Das Geschäft mit dem Sex bleibt lukrativ
Prostitution ist in Deutschland ein lohnendes Geschäft. Wie viele Prostituierte diese Tätigkeit ausüben, ist nur schwer anzugeben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sagt, dass es hierzu keine zuverlässigen Angaben aus einer Statistik oder auf wissenschaftlicher Grundlage gibt.1 Je nachdem, ob es sich um Gegner(innen) oder Befürworter(innen) der legalen Prostitution handelt, werden die Zahlen nach oben oder unten korrigiert. Die am meisten verbreitete Schätzung geht von 400.000 der Prostitution nachgehenden Personen aus. Auch das Statistische Bundesamt rechnet mit dieser Zahl. Der Jahresumsatz der Prostitution wird vom Statistischen Bundesamt auf 14,6 Milliarden Euro geschätzt. Nach Abzug der eigenen Kosten (zum Beispiel Mieten, Anzeigen, Kleidung oder Schutzgelder) wird davon ausgegangen, dass Prostituierte rund 7,3 Milliarden Euro zur Bruttowertschöpfung der Bundesrepublik beitragen.2
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse
Bis zur Einführung eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse Prostituierter war Prostitution in Deutschland geduldet, galt jedoch als sittenwidrig. Über Jahre haben sich Interessenvertretungen Prostituierter für eine Legalisierung der Prostitution eingesetzt. Damit verbunden war die Erwartung, dass die Diskriminierung von Frauen und Männern, die der Prostitution nachgehen, abgebaut würde und dass sie bessere Arbeitsbedingungen und mehr Rechte erhalten würden. Vor allem das Recht, die Bezahlung einzuklagen, und der Zugang zur Sozialversicherung wurden als erstrebenswerter Fortschritt angesehen. Auch Beratungsstellen und Zusammenschlüsse, die mit in der Prostitution tätigen Frauen und Männern arbeiten, sind für die Einführung eines solchen Gesetzes eingetreten.
Am 20. Dezember 2001 wurde das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) vom Bundestag beschlossen und ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Darin wird unter anderem geklärt, dass vorher getroffene Vereinbarungen zur Bezahlung der sexuellen Dienstleistung rechtswirksam sind. Zudem wird geregelt, dass im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit Prostituierten die Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nichts entgegensteht. Darüber hinaus ist es nicht mehr strafbar, Räume einzurichten und gute Arbeitsbedingungen für Prostituierte zu schaffen im Sinne eines Beitrags zur Förderung der Prostitution.
Kontroverse Debatte: Abschaffen oder akzeptieren?
Mit der Einführung des Gesetzes war auch das Ziel verbunden, Prostitution öffentlich zu machen sowie der Zuhälterei und Ausbeutung der Prostituierten entgegenzuwirken und den Menschenhandel einzudämmen. Zehn Jahre danach ist festzustellen, dass Prostitution mit all ihren Facetten zugenommen hat. Flatrate-Bordelle haben das Angebot auf dem sexuellen Markt erweitert. Auch vermeldet die Bundesagentur für Arbeit, dass lediglich 44 Prostituierte sozialversichert sind, darunter vier Männer.3
Seit vergangenem Jahr wird das Gesetz zur Regelung der Prostitution in der Öffentlichkeit sehr konträr diskutiert. Auf der einen Seite stehen Alice Schwarzer und ihre Unterstützerinnen, die eine an die Bundeskanzlerin und den Bundestag gerichtete Unterschriftenkampagne zur Abschaffung von Prostitution gestartet haben.4 Sie sehen in der Prostitution eine Fortschreibung der traditionell gewachsenen Ungleichheit zwischen Männern und Frauen und ein System der Ausbeutung. Deshalb fordern sie eine Gesetzesänderung, die dem Einhalt gebietet. Darüber hinaus sollen Prävention sowie Hilfen zum Ausstieg angeboten werden. Auch eine Ächtung, wenn nötig Bestrafung der Freier wird gefordert. Auf der anderen Seite hat der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen im Oktober 2013 einen Appell zur Akzeptanz von Prostitution lanciert.5 In dem Appell weist der Verband darauf hin, dass Sexarbeit keine Sklaverei sei, sondern eine berufliche Tätigkeit, bei der sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Das Geschäft beruhe auf Freiwilligkeit. Deshalb fordert der Verband die Entkriminalisierung der Prostitution, ihre berufliche Anerkennung sowie Aufklärung und Weiterbildungsangebote.
