Zum Selbstverständnis der Arbeit von Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas gehören ehrenamtliche wie hauptamtliche Mitarbeiter, die Vernetzung mit anderen sozialen Diensten sowie Qualitätsstandards, die den Betreuten dienen.
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Ab dem 1. Januar 2023 gelten höhere Anforderungen an berufliche Betreuer:innen. Für den Nachweis von Sachkunde und Eignung gibt es Übergangsregelungen, um die jeweilige Qualifikation erwerben zu können und anerkennen zu lassen.
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Betreuungsvereine unterstützen Angehörige und ehrenamtliche Betreuer von Pflegebedürftigen. Doch immer mehr Vereine sind in ihrer Existenz gefährdet. Barbara Dannhäuser vom Katholischen Verband für soziale Dienste erklärt, wo die Probleme liegen und was getan werden muss, damit sie ihre Arbeit auch weiterhin leisten können.
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Der Referentenentwurf zur Reform der rechtlichen Betreuung liegt vor. Er greift die wichtigsten Eckpunkte des Diskussionsprozesses auf und nimmt die breite Beteiligung von Ländern, Verbänden, Experten und Betroffenen ernst. Dennoch gibt es Nachbesserungsbedarf, auch bei der Finanzierung.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Betreuer- und Vormünder-Vergütung vorgelegt. Das begrüßen die Betreuungsvereine, doch die Erhöhung um 17 Prozent reiche nicht. Auch die seit Jahren geforderte Dynamisierung der Vergütung fehle.
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Das Bundesjustizministerium hat in einer Studie die Qualität in der rechtlichen Betreuung erhoben. Für die Betreuungsvereine in der Caritas ist dies Anlass, über ihr Profil nachzudenken. Als Vertreter der Zivilgesellschaft könnten sie eine Fülle neuer Aufgaben übernehmen.
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