehinderung mit der Hilfe der Existenzgründungsberatung beruflich selbstständig gemacht. Von diesen Gründer(inne)n waren Ende April 2010 noch 124 am Markt. Sie führen jetzt ein Unternehmen in Berlin. Und das durchaus nachhaltig: Zu diesem Zeitpunkt bestanden 56 Prozent dieser Gründungen schon länger als zwei Jahre, 48 Prozent länger als drei Jahre und 39 Prozent länger als vier Jahre. Ein Teil der Gründer(innen) hat aber nicht nur für sich selbst Arbeitsplätze geschaffen, sie haben weitere Arbeitskräfte eingestellt.
Von der Strafverteidigerin bis zum Journalisten
„In welchen Branchen gründen Menschen mit Behinderung?“ – eine Frage, die häufig als Erstes gestellt wird. „Wahrscheinlich sind viele Gründungen im Computerbereich, das kann man ja heutzutage alles von zu Hause machen“, so die Vermutungen. Dem ist nicht so. Gegründet wird hauptsächlich in der Dienstleistungsbranche (63 Prozent). Dahinter verbirgt sich der Hundesalon (s. Foto S. 22) genauso wie die erste blinde Strafverteidigerin Deutschlands, eine Computerschule, eine ergotherapeutische Praxis und ein freiberuflicher Journalist, der aus Pakistan berichtet.
Im Bereich Handel gründen 35 Prozent. Auch hier ist die Bandbreite der Geschäftsideen groß. Als Vertriebsweg werden Ladengeschäfte und das Internet genutzt. Es gibt Handelsvertreter, die national aber auch international agieren. Die Produktpalette reicht von Sammelartikeln und Schmuck über selbst produzierte Reitartikel bis hin zu Handys, Notebooks und Marderabwehranlagen.
Nur ein kleiner Anteil (zwei Prozent) gründet im Bereich Handwerk. Beispiele sind hier ein Elektromeister und ein Tierpräparator.
Interessant ist, wie sich die gesundheitliche Situation im Vergleich zu der Zeit vor der Selbstständigkeit entwickelt. Oft wird vermutet, dass sich die Belastungen der Selbstständigkeit negativ auswirken. Bei einer kleinen Gruppe (3,3 Prozent) der Gründer(innen) ist dies tatsächlich der Fall. Demgegenüber geht es einer weitaus größeren Gruppe (50 Prozent) vergleichsweise besser. Bei den anderen ist die gesundheitliche Situation unverändert.
Gesellschaftlicher Mehrwert
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin/Integrationsamt hat eine Studie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, den sozialen Ertrag des Projektes „Enterabilty“ zu erfassen (Untersuchungszeitraum Februar 2004 bis November 2008). Projekte wie dieses schaffen einen gefühlten gesellschaftlichen Mehrwert. Es existierten jedoch bisher wenige transparente Verfahren zur Messung dieses Mehrwertes. Dies liegt vor allem daran, dass sich der Erfolg eines sozialen Projektes nicht wie bei Unternehmen durch den erzielten Gewinn ableiten lässt. Das hier angewandte Verfahren SROI (Social Return On Investment) ergänzt die betriebswirtschaftlichen Kennzahl des Return on Investment (ROI) um die Komponente des sozialen Ertrages. Somit besteht die Möglichkeit, den Kosten einer Investition oder eines Projektes sowohl den ökonomischen als auch gesellschaftlichen Ertrag gegenüberzustellen. Als Ergebnis kam eine SROI-Kennzahl von 3,9 heraus. Die Kennzahl von 3,9 bedeutet, dass jeder in „Enterability“ investierte Euro einen gesellschaftlichen Gegenwert von 3,9 Euro erwirtschaftet hat. Der gesellschaftliche Ertrag drückt sich beispielsweise monetär darin aus, dass durch die Gründungen Arbeitslosengeld gespart wird oder von den Gründer(inne)n Steuern gezahlt werden.