Ab 2025 müssen große Unternehmen dokumentieren, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Umwelt, Gemeinwohl und Ökonomie hat. Sozialunternehmen sollten daher bereits heute die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch in den Blick nehmen.
Mehr
Dass gemeinnützige Einrichtungsträger zum Führen von „Taschengeldkonten“ der Bewohner künftig eine Erlaubnis vorweisen müssen, ist inzwischen vom Tisch. Trotzdem empfiehlt es sich, die Barbetragsverwaltung im Sinne von Compliance präventiv zu bearbeiten.
Mehr
Nach der Taxonomie-Verordnung der EU müssen große Kapitalgesellschaften eine prüfungspflichtige Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2023 erstellen – was Caritasträger dabei beachten sollten.
Mehr
Die Anbieterlandschaft in der ambulanten Pflege verändert sich kontinuierlich. Wachstum wird in erster Linie durch private Einrichtungen generiert. Um konkurrenzfähig zu bleiben, sollten freigemeinnützige Pflegedienste ihre Unternehmensform überprüfen.
Mehr
Neue gesetzliche Regelungen veranlassen Sozialstationen, ihre Betriebsführung neu aufzustellen. Um wirtschaftlich arbeiten zu können und erfolgreich mit Kostenträgern zu verhandeln, müssen die Kennzahlen der Einrichtung ermittelt werden und transparent sein.
Mehr
Zwei neuere EU-Vorgaben, die CSRD-Richtlinie und die Taxonomie-Verordnung, bringen – zunächst für große Unternehmen – bedeutende Nachhaltigkeitspflichten mit sich.
Mehr