Langzeitarbeitslose nicht abhängen
Menschen in "Lohn und Brot" mussten während des Lockdowns erstmals erleben, wie es ist, wenn Selbstverständliches nicht mehr selbstverständlich ist. Doch für langzeitarbeitslose Menschen hat sich während des Lockdowns in Deutschland nicht viel geändert. Sie waren bereits vor der Pandemie ausgeschlossen von Kunst und Kultur oder gar von Reisen in ferne Länder oder Shoppingerlebnissen. Kurzum: Sie hatten bisher schon zu wenig Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft. Das Leben ist für sie ein dauerhafter Lockdown.
Dies wird leider auch nach der Pandemie so bleiben. Mehr noch: Die Corona-Krise hat bei den langzeitarbeitslosen Menschen schon heute besonders tiefe Spuren hinterlassen. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum bis gar nicht. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit - wie vom Bundesfinanzministerium geplant - im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit im Deutschen Caritasverband tritt dafür ein, dass langzeitarbeitslose Menschen nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen.
Im integrativen sozialen Arbeitsmarkt braucht es gemeinnützige soziale Betriebe mit zuverlässigen rechtlichen Rahmenbedingungen im SGB II - vergleichbar denen für gemeinnützige Inklusionsunternehmen für Menschen mit Behinderung im SGB IX -, und zwar mit entsprechender Berücksichtigung in der Abgabenordnung. In diesen Betrieben finden langzeitarbeitslose Menschen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten mit geregelten Einkommensmöglichkeiten, mit einer Tagesstruktur und mit sozialen Unterstützungsleistungen, die auch ihren Familien zugutekommen. Wir fordern die Stabilisierung des integrativen Arbeitsmarktes statt seiner Schwächung, wie sie nun vom Bundesfinanzministerium geplant ist. Denn wir erleben: Die Kürzung um 200 Millionen Euro trifft die Beschäftigungsförderung doppelt hart.
Warum ist dies der Fall? Ganz einfach: Während die Mittel für den Eingliederungstitel gekürzt werden, steigen die Verwaltungskosten der Jobcenter weiter, beispielsweise durch Tariferhöhungen, Coronaprämien oder allgemeine Kostensteigerungen. Da der Eingliederungstitel gegenüber dem Verwaltungstitel deckungsfähig ist, werden die gestiegenen Verwaltungsaufwendungen aus dem Eingliederungstitel umgewidmet. Somit wird der Eingliederungstitel de facto doppelt gekürzt.