EU: Prostitution verstößt gegen die Menschenwürde
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europarat fordern das Verbot des Sexkaufs und empfehlen den Mitgliedstaaten die Einführung des schwedischen Modells. Das Europaparlament sieht in der Prostitution einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Es fordert, die Nachfrage nach Prostitution einzudämmen und Prostituierten mehr Hilfe für den Ausstieg anzubieten. Zur Regelung der Prostitution empfehlen sie den Ländern also eine Bestrafung der Freier, nicht aber der Prostituierten selbst. Auch die Profiteure der Prostitution sollen verstärkt verfolgt werden.6
Der Europarat weist darauf hin, dass Prostitution mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar sei. Zusätzlich fordert der Rat, Werbung für Prostitution zu verbieten, das Mindestalter heraufzusetzen sowie ausreichend Beratungsstellen und Ausstiegsprogramme einzurichten, in denen Prostituierte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus rechtlichen und gesundheitlichen Beistand erhalten.7
In den Koalitionsverhandlungen hatten die verhandelnden Parteien das Thema aufgegriffen und im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen wollen. Opfer, die an der Aufklärung und Bestrafung der Täter mitwirken, sollen betreut und beraten sowie ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verbessert werden. Zusätzlich wird das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution überarbeitet. Ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten sollen verbessert werden. Strafrechtlich vorgegangen werden soll gegen Menschenhändler, aber auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen.
Anfang April dieses Jahres legte die CDU/CSU Eckpunkte vor, die eine Grundlage für die Reform des Prostitutionsgesetzes bilden.9 Zusätzlich zu dem im Koalitionsvertrag aufgegriffenen Regelungsbedarf wird darin vorgeschlagen, zum Schutz für junge Frauen die Altersgrenze von Prostituierten von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen. Zudem werden eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine verbindliche Gesundheitsuntersuchung gefordert. Eingeführt werden sollen die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und die Zugänglichkeit dieser Stätten für polizeiliche Kontrollen.
Revision des Gesetzes steht an
Noch vor der Sommerpause steht die Revision des Gesetzes von 2002 auf dem Programm der Regierung. Ziel ist es, das neue Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Mit der Reform wird der Spagat zu leisten sein, durch gesetzliche Regelungen den Freiraum für Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht zu erweitern, jedoch den Rahmen nicht so eng zu stecken, dass Frauen und Männer kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt werden. Zum Beispiel kann die Heraufsetzung des Mindestalters für Prostitution auf 21 Jahre sowohl dem Schutz der jungen Frauen dienen als auch zu ihrer Kriminalisierung beitragen, denn eine Altersgrenze wird diejenigen, die schnell Geld verdienen wollen, nicht von der Prostitution abhalten. Dafür wäre Prävention - also Aufklärung, Beratung sowie die Schaffung von alternativen Arbeitsmöglichkeiten - sinnvoller. Auch eine verpflichtende Gesundheitsvorsorge kann diejenigen, die dieser aus aufenthaltsrechtlichen oder sonstigen Gründen nicht nachkommen, weiter ins Abseits drängen. Frei zugängliche Gesundheitszentren und Beratungsstellen, die nicht der Meldepflicht unterliegen, wären eine Alternative.
Der Deutsche Frauenrat weist in seinen Beschlüssen darauf hin, dass populistische Kampagnen, die auf unredliche Weise Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit Prostitution gleichsetzten, nicht hilfreich seien, um die komplexen Probleme zu lösen. Er fordert einen besseren Schutz von Opfern von Menschenhandel sowie eine Stärkung der Rechte und Sicherheiten von Prostituierten.10
Anmerkungen
1. Vgl. www.bmfsfj.de/
BMFSFJ/root,did=132012.html
2. Vgl. Nagel, Lars-Marten: Prostitution - hier noch mehr Zahlen. In: Die Welt, 3. November 2013. http://investigativ.welt.de, Suchbegriff "Prostitution".
3. Vgl. Eigendorf, Jörg; Meyer, Simone; Nagel, Lars-Marten und Neller, Marc: Augsburg mit höchster Dichte von Prostituierten. In: Die Welt, 3. November 2013.
4. Siehe unter www.emma.de, "Themen".
5. Siehe unter http://berufsverband-sexarbeit.de/politik/appell-fuer-prostitution/
6. Vgl. Die Freier bestrafen, nicht die Prostituierten, fordert das Parlament, www.europarl.europa.eu/news/de/, Suchwort "Freier", PM vom 26. Februar 2014.
7. Vgl. Europarat: Gesetze und Maßnahmen zur Prostitution sind unverzichtbare Instrumente bei der Bekämpfung von Menschenhandel, http://hub.coe.int/ (Pfad: "Medien", Schlagzeilen", Suchbegriff "Gesetze zur Prostitution").
8. Vgl. Caspari, Lisa: Prostitution verboten, die Freier bleiben. In: Die Zeit, 3. Dezember 2013, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-12/schweden-prostitution-verbot-freier-strafe
9. Vgl. www.cducsu.de/themen/familie-frauen-arbeit-gesundheit-und-soziales/licht-ins-dunkelfeld-prostitution-bringen
10. Vgl. Komplexe Probleme erfordern differenzierte Lösungen, Beschlüsse Deutscher Frauenrat unter www.frauenrat.de, Pfad "Informationen", "Beschlüsse".
Gute Arbeit statt Prostitution
Bleiben oder gehen?
Mehr als nur ein Café: La Strada und Strich-Punkt
Kosovo kämpft gegen Menschenhandel
So bleiben Mitarbeiter psychisch gesund
Schande für Rechtsstaat
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}