Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen
Viele Justizvollzugsanstalten haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg hat seit mehreren Monaten einen Belegungsstand von über 110 Prozent. Konkret wohnen etwa 120 Insassen - nicht verfassungskonform - auf engstem Raum in Doppelzellen, wodurch das gegenseitige Aggressionspotenzial steigt. Es stellt sich auch die Frage, ob alle die nötigen Chancen zur Resozialisierung haben. Nach Expertenansicht sind deshalb nicht nur die Vollzugsstrukturen zu verbessern, vielmehr müssten den Verurteilten vielfältigere Formen der Tataufarbeitung und Resozialisierung angeboten werden.
Auch ich als hauptamtlicher Gefangenenseelsorger sehe diese Notwendigkeit. Seit drei Jahren erhalte ich tagtäglich umfangreiche Einblicke in die biografischen und systemischen Ursachen delinquenten Verhaltens. Beispielsweise traf ich kürzlich im Krankenrevier der JVA auf einen Gefangenen mittleren Alters, ohne festen Wohnsitz, Analphabet mit Sprachstörungen. Im Alkoholrausch hatte er Polizeibeamte beleidigt. Aufgrund weiterer Bagatelldelikte wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt. Der Gefangene kann den richterlich festgesetzten Tagessatz von zehn Euro nicht aufbringen, was ihm nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen eingebrockt hat. Ähnlich gelagert ist das Schicksal eines dreißigjährigen Untersuchungshäftlings mit dem Tatvorwurf des Lebensmitteldiebstahls. Er ist drogenabhängig und ebenfalls ohne festen Wohnsitz. Ihm habe ich den gesamten Besitz (Reisetasche und Rucksack) in die Anstalt gebracht. In Haft muss er nun auf seine Verhandlung warten und dann auf einen freien Therapieplatz.
Ersatzfreiheitsstrafen sollten abgeschafft werden
Mein Dienst als Seelsorger gestaltet sich vor allem dadurch, den Gefangenen intensiv zuzuhören, ihnen Lebensmut und die Liebe Gottes zuzusagen und in der Regel mit ihnen oder auch für sie zu beten. In den Sonntagsgottesdiensten in der geräumigen Anstaltskirche wird immer wieder spürbar, dass Gott ein Liebhaber der Freiheit ist. Aber reicht das? Müssten nicht weitreichende strukturelle Veränderungen seitens des Gesetzgebers gesucht werden? Ersatzfreiheitsstrafen sollten meiner Meinung nach abgeschafft und durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden. Kurzzeitstrafen, etwa aufgrund von Suchterkrankungen, müssten viel schneller in eine Therapiebehandlung umgewandelt werden - alles Punkte, die in etwa auch die Caritas einfordert in ihren Stellungnahmen. Die Optimierung von Vollzugsstrukturen ist wichtig. Dennoch darf diese nicht auf Kosten einer frühzeitigen Resozialisierung erfolgen.