EU will Sozialunternehmen stärker unterstützen
Laut einer Studie des Internationalen Forschungs- und Informationszentrums für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (CIRIEC) ist die Anzahl der Arbeitsplätze im sozialwirtschaftlichen Sektor in der Europäischen Union von elf Millionen in den Jahren 2002 bis 2003 auf mehr als 14 Millionen im Zeitraum 2009 bis 2010 angestiegen. Dies entspricht jeweils einem Anteil von sechs beziehungsweise 6,5 Prozent aller entgeltlich beschäftigten Arbeitnehmer(innen) in den damals 27 Mitgliedstaaten der EU1 Sozialunternehmen und sozialwirtschaftliche Organisationen spielen also eine zentrale Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Arbeitsplätze zeichnen sich darüber hinaus oft durch ihre hohe Qualität aus. So sind Sozialunternehmen oft lokal verwurzelt, wandern selten ab, planen langfristig und leisten dadurch einen nachhaltigen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsentwicklung. In einem durch hohe Arbeitslosigkeit geprägten europäischen Kontext wird auf nationaler wie auf europäischer Ebene daher seit einigen Jahren verstärkt thematisiert, wie man möglichst gute Rahmenbedingungen für soziale Unternehmen und soziale Innovationen schaffen kann. Diese Bestrebungen können auch Vorteile für die Caritas bringen, da auch Wohlfahrtsverbände unter die weitgefasste Beschreibung der „Sozialunternehmen“2 durch die Europäische Kommission fallen.
Mittlerweile haben sich die europäischen Institutionen des Themas in mehreren Initiativen angenommen, so zum Beispiel in den von der Europäischen Kommission im Oktober 2011 verabschiedeten Mitteilungen „Eine erneuerte Strategie 2011 bis 2014 für Corporate Social Responsibility“3 und „Initiative für soziales Unternehmertum“4. Außerdem hat die Kommission im Sommer 2012 eine Sachverständigengruppe5 „soziales Unternehmertum“ ins Leben gerufen, in der auf Hinwirken der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) auch ein Vertreter der deutschen freien Wohlfahrtspflege sitzt. Alle diese Aktivitäten sollen die Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen verbessern und innovative unternehmerische Lösungen für gesellschaftliche Probleme fördern. Der in der „Initiative für soziales Unternehmertum“ enthaltene Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa konzentriert sich hierbei auf drei zentrale Bereiche.
Ein Bürokratieabbau wird von den meisten gefordert
Erstens soll der Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen verbessert und vereinfacht werden. Dies betrifft die Fonds der Europäischen Union ebenso wie private Finanzmittel. Zweitens sollen die soziale Bedeutung sowie das wirtschaftliche Gewicht von sozialen Unternehmen besser sichtbar gemacht werden. Das regulatorische Umfeld soll vereinfacht werden.
Diese Prioritäten spiegeln sich auch in den Ergebnissen einer empirischen Studie einer Unternehmensberatung zu Innovationen wider, die auf einer Befragung von Trägern in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft basiert.6 Bei der Sonderauswertung für die Daten der Caritas stand bei der Frage nach den förderlichen Rahmenbedingungen für Innovationen der Bürokratieabbau mit fast 80 Prozent an erster Stelle, gefolgt von den finanziellen Rahmenbedingungen und der Vereinfachung des Zugangs zu öffentlicher Projektförderung. In seinem Eckpunktepapier „Soziale Innovationen“7 fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) „innovationshemmende gesetzliche Regelungen abzubauen, unterstützende Maßnahmen für Sozialunternehmen auszubauen und durch geeignete politische Programme und Initiativen ein innovationsfreundliches Klima für die Sozialwirtschaft in Deutschland und Europa zu fördern“.
Bei der Auftragsvergabe verstärkt auf Qualität achten
Bei der Vereinfachung des regulatorischen Umfelds nimmt die Europäische Kommission etwa die Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen oder staatliche Beihilfen in den Blick. Als eine der Schlüsselmaßnahmen im öffentlichen Beschaffungswesen schlägt sie in der „Initiative für soziales Unternehmertum“ vor, bei Auftragsvergabe (besonders bei Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich) verstärkt die Qualität in den Blick zu nehmen, insbesondere was die Arbeitsbedingungen betrifft.
Die Kommission möchte erreichen, dass Vereinfachungen bei der Anwendung des Beihilfenrechts für soziale und lokale Dienstleistungen vor allem auch Sozialunternehmen zugutekommen.
Aus Sicht des DCV, der einem fairen Wettbewerb in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft prinzipiell positiv gegenübersteht, sind diese Bestrebungen sehr zu begrüßen. Erfreulich ist beispielsweise, dass die Kommission im EU-Beihilfenrecht dem häufig lokalen Charakter der sozialen Dienstleistungen mittlerweile Rechnung getragen hat und damit einem langjährigen Bemühen der Caritas nachgekommen ist. Gleichzeitig weist der DCV in seinem Eckpunktepapier „Soziale Innovationen“ jedoch darauf hin, dass weiter unklar bleibt, wann rein lokale soziale Dienstleistungen den gemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen in der Lage sind und wie sich der Gemeinnützigkeitsstatus zum EU-Beihilfenrecht verhält.
