Was tun Menschen mit Behinderung im Ruhestand?
Menschen mit einer lebenslangen Behinderung werden alt - zum einen war ihre Lebenserwartung noch nie so hoch wie heute, zum anderen hatte aufgrund der Euthanasieverbrechen während des NS-Regimes bislang noch keine Generation von Menschen mit Behinderung in Deutschland die Chance, alt zu werden. Das bedeutet: Zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Behindertenhilfe erreicht eine größer werdende Gruppe von Menschen mit Behinderung das Rentenalter.
Mit dem Schlagwort des "demografischen Wandels" wird zunehmend bewusst: Wir alle - Menschen mit und ohne Behinderung - leben in einer alternden Gesellschaft. Damit werden in der Regel vier parallele Prozesse umschrieben:
- Erstens hat die Zahl der neugeborenen Kinder im Lauf der Jahre beständig abgenommen.
- Zweitens wird die durchschnittliche Lebenserwartung immer höher.
- Drittens hat sich die Ruhestandsphase, das heißt die Lebenszeitspanne zwischen (altersbedingtem) Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und dem Lebensende kontinuierlich ausgeweitet.
- Viertens nimmt parallel mit dem Älterwerden der Anteil der Personen zu, die altersbedingt chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine Behinderung haben.2
Alle diese Entwicklungen betreffen - direkt oder indirekt - auch Menschen mit einer (lebens-)langen Behinderung. Sie stellen für die betroffenen Menschen selbst, für ihre Begleiter(innen) und die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe eine Herausforderung dar. Diese Herausforderung wirft die Frage auf, wie groß die neue Zielgruppe ist und sein wird.
Diese quantitative Dimension des Themas - also ein verlässlicher Überblick über die Altersstruktur von Menschen mit Behinderung - stößt schnell an ihre Grenzen: Die vorliegenden Datensätze wie beispielsweise die Schwerbehindertenstatistik, die Pflegestatistik, die Kennzahlen der überörtlichen Sozialhilfeträger zu den Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel SGB XII sowie der Mikrozensus stellen zum einen lediglich einen Ausschnitt der Realität dar und weisen zum anderen Schnittmengen auf, die sich nicht genau beziffern lassen.3 Lediglich für jene Menschen, die derzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten und in stationären Wohnformen leben, lassen sich annähernd verlässliche Zahlen bestimmen.4
Die Ungewissheit über die (fernere) Lebenserwartung führt jedoch auch hier dazu, dass die Anzahl der Menschen mit Behinderung, die das Ruhestandsalter erreichen, lediglich über Hochrechnungen beziffert werden kann. Ziemlich gesichert ist, dass zu den gegenwärtig etwa 10.000 bis 20.000 Menschen mit lebenslanger Behinderung im Ruhestand(-salter) in zehn bis zwanzig Jahren pro Jahr über 7000 Beschäftigte aus den WfbM hinzukommen werden.5 Da nach vorliegenden Lebenserwartungsprognosen in anderen westlichen Ländern6 davon auszugehen ist, dass die "fernere Lebenserwartung" von Menschen mit langjährigen Behinderungen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, im Durchschnitt zehn Jahre oder mehr beträgt, werden in ungefähr 30 Jahren weit über 70.000 Menschen mit langjährigen Behinderungen im Ruhestand sein.
Sicher ist: Die Zahl der Ruheständler wächst
Selbst wenn man über die Genauigkeit solcher Hochrechnungen streiten mag - eines ist allen klar: Es gibt eine stark wachsende Gruppe von Menschen mit Behinderung, die in den Ruhestand wechseln wird beziehungsweise angesichts ihres Alters die Option haben sollte, dies zu tun.
Nicht nur aufgrund der zahlenmäßigen Zunahme wird die qualitative Dimension des Themas an Bedeutung gewinnen: Viele Wohneinrichtungen sind schlichtweg (noch) nicht darauf ausgerichtet, eine adäquate ganztägige Begleitung sicherzustellen - oder aber andere, neue Alternativen zu eröffnen. Diese Situation ist zumeist ein Resultat des ausdifferenzierten Unterstützungssystems: Weil die Hilfen in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit (überwiegend) komplementär angeboten werden, entsteht durch den Wegfall der Arbeit eine neuartige Lücke im Versorgungssystem. Die meisten bisherigen "Lösungen" der stationären Behindertenhilfe beabsichtigen daher tagesstrukturierende Angebote fortzuführen beziehungsweise zu verlängern, um diese Lücke zu schließen: entweder in Form einer (Weiter-)Beschäftigung in WfbM, teilweise in besonderen Seniorengruppen, oder in Form von alternativen tagesstrukturierenden Angeboten innerhalb oder außerhalb der Wohneinrichtungen.
