Nur mit Qualität!
Bund und Länder verhandeln derzeit darüber, die Ausbildung für Altenpflege, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege in Richtung einer generalistischen und zum allgemeinen Bildungssystem durchlässigen Ausbildung neu zu entwickeln. Sobald es zur Einigung kommt, soll ein neues Pflegeberufsgesetz auf den Weg gebracht werden. Caritas und Diakonie begleiten diesen Prozess durch eine fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Experten der Alten- und Gesundheitspflege, Vertreter(inne)n der Krankenhäuser, Altenheime und Ausbildungsstätten. Diese Arbeitsgruppe hat sich auf Eckpunkte verständigt, die der KKVD gemeinsam mitentwickelt hat und politisch einbringt.
Demnach ist die bewährte enge Verzahnung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung weiterhin sicherzustellen, das heißt: Die Ausbildung ist auch künftig bei den derzeitigen Trägern der Alten- und (Kinder-)Krankenpflegeschulen durchzuführen. Ein übergreifendes Konzept zur Kompetenzentwicklung in einer generalistischen Ausbildung braucht neue Formen der Vernetzung und Kooperation von theoretischer und praktischer Ausbildung. Verbundschulen können hier die Funktion von Kompe-
tenzzentren erfüllen.
Die zukünftige Pflegeausbildung muss nach Auffassung des KKVD die bisherige Trennung der Ausbildungsgänge nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vollständig auflösen. Sie sollte mit einer Berufsbezeichnung abschließen, die staatlich anerkannt ist und den direkten beruflichen Einstieg in alle Tätigkeitsfelder des Gesundheits- und Pflegewesens ermöglicht. Eine Spezialisierung soll erst nach Abschluss des ersten generalistischen Ausbildungsabschlusses erfolgen. Die zukünftige Ausbildung hat nach unseren Vorstellungen den differenzierten und anspruchsvollen Anforderungen einer komplexen Pflege zu entsprechen. Sie muss die weiterzuentwickelnde pflegewissenschaftliche Expertise sowie die bisherigen qualitätssichernden Elemente wie eine systematische Verbindung zwischen dem theoretischen und praktischen Ausbildungsbereich nutzen. Es sind dabei Regelungen zu schaffen, die eine systemische Durchlässigkeit von der Assistenz bis zur akademisch gebildeten Pflegekraft ermöglichen. Geeignete Verfahren zur Feststellung und Anerkennung von auch außerhalb der allgemeinbildenden Abschlüsse erworbenen Kompetenzen müssen entwickelt und verbindlich geregelt werden, um individuelle Karrierewege zu eröffnen.
Die Politik ist nun gefordert, die Ausbildung bundeseinheitlich zu regeln sowie stabil und verlässlich zu finanzieren. Dies ermöglicht ausbildenden Trägern die Ausgestaltung einer guten Ausbildungsqualität. Alle Kostenträger (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) sowie die Länder sind gleichermaßen an der Finanzierung zu beteiligen. Diese gemeinsamen Forderungen werden wir mit den weiteren beteiligten Verbänden von Caritas und Diakonie in den laufenden politischen Dialog und das anschließende Gesetzgebungsverfahren einbringen.