Die Aufarbeitung des Unrechts und Leids, das Kinder und Jugendliche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von 1949 bis 1975 erfahren und erlitten haben, ist dringend notwendig und zeitlich überfällig
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Eine jahrzehntelange Diskussion ist nun mit einem konkreten Ergebnis zu Ende gegangen: Der Bundestag hat im April das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, welches das SGB VIII ergänzen und neu ausrichten wird.
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