Fallpauschalen überprüfen
Ein gutes Gesundheitssystem zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, dass stationäre und ambulante Versorgung Hand in Hand greifen. In diesem Zusammenhang hat sich immer wieder gezeigt, dass gerade der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende ambulante, rehabilitative oder pflegerische Versorgung eine besondere Herausforderung darstellt. In der öffentlichen Debatte fallen dabei oftmals Begriffe wie "blutige Entlassung" oder "Drehtüreffekt".
Ein funktionierendes Entlassmanagement kann dies verhindern. Der Gesetzgeber hat hierfür in den vergangenen Jahren rechtliche Voraussetzungen geschaffen: Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde erstmals überhaupt ein Leistungsanspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement geschaffen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde festgeschrieben, dass das Entlassmanagement Teil des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung ist.
Dieses Gesetz wurde in dieser Legislaturperiode noch einmal konkretisiert: Seitdem können Krankenhäuser für den Übergang zum Beispiel Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße sowie Heilmittel und häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Patienten bei entsprechendem Bedarf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Kurzzeitpflege erhalten, auch wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt.
Allerdings kommt man auch beim Entlassmanagement nicht daran vorbei, die finanziellen Grundlagen der Krankenhäuser zu betrachten. Wurde früher nach Liegetagen abgerechnet, gilt heute das Fallpauschalen- beziehungsweise DRG-System. Ziel dieses Abrechnungssystems war und ist es, das Gesundheitssystem transparenter zu machen und die Versorgung der Patienten effizienter zu gestalten. Verbrachten Patienten im Jahr 1991 im Schnitt 14 Tage im Krankenhaus, waren es 20 Jahre später "nur" noch 7,7 Tage.
Ein Abrechnungssystem, das den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird
Die wesentliche Kritik am DRG-System - und damit wird der Bezug zum Entlassmanagement sehr deutlich - entzündet sich allerdings daran, dass es den Krankenhäusern einen Anreiz bietet, Patienten schnell zu entlassen. Schließlich wird jeder Patient als Fall abgerechnet - egal wie lange dieser im Krankenhaus liegt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt gesetzlich festgeschrieben worden: Eine Expertenkommission prüft bis spätestens Ende 2017, ob im DRG-System oder über Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten sowie der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden, und erarbeitet entsprechende Vorschläge. Hier erwarte ich konkrete Ergebnisse von den Beteiligten.
Es gibt sicher nicht den einen Hebel für ein gutes Entlassmanagement. Klar ist: Es braucht dafür zwingend ein ausreichendes und funktionierendes Abrechnungssystem, das den Versorgungsbedürfnissen der Menschen gerecht wird.