Diese Töpfe muss die Caritas kennen
Die Aktionsprogramme der Europäischen Union, die direkt von Brüssel aus verwaltet werden, sind für die Förderperiode 2014 bis 2020 mittlerweile angelaufen. Je nach Programm gibt es jährlich feststehende Termine für die Beantragung von Fördergeldern und spezifische Aufrufe, die im Vorfeld in einem Jahresarbeitsprogramm angekündigt werden. Entscheidet sich ein Träger, eine Einrichtung oder ein Dachverband für die Bewerbung bei einem EU-Förderprogramm, so sollte circa ein Jahr Vorlauf für die Vorbereitung des Antrags und für den Aufbau einer Partnerschaft eingeplant werden.1
Für die Caritas ist im Bereich der Aktionsprogramme insbesondere das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" (www.erasmusplus.de) interessant, mit dem eine internationale Kooperation verschiedener Organisationen und Austauschprojekte gefördert werden. Da die Projekte Pauschalbeträge nutzen, ist die Organisation und Abrechnung im Vergleich zu anderen Programmen weniger aufwendig. Zwar muss keine Kofinanzierung nachgewiesen werden, die Pauschalen sind jedoch als Zuschuss zu verstehen. Die Bewilligungschancen in diesem Programm sind vergleichsweise hoch (s. Tabelle: EU Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport).
Weitere interessante Programme sind:
- Europa für Bürgerinnen und Bürger: internationale, zivilgesellschaftliche Projekte zur demokratischen Teilhabe und dem Verständnis für die EU.
- Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft: meist transnationale Projekte zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, zur Gewährleistung eines bestmöglichen Privatsphäre- und Datenschutzes sowie zur Förderung und Verbesserung der Wahrnehmung der Unionsbürgerrechte.
- EU-Gesundheitsprogramm: konkrete Projekte im Bereich der Gesundheit.
Die Prioritäten sind in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt. Die Förderhöhe und Bewilligungschancen variieren je nach Ausschreibung.
Hat eine Einrichtung, ein Träger oder ein Spitzenverband eine Projektidee entwickelt, kann im Arbeitsprogramm für das kommende Jahr nachgesehen werden, in welchem Programm eine Förderung möglich ist und wann mit einer Ausschreibung gerechnet werden kann.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) fördert Projekte in den Bereichen gemeinsames europäisches Asylsystem, Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration sowie Rückkehr. Verstärkt werden große Projekte und Projektpartnerschaften gefördert. Deshalb ist eine Mindestantragssumme von 100.000 Euro (für die Ausschreibung 2014) pro Projekt und Jahr festgelegt. Die Kofinanzierung liegt grundsätzlich bei 75 Prozent. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich einmal jährlich. Antragsteller(innen) sind verpflichtet, ihre Antragsunterlagen über das Zugangsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im elektronischen Antragsverfahren (AMIF-Portal) einzureichen (https://amif.bamf.de/portal).
Aktueller Stand im Bereich der Strukturfonds
Die Strukturfonds, auch ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investmentfonds) genannt, umfassen mehrere Fonds, die für den DCV von Interesse sind. Ganz besonders betrifft dies den Europäischen Sozialfonds (ESF). Alle Strukturfonds werden vom Bund oder von den Ländern verwaltet.
Im Bereich des Europäischen Sozialfonds hat die EU-Kommission am 21. Oktober 2014 das Operationelle Programm des Bundes genehmigt, so dass die 26 Bundesprogramme nun je nach Ausschreibungsstand beginnen können. Die Ausschreibungen und Aufrufe zur Interessenbekundung sollten unbedingt auf den Webseiten der fünf beteiligten Ministerien verfolgt werden. Insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist hier von Interesse für den Deutschen Caritasverband (DCV). Auf der Internetseite des ESF sind die beteiligten Ministerien auch verlinkt (www.esf.de).
Das BMAS hat zum Beispiel die ESF-Integrationsrichtlinie Bund veröffentlicht. Ziel ist es, Personen schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen, die anderenfalls erhebliche Probleme beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben. Zu den Zielgruppen gehören Jugendliche und junge Erwachsene unter 35 Jahren sowie Asylbewerber(innen) und Flüchtlinge. Das Programm umfasst drei thematische Schwerpunkte: Integration statt Ausgrenzung (IsA), Integration durch Austausch (IdA) und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF). Ab dem 1. November bis spätestens 5. Februar 2015 können Anträge in allen drei Teilprogrammen eingereicht werden (www.esf.de, "Aktuelles", "ESF-Integrationsrichtlinie Bund").
