Es gibt Alternativen zum assistierten Suizid
Viel der Hospizbewegung in Deutschland war es von Beginn an, Menschen, die
an ihr Lebensende kommen, beim Sterben zu begleiten. Sterbenden Menschen sollte bei Bedarf die notwendige fachlich qualifizierte palliativmedizinische und -pflegerische Unterstützung zukommen, die auch eine existenzielle, also psychologisch, sozial
und seelsorglich fundierte Begleitung einschließt.
In Deutschland ist seither durch das Engagement vieler ehrenamtlich und auch professionell tätiger Menschen in der Hospizbewegung ein Spektrum an Diensten und Einrichtungen entstanden, die versuchen, schwer kranken Menschen am Lebensende eine solche umfassende "palliative" Begleitung zu ermöglichen (palliativ kommt von lateinisch pallium, Mantel, also ummantelnd).
Welche palliativen Versorgungsformen gibt es?
Hier sind zunächst die ambulanten Hospizdienste zu nennen: In diesen engagieren sich ehrenamtlich tätige Menschen, um Sterbenden beizustehen und sie im Sterben nicht alleinzulassen. Dazu gehen sie zu den sterbenden Menschen nach Hause, aber auch in andere Wohn- und Lebensformen wie stationäre Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe oder auch in Krankenhäuser. Die Begleitung der Angehörigen umfasst eine fachliche Beratung zu den Möglichkeiten der palliativen Versorgung sowie eine Begleitung in den vielen Fragen, Ängsten und Nöten wie auch der Trauer der Betroffenen.
Ferner gibt es ambulante Pflegedienste: Diese sind häufig in die Pflege und Begleitung sterbender Menschen involviert, und nicht wenige der Pflegefachfrauen und -männer in ambulanten Pflegediensten haben inzwischen zusätzlich eine palliativpflegerische Ausbildung absolviert, mit der sie die Menschen im Sterben gut begleiten können.
Auch wurden in Krankenhäusern spezielle Palliativstationen eingerichtet, außerdem Palliativteams, die auf die anderen Stationen im Krankenhaus kommen und Menschen beim Sterben begleiten. In stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Wohnformen gehört die Begleitung von Sterbenden zum Alltag, allerdings leider oft nur mit eingeschränkten personellen Ressourcen.
Seit 2009 wurde in Deutschland als jüngstes Glied in der Versorgungskette die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aufgebaut, eine Versorgung, die in enger Abstimmung von Ärzt(inn)en und Pflegefachpersonen die Begleitung von Menschen in der Häuslichkeit ermöglicht, die aufgrund der Komplexität ihrer Erkrankung oder komplexen Begleiterscheinungen im Sterbeprozess sonst vielleicht ins Krankenhaus hätten aufgenommen werden müssen. Auch Menschen, die in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe leben, können diese spezielle Versorgung erhalten.
Am bekanntesten sind stationäre Hospize - in Deutschland mittlerweile circa 250 an der Zahl -, die Menschen mit komplexen Begleiterscheinungen im Sterbeprozess ein behütetes Sterben in einer eigens dafür geschaffenen Pflegeeinrichtung ermöglichen. Trotz dieses Spektrums an verschiedenen Hilfen gibt es dennoch einige Weiterentwicklungsbedarfe und Versorgungslücken.
Entwicklungsperspektiven der palliativen Versorgung
Palliative Entscheidungskompetenz fördern
Eine Beratung zur gesundheitlichen Versor- gungsplanung gemäß § 132 g Abs. 1 SGB V sollte auch Menschen offenstehen, die zu Hause leben, ob jung oder alt, gesund oder krank. Sie haben bislang keinen Anspruch auf diese Form der Beratung. Damit könnten auch sie dabei unterstützt werden, ihre ganz persönlichen Vorstellungen und Wünsche zu ihrer Versorgung am Lebensende selbstbestimmt zu verwirklichen.
Hospizkultur und Palliativversorgung in (Pflege-)Einrichtungen stärken
Die palliative Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase erfordert einen hohen zeitlichen und damit personellen Aufwand. Dieser Mehraufwand umfasst sowohl die pflegerische und medizinische Versorgung als auch die psychosoziale Begleitung und Betreuung von sterbenden Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen. Er wird bisher nicht ausreichend finanziert. Die finanzielle Verantwortung für die Verbesserung der Palliativversorgung und die Förderung einer hospizlichen Kultur in vollstationären Pflegeeinrichtungen sollte - wie bereits bei den stationären Hospizen - in der gesetzlichen Krankenversicherung angesiedelt werden. Würde sie in der Pflegeversicherung angesiedelt, würde das zu einer Steigerung des Eigenanteils der Heimbewohner(innen) führen. Dies muss vermieden werden, um die Bewohner(innen)nicht noch mehr als bereits bisher finanziell zu belasten. Damit könnte die Begleitung Sterbender verbessert und eine hospizliche Kultur weiter gefördert werden.
