Vorsicht, Gift!
In einer Zeit unüberschaubarer Marktglobalisierung ist Mobbing ein Phänomen, das in Betrieben oftmals auch zur "Entfernung" entbehrlicher Beschäftigter geduldet, ja zum Teil sogar gefördert wird. Durch diese "Strategie" lassen sich durch Eigenkündigungen der Opfer Kündigungsstreitigkeiten oftmals vermeiden: Der Stärkere setzt sich durch.
Eine aktuell gültige Definition des Begriffs Mobbing liegt vor durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. Januar 2009: "Mobbing liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Die häufigsten Mobbinghandlungen und -formen am Arbeitsplatz sind:
- die Arbeitsleistung falsch bewerten;
- geringschätzige Behandlung;
- Gerüchte und Unwahrheiten verbreiten;
- Ausschluss von der Kommunikation;
- Ausgrenzung und Isolierung;
- Übertragung über- oder unterfordernder oder gar keiner Tätigkeiten;
- grundlose Herabwürdigung der Leistungen;
- Demütigungen;
- Beleidigungen, geschlechtsbedingte oder rassistische Diskriminierungen;
- sexuelle Belästigungen;
- Tätlichkeiten.
Mobbing kann in der Praxis (Misch-)Formen wie in den nachstehenden Beispielen annehmen, die sich in der realen Welt ebenso wie in der virtuellen abspielen:
Verbales Mobbing: Hinter ihrem Rücken werden Mobbing-Opfer verspottet beziehungsweise es wird über sie getuschelt und gelästert. Oft werden dabei ungerechtfertigte Anschuldigungen und Gerüchte kolportiert (Rufschädigung durch Rufmord).
Nonverbales Mobbing: Das Opfer wird "übersehen", es "existiert nicht". Unterhaltungen finden grundsätzlich über seinen Kopf hinweg statt.
Exklusion: Beim Ausschließen/Ausgrenzen geht es darum, das Opfer bis hin zur Diskriminierung abzuwerten.
Physisches Mobbing: Die betroffene Person erleidet Erpressung und Nötigung, die sich in der Zerstörung von Objekten oder in Körperverletzungen ausdrücken kann.
Psychisches Mobbing: Die mobbende Person dringt in mentale Bereiche des Opfers ein. Dazu findet sie seine Schwächen oder sensiblen persönlichen Themen heraus und nutzt diese aus.
Psychoterror: Durch erhebliche und wiederholte Bedrohung wird das Opfer eingeschüchtert.
Dissen: Beim Dissen - einem deutschen Kunstwort, das sich von dis-kriminieren oder dis-kreditieren ableitet, gilt es, jemanden verächtlich zu machen, Andersdenkende abzustempeln, sie systematisch herabzusetzen, auszugrenzen und als Sündenbock zu verfolgen.
Bossing: Hier geht es um alle Arten systematischer Attacken vonseiten Vorgesetzter, also nicht um einmalige Unfreundlichkeiten.
Chairing: Führungskräfte üben innerhalb der eigenen Hierarchieebene unfaire Attacken aus (englisch "chair": Stuhl/Sessel als Symbol für das Innehaben einer Führungsposition).
Staffing: Unfaire Attacken hierarchisch untergeordneter Mitarbeitender werden gegen
einzelne Führungskräfte oder gegen die Führungsebene gerichtet (englisch "staff": Belegschaft).
Shaming: Beim "Beschämen" stellt die mobbende Person private Angelegenheiten des Mobbing-Opfers in der Öffentlichkeit bloß. Opfer können dabei auch Organisationen sein, über die beschämende Behauptungen aufgestellt werden.
Defaming: Das "Diffamieren" zeigt sich in kontinuierlicher Herabsetzung und Diskriminierung durch unfaire Attacken gegen die öffentliche Reputation des Mobbing-Opfers. Frei erfundene Behauptungen werden oft durch gezielten Medieneinsatz so lange vervielfacht, "bis etwas hängenbleibt". Dieses Verleumden kann einen Straftatbestand gemäß § 187 Strafgesetzbuch - StGB erfüllen (Behauptung oder Verbreitung von unwahren "Tatsachen" wider besseres Wissen) oder nach § 186 StGB (üble Nachrede).
Schikanen: Mittels einer hinterhältigen Bosheit wird das Opfer in eine problematische Situation gebracht.
Stalking: Durch penetrant-kontinuierliche Verfolgung einer Person wird Psychoterror ausgeübt. Dies reicht von Telefonterror rund um die Uhr bis zur Androhung von Gewalt, dem Auflauern und dem Provozieren peinlicher öffentlicher Szenen. Ein Anti-Stalking-Gesetz ist seit dem 31. März 2007 in Kraft. Wichtig ist auch die Deutsche Stalkingopferhilfe.
