Mehr Teilhabe als neuer Prüfstein
Der Bundesrat hat im Mai zugestimmt. Der wesentliche Aspekt aus Sicht der Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ist, wie die sogenannte inklusive Lösung umgesetzt wird. Sie soll im Jahr 2024 mit den Verfahrenslotsen in den Jugendämtern starten und 2028 mit dem Übergang der Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen - auch die mit Behinderungen - an die Jugendämter, also in das SGB VIII, enden. Die Richtung der Reform stimmt. Der langfristige Zeitplan wurde oft kritisiert, ist jedoch nötig. Es geht nicht nur um einen Zuständigkeitsübergang, sondern um einen strukturellen Umbau der Leistungsträger sowie einen Qualifizierungsprozess in den Jugendämtern und bei den Leistungserbringern. Durch die- se Reform darf das Know-how der Behindertenhilfe nicht verloren gehen, denn Leistungsträger und -erbringer sollen ja ihre Angebote inklusiv ausrichten. Das erfordert Zeit. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch mehr inklusive Angebote und mehr Teilhabe profitieren. Das ist der Prüfstein für das neue KJSG.
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