Neue Kontrollmechanismen für mehr Transparenz
Ein neues Gesetz zur Stärkung von internen Kontrollprozessen und -strukturen in Unternehmen, der sogenannte Sarbanes-Oxley-Act, wurde in den USA im Jahr 2002 erlassen. Mit der Novelle der achten EU-Richtlinie zur Abschlussprüfung werden ähnliche Veränderungen für Unternehmen in der EU übernommen.
Die neuen Richtlinien in den USA haben dort die Diskussion angeregt, ob die neuen Mechanismen ebenfalls im gemeinnützigen Bereich angewendet werden sollten. Dass diese Veränderungen nützlich sind, ist inzwischen anerkannt. Das hat dazu geführt, dass gemeinnützige Organisationen manche Punkte des Gesetzes freiwillig eingeführt und einzelne Staaten weitere gesetzliche Regelungen erlassen haben. Nachdem die Regelungen für Unternehmen bereits in der EU und in Deutschland ihren Niederschlag gefunden haben, wird auch für den gemeinnützigen Bereich ein Einfluss der neuen Mechanismen erwartet.
In den neuen Empfehlungen geht es unter anderem um die Einrichtung eines Vorstandsausschusses zu Finanzfragen, die Besetzung dieses Ausschusses mit wenigstens einem/einer ausgebildeten Finanzfachmann/-frau, die Dokumentation von Unterschriftsberechtigungen, die Aufstellung von internen Richtlinien zur Dokumentenaufbewahrung sowie das Verfahren bei Interessenskonflikten und Mitarbeiterbeschwerden.
Welche gemeinnützigen Organisationen in Deutschland sind bereits heute vorbereitet, falls sie verpflichtet werden, diese Kontrollprozesse einzurichten? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Untersuchung an der Edinburgh Business School1.
Ein Aspekt dabei ist, ob ein statistischer Zusammenhang zwischen den Charakteristika der Organisationen und dem Vorhandensein bestimmter Strukturen oder Prozesse hergestellt werden kann. Kann man beispielsweise sagen: Je höher das Einkommen einer Organisation, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Richtlinie für Unterschriftsberechtigungen bereits besteht? Eine Erhebung dazu im vergangenen Jahr bei Organisationen, die das Spendensiegel des Deutsches Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) in Berlin führen, sollte Aufschluss bringen.
Vergleich mit anderen Organisationen ermöglichen
Die hohe Rücklaufquote der Fragenbogen von über 60 Prozent und das große Kooperationsbestreben bei der telefonischen Befragung dokumentieren die Bereitschaft zu Transparenz im gemeinnützigen Sektor sowie die Aktualität des Themas. Obwohl die Untersuchung noch nicht vollständig ausgewertet ist, gibt es erste Zwischenergebnisse.
Aus den untersuchten Charakteristika konnte ein statistischer Zusammenhang folgender Aspekte mit dem Vorhandensein der neuen Mechanismen festgestellt werden: die Höhe des Einkommens der Organisationen, das Alter der Organisationen, die Berufung von Gremienmitgliedern mit betriebs-, finanzwirtschaftlichem oder juristischem Berufsbild, die Zugehörigkeit zu internationalen Netzwerken sowie ein internationaler Tätigkeitsbereich der Organisationen. Kein statistischer Zusammenhang konnte bei der formalen Ausbildung von Gremienmitgliedern im betriebs-, finanzwirtschaftlichem oder juristischen Bereich sowie dem Spendenanteil am Gesamteinkommen der Organisation festgestellt werden.
Die Studie soll Entscheidungsträgern in Organisationen einen Drittvergleich ermöglichen. Autor(inn)en von Richtlinien und Gesetzgebern soll vermittelt werden, welcher Typ von Organisationen ihren Empfehlungen besser nachkommen kann als andere. Spender(inne)n oder Sponsoren sollen einen ersten Überblick bekommen, welche Organisationen die Kontrollprozesse bereits weiterentwickelt haben.
Anmerkung:
1. Der Autor befasst sich im Rahmen seiner Dissertation mit dieser Frage.