Tagesstruktur allein ist keine langfristige Perspektive
Diese Entwicklung scheint - auch wenn sie möglicherweise den gewohnten Lebensmustern und Bedürfnissen vieler älterer Menschen mit Behinderung entspricht - primär institutionellen und administrativen Zwängen und Rahmenbedingungen geschuldet zu sein. Die Kontinuität beziehungsweise Verlängerung bislang bewährter Versorgungsarten in Form einer festen Tagesstruktur ist jedoch keine langfristige Perspektive für die Gestaltung des Ruhestandes. Denn sie rückt eine eingehende Klärung der je spezifischen individuellen Bedürfnisse des einzelnen Menschen mit Behinderung in den Hintergrund und wirkt einer wirklich selbstbestimmten und den eigenen Vorstellungen entsprechenden Planung und Gestaltung des Ruhestandes entgegen.
Eine selbstbestimmte Gestaltung des Ruhestandes von Menschen mit Behinderung wird weitere und andere Lösungen erfordern. Dazu müssen die Konsequenzen und Herausforderungen der demografischen Entwicklung einerseits und der individuellen Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderung andererseits für die Institutionen und die Angebotslandschaft der Behindertenhilfe reflektiert und das Versorgungssystem und die Angebotslandschaft neu strukturiert werden.
Ein Auftakt dazu fand in Form des nun abgeschlossenen Projekts "Den Ruhestand gestalten lernen" statt. Dort wurde die Suche nach Lösungen mit dem Fokus "guter Praxis" auf zwei Ebenen gestaltet:
- Zum einen stand im Mittelpunkt, wie die Betroffenen selbst ihren Ruhestand gestalten möchten, welche Bedürfnisse und Wünsche sie hegen und welche Pläne sie schmieden (möchten). Dazu wurden bundesweit sieben Tagungen mit insgesamt 100 Menschen mit Behinderung veranstaltet.
- Zum anderen sollte ermittelt werden, welche guten Praxiserfahrungen die Mitarbeitenden der Behindertenhilfe gemacht haben und welche (Unterstützungs-)Angebote sich zur Vorbereitung und zur Gestaltung eines selbstbestimmten Ruhestandes bewährt haben. An sieben Workshops haben bundesweit 150 Mitarbeitende teilgenommen, die Menschen mit Behinderung im Ruhestand begleiten. Die Ergebnisse dieser Lösungssuche sind im Abschlussbericht des Projekts ausführlich dargestellt.7
Mensch mit Behinderung steht im Zentrum
Eine gelungene Gestaltung des Ruhestands von Menschen mit Behinderung setzt demnach Handeln auf vier unterschiedlichen Ebenen voraus:
- Grundlegend ist (beziehungsweise muss sichergestellt werden), dass der Mensch mit Behinderung als "Souverän" im Zentrum steht. Dies setzt individuelle Freiräume, insbesondere eine geschützte Privatsphäre in Verbindung mit einer gesicherten Basisversorgung voraus, aber auch eine intakte, ausreichende Infrastruktur. Um "Souverän" sein zu können, müssen darüber hinaus folgende Grundregeln gelten: Ein Mensch mit Behinderung muss frei entscheiden können, welche Angebote er wahrnehmen möchte. Dazu müssen ausreichend bekannte Wahlmöglichkeiten vorhanden sein. Es muss Chancen der effektiven Mitbestimmung geben, damit Angebote gestaltet werden, die den Vorstellungen der Menschen entsprechen. In einem fortlaufenden Verstehensprozess müssen dazu die Wünsche und Bedürfnisse erfragt und eventuell entschlüsselt werden. Und: Es muss an den aktuellen Lebenskontext und die sozialen Bezüge sowie an die biografischen Erfahrungen angeknüpft werden. Dies alles setzt Selbstverantwortlichkeit voraus, verlangt also vom "Souverän", Verantwortung für seine Entscheidungen zu übernehmen.
- Beim Übergang in den Ruhestand sollte den Menschen mit Behinderung ein Begleitungs-, Beratungs- oder Coaching-Angebot gemacht werden. Die (ergebnisoffene) Frage muss lauten: Wohin soll die Reise gehen? Um diese Frage nicht nur in den üblichen Bahnen beantworten zu können, sind allerdings in den meisten Fällen zuallererst die Wahlmöglichkeiten abzuklären und gegebenenfalls zu erweitern. Je nach Bedarf müssen gegebenenfalls flexible Übergangsformen organisiert werden, die aber Entscheidungen nicht auf Dauer vertagen dürfen, sondern solche vorbereiten und erleichtern sollten.