Sabotage: Die Effektivität einer Person oder einer Organisation wird gezielt geschädigt.
Mobbing übers Internet
Sind die aufgezählten Formen des Mobbings jahrtausendealt, so hat die rasante Entwicklung der Online-Kommunikation in den letzten Jahrzehnten einige spezifische Internet-Formen hinzugefügt:
Cyber-Bullying oder Cyber-Mobbing: Per Handy, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities im Internet werden die Opfer beleidigt oder bedroht, beispielsweise durch die unautorisierte Veröffentlichung privater Bilder oder Videos und anderer sensibler Daten (§ 201?a StGB).
Flaming: Beim "Aufflammen" handelt es sich um Beleidigungen im Internet, die deutlich persönlicher ausfallen als die weit verbreiteten ruppigen Kommentare von Meinungsgegnern.
Identitätsmissbrauch (§ 269 StGB): Um zum Beispiel Autoritätspersonen ungestraft beleidigen oder bedrohen zu können, pseudonymisiert sich die mobbende Person mittels onlinekrimineller Techniken wie Phishing (Passwortdiebstahl), Pharming (Umleitung auf gefälschte Webseiten) oder Spoofing (Verschleierung der eigenen Identität).
Social Phishing: Mittels gefälschter E-Mails beziehungsweise Webseiten oder geknackter Zugänge zu sozialen Netzwerken gelingt es der mobbenden Person, sensible persönliche Daten des Mobbing-Opfers zu erhalten und zu veröffentlichen.
Cyber-Grooming: Die sexuelle Belästigung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen im Internet kann neben anderen Tätermotiven auch dem Mobbing dienen.
Cyberstalking: Das nervlich und seelisch zerrüttende Stalking (s. oben) erfolgt übers Internet (Mails, Foren, Chatrooms usw.), und übers Handy oder/und Festnetz-Telefon (Anrufe, SMS, Twitterbotschaften).
Mobbing kennt viele Motive
Unliebsame Kritik und Konkurrenzkampf - Angst um den Arbeitsplatz oder die berufliche Position -, aber auch eine unklare Rollenverteilung gehören zu den wichtigsten persönlichen Beweggründen für Mobbing im Arbeitsleben. Daneben stehen häufig Antipathie, Neid, Eifersucht, Frust, Rache und selbst Sadismus hinter den verschiedenen oben aufgezählten Erscheinungsformen.
Auslöser können aber auch bestimmte Verhaltensweisen oder kulturelle Eigenheiten einer Person sein, selbst ihre Hautfarbe oder Sprechweise genügen mitunter, um Mobbing-Opfer zu werden.
Stete Mobbing-Prävention
Für die Arbeitszufriedenheit jedes und jeder einzelnen Mitarbeitenden ist ein gutes Betriebsklima unabdingbar. Fehlt es, findet Mobbing einen Nährboden. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Führungskultur in einem Unternehmen, dabei insbesondere die Punkte:
- Übertragung von Verantwortung;
- Gewährung von Anerkennung;
- Gestaltung des Verhältnisses zwischen den Mitarbeitenden untereinander und zwischen Mitarbeiter(inne)n und Vorgesetzten.
Der Grad an Wahrscheinlichkeit, ein Mobbing-Opfer zu werden, liegt teilweise auch im Einflussbereich jeder und jedes einzelnen Mitarbeitende(n). Hier ist eine Selbsteinschätzung zu folgenden Punkten hilfreich:
- Bin ich meinen Aufgaben gewachsen und leistungsbereit?
- Habe ich eine professionelle Einstellung ohne übertriebene Empfindlichkeiten?
- Habe ich weder ein übersteigertes Selbstwert- noch ein Minderwertigkeitsgefühl?
- Sind meine Kleidung und mein Auftreten meiner Funktion angemessen?
- Sorge ich für ausreichende Körperpflege?
Rechtliche Möglichkeiten
Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz. Konsequente Prävention kann jedoch dazu beitragen, dass zwar keine völlige Mobbingbeherrschung erreichbar wird, aber zumindest die nach Art. 1 bis 3 des Grundgesetzes sowie mittelbar auch in § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte Beschäftigter geachtet werden. Außerdem können sich zahlreiche Geschädigte auf das am 18. Juni 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) berufen. Doch dieser Themenbereich sowie die Prüfung etwaiger Entschädigungsansprüche bedürfen einer eingehenden Befassung mit dem Einzelfall.
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