Am 3. November 2014 wurde zudem die Richtlinie des ESF-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) veröffentlicht. Gefördert werden arbeitsmarktpolitische Projekte von Kommunen, die die nachhaltige Integration von arbeitslosen oder langzeitarbeitslosen Frauen und Männern über 26 Jahre in Beschäftigung fördern, zu einer Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen, in der integrierten Stadtentwicklung einen zusätzlichen Quartiersmehrwert bewirken und die innerstädtische Kohäsion verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" stattfinden. Die Kommunen können Fördergelder an Projektpartner wie die Caritas weiterleiten. Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundung endet am 12. Dezember 2014 (www.biwaq.de, "Programm", "ESF-Förderperiode 2014-2020").
Mit "Rückenwind" zu guter Personalentwicklung
Die Partnerrichtlinie "Rückenwind", das interessanteste Programm des BMAS für den Deutschen Caritasverband, wird seinen ersten Aufruf zur Interessenbekundung erst im ersten Quartal 2015 veröffentlichen, so dass die Projekte erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 starten können. Allerdings sind die Rahmenbedingungen schon bekannt. Deshalb können die konzeptionellen Vorbereitungen jetzt schon beginnen. Dazu gibt es zahlreiche Handreichungen und Projektbeispiele auf der Seite www.bagfw-esf.de. Das Programm fördert von 2014 bis 2020 kombinierte Personal- und Organisationsentwicklung in den Wohlfahrtsverbänden. Die Richtlinie des Programms wird demnächst veröffentlicht.
Hingewiesen werden sollte auch auf das Programm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein", das bereits vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit einem Aufruf zur Interessenbekundung beworben wird: www.bafza.de, "ESF-Förderprogramme".
Auch die anderen Programme des BMFSFJ in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 könnten demnächst ausgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, den Service der ESF-Seite zu nutzen und sich für den Newsletter anzumelden (www.esf.de, "Aktuelles", Nachricht vom 10. Juli 2014), um Neuigkeiten zu den geplanten Programmen in der neuen Förderperiode zeitnah zu erhalten.
Wie angekündigt wurde außerdem das Programm "Digitale Medien in der beruflichen Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausgeschrieben (www.bmbf.de/foerderungen/24983.php). In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt bis spätestens 25. Januar 2015 Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Die Förderrichtlinie allerdings ist bereits veröffentlicht (siehe unter www.bmbf.de, "Ministerium", "Bekanntmachungen"). Durch den Einsatz digitaler Medien können Lernangebote flexibel und an die individuellen Bedürfnisse der Lehrenden und Lernenden angepasst werden. Neue Lehr- und Lernformen entstehen. Mit der Förderbekanntmachung des Ministeriums liegt der Fokus auf Vorhaben, die auf den originären Kern der beruflichen Bildung abzielen und eine direkte Einbindung der Lernprozesse in die verschiedenen, realen beruflichen Kontexte thematisieren.
Das BMFSFJ beabsichtigt, Dienstleistungen zur Umsetzung des Programms "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten" einschließlich einer wirksamen Öffentlichkeits- und Pressearbeit zu vergeben. Das Programm zielt darauf ab, gemeinsam mit Sozialpartnern, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden und der kommunalen Ebene eine Lebens- und Arbeitswelt zu schaffen, in der eine familienfreundliche Personalpolitik in der betrieblichen Wirklichkeit bedarfsgerecht realisiert werden kann.
Hilfe für Benachteiligte
Die Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) im BMAS lässt noch etwas auf sich warten, ist aber bei allen Vorhaben im Bereich der Wohnungslosenhilfe und der allgemeinen sozialen Integration interessant. Er wird - wie der ESF - ebenfalls mit einem eigenen Begleitausschuss verwaltet. Die endgültige Genehmigung des EHAP soll im März 2015 vorliegen. Voraussichtlich wird es im Frühjahr 2015 einen Aufruf für Projekte geben. Da es nur eine Förderrunde für die Förderperiode 2014 bis 2020 geben wird, ist das Interesse in der Caritas-Landschaft an dem Fonds bereits jetzt groß.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist neben dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der zweite Strukturfonds der EU. Die Strukturfonds sind wichtige Instrumente der europäischen Strukturpolitik, das heißt, mit diesen Fonds stellt die EU die Finanzmittel bereit, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Die EFRE-Mittel werden sowohl durch Bund, Land, Kommune und andere öffentliche Institutionen als auch durch private Investoren kofinanziert.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert neben landwirtschaftlichen Betrieben auch die ländliche Entwicklung und kann für Einrichtungen und Caritasverbände interessant sein, die in ländlichen, unterversorgten Regionen arbeiten. Ansprechpartner sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (siehe www.foerderdatenbank.de, "Förderrecherche", Suchwort "ELER").
Das Operationelle Programm wurde am 23. Mai 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht und befindet sich derzeit in der Endphase des Abstimmungsverfahrens.
Anmerkung
1. Zur europäischen Förderpolitik siehe auch neue caritas spezial: Caritas - für ein soziales Europa, Mai 2014, Kapitel 4.
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