- Die Verwirklichung der ersten beiden Modelle setzt geeignete Strukturen und Kompetenzen auf der institutionellen Ebene voraus: Um ein bedarfsangemessenes Unterstützungsarrangement bereitzustellen, das den zuvor formulierten Ansprüchen genügen kann, braucht es vielfältige Koordinierungs- und Steuerungsleistungen. Eine bedarfsgerechte Basisversorgung, die Abstimmung von Angeboten und eine bedarfsflexible Verknüpfung von unterschiedlichen beziehungsweise interdisziplinären Dienstleistungen sind nötig. Dies sicherzustellen muss Aufgabe einer fortlaufenden Qualitäts- und Personalentwicklung sein, deren Ziel es ist, die Akquise und Nutzung von personellen und finanziellen Ressourcen zu optimieren.
- Für eine Gestaltung des Ruhestandes ist eine weitreichende Öffnung und Vernetzung der Institutionen und Dienste der Behindertenhilfe unverzichtbar. Die Systeme der Behindertenhilfe müssen Möglichkeiten der Inklusion durch einen "Kranz" von Beziehungen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Systemen im Umfeld (beispielsweise mit kulturellen, kirchlichen, sozialen Einrichtungen oder mit Vereinen und Diensten anderer Professionen) organisieren. Sie müssen sich im Austausch als permanent "lernende Organisationen" verstehen. Eine optimale Gestaltung des Ruhestandes von Menschen mit Behinderung kann nur innerhalb einer (Bürger-)Gesellschaft gelingen, die für dieses Thema interessiert wird und aufgeschlossen ist.
Umdenken tut not
Die Erkenntnisse des Projekts "Den Ruhestand gestalten lernen" (er)fordern einen Richtungswechsel: Die derzeitige Notlösung, auf das Thema Ruhestand und Alter(n) in Form von tagesstrukturierenden Gruppenangeboten zu reagieren, muss durch Alternativen ersetzt werden, die der Individualität und der Vielfalt an Wünschen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden können. Diese Alternativen sind bislang lediglich modellhaft skizziert. Sie erfordern lernende Organisationen und Engagement, um in der Praxis ihre Umsetzung und Konkretisierung zu finden:
- in Form von Rahmenbedingungen zur Souveränität des einzelnen Menschen mit Behinderung sowie
- einer am Coaching-Modell orientierten Vorbereitung und Begleitung bei den anstehenden Veränderungen,
- einer fachgerechten Koordinierung und Steuerung der Angebote, die ein bedarfsangemessenes Unterstützungsarrangement ermöglicht, sowie
- einer Öffnung und Vernetzung der Behindertenhilfe mit bestehenden Angeboten.
Die entscheidende Aufgabe der nächsten Jahre wird daher sein, die Strukturen von Einrichtungen und Diensten so weiterzuentwickeln und ihre Mitarbeiter(innen) zu qualifizieren, dass sie in der Lage sind, den Ansprüchen der neuen Zielgruppe nach Selbstbestimmung und Teilhabe gerecht werden zu können.
Anmerkungen
1. "Den Ruhestand gestalten lernen". http://egora.uni-muenster.de/ew/ruhestand. In diesem Forschungsprojekt der Universität Münster fanden Workshops mit Menschen mit Behinderungen und Mitarbeiter(inne)n der Behindertenhilfe in Kooperation mit den Fachverbänden statt und wurden wissenschaftlich begleitet. Im Mittelpunkt der qualitativen Forschung stand die Suche nach "guter Praxis" bei der Gestaltung des Ruhestands. Das Projekt begann im Mai 2006 und wurde im Juli 2008 mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes beendet. Im Februar 2009 wird ein Praxishandbuch mit dem Titel "Segel setzen - Aufbruch zum selbstbestimmten Ruhestand von Menschen mit Behinderung" erscheinen. Siehe auch: Mair, Helmut; Roters-Möller, Sören: Den Ruhestand gestalten lernen - Menschen mit Behinderung in einer alternden Gesellschaft. In: Cloerkes, Günther; Kastl, Jörg M.: Leben und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen : Menschen mit Behinderung im Netz der Institutionen. Heidelberg : Universitätsverlag Winter, 2007.
2. Ebd., S. 211 ff.
3. Etwas Licht ins Dunkel bringen möglicherweise im Frühjahr Berechnungen des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: www.berlin-institut.org.
4. Vgl. zum Beispiel Con_sens: Bestands- und Bedarfserhebung Werkstätten für behinderte Menschen 2003. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erstellt von Con_sens Hamburg. www.consens-info.de oder Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGÜS): Eingliederungshilfe - Zahlen, Daten, Fakten - Hintergründe - Folgerungen 2005. www.lwl.org/spur-download/bag/baur 20062005.pdf.
5. Vgl. zum Beispiel Con_sens, 2003.
6. Havemann, Meindert; Stöppler, Reinhilde: Altern mit geistiger Behinderung. Stuttgart : Kohlhammer, 2004.
7. Siehe Fußnote 1.