Caritas und Diakonie brauchen Transparenz
Die MEDIEN berichten verstärkt über Fälle von Misswirtschaft im dritten Sektor. Organisationen sollten sich auf diese kritischere Öffentlichkeit einstellen. Ein Resultat ist der im Dezember 2008 eingeführte Verhaltenskodex des Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO), der die Mitglieder zu mehr Transparenz und einer wirkungsvolleren Organisationsführung und Kontrolle verpflichtet (abrufbar unter www.venro.org). Der DCV ist Mitglied bei VENRO. Auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist dabei, die Kriterien für die Vergabe des DZI-Spendensiegels zu verschärfen.
Die Dienste und Einrichtungen der Caritas müssen nicht nur aufgrund zunehmenden externen Drucks, sondern aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus bestrebt sein, Rechenschaft über ihre Leistungen und die dafür eingesetzten Mittel abzulegen. Das gilt umso mehr, als die Caritas auch Spenden und Mittel aus Soziallotterien und Sozialversicherungen erhält, mit denen sie treuhänderisch umzugehen hat. Indem die Caritas die gesellschaftliche Forderung nach mehr Transparenz offensiv aufgreift, stärkt sie die eigene Glaubwürdigkeit, aber auch Wettbewerbsfähigkeit. Die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht" (siehe www.dbk.de) empfiehlt den katholischen Rechtsträgern sozialer Einrichtungen und Dienste, in geeigneter Form die Öffentlichkeit über das abgeschlossene und geprüfte Wirtschaftsjahr zu informieren. Der diakonische Corporate Governance Kodex fordert ebenfalls mehr Transparenz ein (siehe www.diakonie.de).
Zwischen Kann- und Soll-Modulen unterscheiden
Die Konkretisierung dieser Transparenzempfehlung ist inzwischen durch einen Entwurf für gemeinsame Transparenzstandards für Caritas und Diakonie erfolgt, der nun in einem verbandlichen Konsultationsverfahren diskutiert wird. Um eine gewisse Standardisierung und Vergleichbarkeit sowie eine Anpassung an die Spezifika der Rechtsträger zu gewährleisten, wurde ein modulartiger Aufbau der Transparenzstandards gewählt. Dabei ist grundsätzlich zwischen Soll-Modulen (Strukturdaten, Leistungsbericht, Wirtschaftsbericht, Spendenbericht), zu denen im Jahresbericht oder anderen Medien Aussagen enthalten sein sollen, und Kann-Modulen (Ehrenamtsbericht, Sozialbericht) zu unterscheiden. Innerhalb dieser Module wird wiederum zwischen Soll- und Kann-Elementen differenziert. So ist im Wirtschaftsbericht die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses nach Handelsrecht ein Soll. Bei kleineren Trägern, die bisher nur eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht erstellen müssen, reicht die Veröffentlichung dieser Daten aus. Allerdings sollten auch sie perspektivisch den Standard nach Handelsrecht anstreben. Auch über die empfangenen Spenden und deren Verwendung soll berichtet werden. Werbe- und Verwaltungsausgaben sind nach Standard des DZI darzustellen. Im Leistungsbericht sollten die qualitätsbezogenen Ergebnisse veröffentlicht werden, zudem auch eine für Laien verständliche Zusammenfassung von externen Berichten (zum Beispiel des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen). Bei den Strukturdaten sind Angaben zur Corporate Governance des Unternehmens essenziell: Inwieweit werden die Anforderungen der Arbeitshilfe 182 hinsichtlich der Einrichtung wirksamer Aufsichts- und Kontrollstrukturen (zum Beispiel Angabe der Mitglieder des Aufsichtsgremiums und ihrer Qualifikation) und eine an betriebswirtschaftlichen Maßstäben orientierte Geschäftsführung erfüllt (zum Beispiel Art und Umfang des Risiko- und Qualitätsmanagements).
Die Transparenzstandards sind als Orientierung zu verstehen und nicht als enge Vorgabe für die Gestaltung eines Geschäfts- oder Rechenschaftsberichts. So sind sie mit bestehenden Transparenzstandards kompatibel. Der Entwurf des Transparenzstandards kann unter unternehmen@caritas.de angefordert werden. Rückmeldungen sind erwünscht.