Zu wenig klare Vorgaben
Diskutieren Sie mit: Schreiben Sie hier Ihren Kommentar
Die Ressourcenverschwendung hat hoffentlich ein Ende! In der Problem- und Zielbeschreibung des Referentenentwurfs zum zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 22. Juni 2015 ist zu lesen: "Dabei soll die Entwicklung eines neuen wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Qualitätsmessung und -darstellung unter Berücksichtigung der Ergebnisqualität mit einer Neustrukturierung der Entscheidungsstrukturen einhergehen." Das ist ein Lichtblick - im Dschungel um die Pflegenoten!
Als Lösung wird angeboten: "Der mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 eingeleitete Prozess der Nachhaltigkeit in der Qualitätsentwicklung wird durch die Schaffung neuer Instrumente und Verfahren fortgesetzt." Wird hier etwas ausgebremst? Ein 2008 eingeleiteter Prozess der Nachhaltigkeit soll fortgesetzt werden? In diesem Prozess fanden Hunderte ergebnislose Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien statt; stritten Menschen über Stichproben, denen offensichtlich die einfachsten Grundlagen der Statistik fehlten; lernten Pflegekräfte ihre Dokumentation akribisch an die Anforderungen des MDK anzupassen; wurde nicht die Frage gestellt, ob das, was man empirisch erfasst, auch wirklich das misst, was man zu messen vorgibt, nämlich Pflegequalität und nicht die Qualität der Dokumentation. Und dieser Prozess soll fortgesetzt werden?
Nein, neu ist ein Qualitätsausschuss, der die Schiedsstelle ersetzen soll. Dort werden fast die gleichen Akteure vertreten sein, die bisher keine brauchbare Qualitätsprüfung zustande gebracht haben. Kann sich der Qualitätsausschuss nicht einigen, wird er durch einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert. Das ist eine neue Struktur, aber ein altes Muster: Einigen sich heute die Vertragsparteien nicht, gehen sie zur Schiedsstelle. Es wird nicht besser.
Wohlfahrtsverbände machen Gegenvorschlag
Vielleicht ist aber die nächste Neuerung der Schlüssel zu Effizienz: Der Qualitätsausschuss soll mit Unterstützung einer qualifizierten Geschäftsstelle fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige beauftragen. Und neu ist auch, dass eine qualifizierte Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet wird. Sehr gut! Näheres sollen die Vertragsparteien der bisherigen Selbstverwaltung regeln. Das könnte allerdings Jahre dauern!
Die Wohlfahrtsverbände haben einen Gegenvorschlag erarbeitet. Sie wollen einen Gemeinsamen Bundesausschuss Pflege. Auch das ist neuer Wein in alten Schläuchen. Der Gesetzgeber gibt einen weiten Rahmen vor. Die konkrete Ausgestaltung überlässt er weiterhin den Parteien, die in den vergangenen Jahren keine wirkliche Transparenzprüfung zustande gebracht haben. Ein Gemeinsamer Bundesausschuss Pflege hilft nicht. Bei aller Skepsis gegenüber zu viel staatlicher Regelung helfen in diesem Fall leider nur mehr gesetzliche Vorgaben.