Unternehmensmitbestimmung: Perspektiven aus unternehmerischer Sicht
Eine Einführung der Unternehmensmitbestimmung für caritative Unternehmen wird auf den verschiedenen Ebenen in den Gremien der Caritas derzeit viel diskutiert und ist auch in Heft 13/2024 der neuen caritas bereits Gegenstand mehrerer Beiträge gewesen.
So wurde über die aktuelle Rechtslage der Unternehmensmitbestimmung im weltlichen Bereich, die ihre Grundlage im Montan-Mitbestimmungsgesetz (inklusive Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz), im Mitbestimmungsgesetz sowie im Drittelbeteiligungsgesetz findet, aber auch über bereits existierende Regelungen in Diakonie (in § 6 b MVG-EKD) und Caritas (in der MAVO des Bistums Osnabrück) und die weiteren Bestrebungen berichtet.
Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) verschließt sich diesem Vorhaben nicht, sondern begrüßt eine passende Unternehmensmitbestimmung auch für caritative Unternehmen und will den Prozess ihrer Einführung aktiv begleiten. Auch wenn die weltlichen Argumente für eine Unternehmensmitbestimmung wie der Ausgleich von Kapital und Arbeit sowie die Kontrolle von Unternehmensmacht auf die kirchlichen Einrichtungen nicht übertragbar sind - da sie gemeinnützig sind und damit ein gesetzlicher Schutz vor den Kapitalinteressen der Anteilseigner gegeben ist und weil sie keine Monopolisten sind, sondern im harten Wettbewerb stehen -, gibt es Vorteile einer Unternehmensmitbestimmung auch für caritative Unternehmen. Denn sie bedeutet ein Mitspracherecht der Mitarbeitenden auf Unternehmensebene. Und eng damit verbunden ist das wichtige Thema der Mitarbeiterbindung, vor allem in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels. Die AcU möchte daher für eine Unternehmensmitbestimmung in der Caritas Rahmenbedingungen gestalten, die für sie praktikabel umsetzbar sind, so dass Unternehmensmitbestimmung in katholischen Einrichtungen im positiven Sinne tatsächlich realisiert werden kann.
Die AcU hat sich daher schon früh mit dem Thema befasst und Eckpunkte für eine Unternehmensmitbestimmung in der Caritas entwickelt. Wichtige Eckpunkte der AcU sind beispielsweise die Größe der mitbestimmten Unternehmen sowie die Größe des Aufsichtsgremiums an sich. Eine Beteiligung von Mitarbeitenden sollte nur in bereits bestehenden Aufsichtsgremien vorgesehen werden. Grundsätzlich muss vorab die Frage gestellt werden, in welchen Unternehmen eine Unternehmensmitbestimmung passend und sinnvoll ist. Weiterhin erachtet die AcU eine Übergangsphase als dringend notwendig.
Ihre Eckpunkte hat die AcU bereits in die Gespräche mit ihren Netzwerkpartnern eingebracht.
AcU in Kürze
Dienstgeberverband der Caritas
Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) ist ein Dienstgeberverband. Caritative Träger und Einrichtungen haben sich in der AcU zusammengeschlossen, um ihre tarifpolitischen Anliegen und unternehmerischen Interessen gemeinsam zu vertreten und die Weiterentwicklung des Tarif- und Arbeitsrechts der Caritas mitzugestalten. 25 Prozent aller Mitarbeiter:innen der Caritas sind branchenübergreifend und bundesweit bei Mitgliedern der AcU beschäftigt.