Grundlegend für den Aufbau und die Etablierung einer solchen Kultur ist die Verankerung von Prozessen und Instrumenten, die ein gutes Symptom- und Schmerzmanagement sicherstellen. Hospizkultur bedeutet, in allen Einrichtungen und Diensten den (Be-)Handlungsbedarf in den physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimensionen im Sinne des "Total Pain"-Konzepts wahrzunehmen. Mit dem Begriff "Total Pain" ist gemeint, dass Schmerz häufig nicht nur auf eine einzelne Ursache zurückzuführen ist, sondern als komplexes Erleben eines individuellen Menschen in einer Grenzsituation gesehen werden muss.
Gerade Ärzt(inn)en und Pflegefachpersonen im Krankenhaus fällt es häufig schwer, den Weg einer kurativen, das heißt heilenden Behandlung zu verlassen, ohne dabei ein schlechtes Gewissen oder das Gefühl zu haben, gescheitert zu sein. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden lernen müssen, dass auch die Begleitung der ihnen anvertrauten Menschen bis zum Tod zu ihrem Auftrag und Selbstverständnis gehört. Dann erst können sie ihre Patienten mit ihren Bedürfnissen auch auf ihrem Weg zum Sterben wahrnehmen, sie - viel früher, als es heute häufig noch geschieht - über die Möglichkeiten der hospizlichen und palliativen Versorgung informieren und sie adäquat begleiten. Denn Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben heute schon die Möglichkeit, direkt mit ambulanten Hospizdiensten zusammenzuarbeiten.
Eine Öffnung in den Sozialraum ist anzustreben
Es wäre gut, wenn die Informationen zu den Möglichkeiten der ehrenamtlichen Sterbebegleitung regelhaft bei bestimmten Diagnosen und Stadien von Erkrankungen und auch in das Entlassmanagement integriert würden. So könnten Betroffene im Krankenhaus und später auch zu Hause von einem ambulanten Hospizdienst begleitet werden. Wichtig ist, die Zusammenarbeit mit den An- und Zugehörigen zu fördern und eine Öffnung der Einrichtung in den Sozialraum hinein anzustreben. In der SAPV wäre es wichtig, dass der Gesetzgeber das reguläre Versorgungsangebot um den Anspruch auf eine fachlich versierte psychosoziale Begleitung ergänzt. Diese gibt es bisher nur aufgrund des Engagements einzelner Träger.
Regionale Hospiz- und Palliativ- Netzwerke ausbauen und fördern
Regionale Hospiz- und Palliativ-Netzwerke sind notwendige Eckpfeiler für eine qualitativ hochwertige und wirksame Beratung, Begleitung und Versorgung älter werdender (und häufig von chronisch fortschreitender Krankheit betroffener) Menschen und ihrer An- und Zugehörigen vor Ort.
Es ist zu hoffen, dass durch die ab 1. April 2022 mögliche Förderung der Koordination von Netzwerken die Netzwerke, die in der Hospiz- und Palliativversorgung bestehen, verstetigt und weitere gegründet werden. Das kann jedoch nur gelingen, wenn sich sowohl die Kommune als auch die Krankenkassen finanziell an der Förderung beteiligen.
Versorgungsbrüche vermeiden - durch palliatives Fallmanagement
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fühlen sich viele Betroffene sowie ihre An- und Zugehörigen mit der Organisation der Anschlussversorgung überfordert. Denn sie sind schon durch die Verarbeitung der Diagnose oder der Erkrankung selbst sehr belastet. Im Rahmen der SAPV wird oft schon eine Unterstützung und Koordinierung von Hilfen geleistet. Anspruch auf eine Versorgung mit SAPV haben aber nur Betroffene mit speziellen Krankheitsbildern.
Um Menschen bei der Organisation der notwendigen Hilfen zu unterstützen und damit vorprogrammierte Versorgungsbrüche zu vermeiden, muss ein palliatives Fallmanagement eingeführt werden. Im Rahmen eines solchen Fallmanagements könnte allen Menschen, die an einer schweren chronischen Erkrankung leiden oder die absehbar auf ihr Lebensende zugehen, ein Beratungsgespräch mit einem "Palliativ-Lotsen" angeboten werden - unabhängig davon, ob sie ambulant durch einen Hausarzt oder stationär im Krankenhaus versorgt werden. Dieser "Palliativ-Lotse" könnte sie über die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Begleitung und Versorgung beraten und auch bei der Beantragung notwendiger gesundheitlicher, pflegerischer, psychologischer, sozialer, spiritueller und sonstiger Unterstützungsangebote behilflich sein.
Größere Bekanntheit durch mehr Öffentlichkeitsarbeit
Auch heute wissen viele Menschen noch nicht, welche vielfältigen Beratungs-, Begleitungs- und Versorgungsmöglichkeiten es am Ende des Lebens gibt. Daher sollten die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Tod und Sterben sowie über die verschiedenen hospizlich-palliativen Möglichkeiten verstärkt werden. Mit diesen Maßnahmen könnten Sterben und Tod ein Prozess und ein Moment werden, der zu unserem Leben selbstverständlich dazugehört. Wir könnten, wenn wir das wollen, begleitet von fachlich versierten Menschen die Kunst des Sterbens lernen und damit eine Kultur des Sterbens in unserer Gesellschaft wirklich werden lassen.
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