Im EU-Vergaberecht wirbt der DCV weiterhin für die europarechtliche Anerkennung alternativer Modelle der Leistungserbringung, wie dem sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis, da solche Modelle die Trägervielfalt und damit das Wunsch- und Wahlrecht der Nutzer(innen) stärken und gleichzeitig den Grundanforderungen des europäischen Primärrechts an Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung genügen. Gerade bei personenbezogenen Dienstleistungen sind Vergabeverfahren, die in der Praxis häufig nur auf den Preis abstellen, nicht geeignet, qualitativ hochwertige Dienste für die Nutzer(innen) bereitzustellen.
Den Zugang zu Finanzmitteln verbessern8
Sozialunternehmen haben oft Schwierigkeiten, die nötige Finanzierung sicherzustellen. Finanzielle Herausforderungen ergeben sich unter anderem aus der Priorität von Sachzielen oder qualitativen Zielen vor ökonomischen Zielen, der Beschäftigung von benachteiligten Arbeitnehmer(inne)n oder Rechtsformen, wie dem Gemeinnützigkeitsstatus. Sie bringen neben manchen Erleichterungen (zum Beispiel weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer) auch einschränkende Vorgaben (beispielsweise Verbot der Gewinnausschüttung) mit sich. Geldgeber oder potenzielle Investoren scheuen die angeblich höheren Risiken beziehungsweise die geringere Rentabilität oder sind unzureichend über die sozialen Auswirkungen bestimmter Solidarinvestmentfonds informiert. Daher prüft die Europäische Kommission den besseren Zugang zu europäischen Fonds und privaten Finanzmitteln.
Mit Fonds Sozialunternehmen unterstützen
In der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 will die Kommission die Fonds verstärkt zur Unterstützung von Sozialunternehmen nutzen. EU-Mitgliedstaaten sollen beim Abrufen europäischer Mittel ermutigt werden, umfassendere Unterstützungsmaßnahmen für Sozialunternehmen zu entwickeln. So hat die Kommission für die Verordnungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ab 2014 einen Investitionsschwerpunkt „Sozialunternehmen“ vorgeschlagen. Außerdem soll es laut Kommissionsvorschlag im Rahmen des „Programms der EU für sozialen Wandel und soziale Innovation“, das nun voraussichtlich „Programm für Beschäftigung und soziale Innovation“ heißen wird, ein mit 90 Millionen Euro ausgestattetes europäisches Finanzinstrument geben, um den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen zu erleichtern. Aktuell wird die genaue Ausgestaltung der europäischen Fördermittel noch zwischen EU und Mitgliedstaaten verhandelt und die Verordnungen für die endgültige Verabschiedung werden vorbereitet.
Um einen besseren Zugang zu privaten Finanzmitteln zu erreichen, analysiert die Europäische Kommission neben traditionelleren Finanzierungsinstrumenten unter anderem auch das Potenzial von Kleinstkrediten, „Peer-to-Peer-Krediten“9 und Gruppenfinanzierung („Crowdfunding“). Private Investoren, die sozial verantwortlich investieren möchten, will die Europäische Kommission außerdem durch einen im Frühjahr 2013 verabschiedeten europäischen Regelungsrahmen für Solidarinvestmentsfonds unterstützen. Durch das neue Gütesiegel „Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum“10 können Investoren leichter Fonds identifizieren, die in soziale Unternehmen investieren. Voraussetzung, um ein solches Label zu erhalten, ist unter anderem, dass mindestens 70 Prozent des von den Anlegern eingezahlten Kapitals nachweislich in Sozialunternehmen fließen, die restlichen maximal 30 Prozent können klassische Unternehmen sein. Auf diese Weise soll das Vertrauen in den Markt der Sozialunternehmer gestärkt werden.
Inwiefern sich der Zugang zu Finanzmitteln dadurch auch für die Dienste und Einrichtungen der Caritas verbessert, muss sich zeigen. Nicht unbedingt alle Arten der Finanzierung sind für sie von Interesse. Ob für ein Caritas-Unternehmen beispielsweise eine Finanzierung durch einen „Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum“ interessant ist, wird sicherlich im Einzelfall auf die konkrete Ausgestaltung des Fonds und die Bedürfnisse des Unternehmens ankommen.
Neben dem verbesserten Zugang für Sozialunternehmen zu Finanzmitteln muss auch eine stabile und langfristige Finanzierung in den Blick genommen werden. So verweist der DCV in seinem Eckpunktepapier auf die Schwierigkeit, erfolgreiche Projekte in die Regelarbeit zu überführen.
Die Anstrengungen der europäischen Institutionen und insbesondere der Europäischen Kommission, möglichst gute Rahmenbedingungen für soziale Unternehmen und soziale Innovationen zu schaffen, sind aus Caritassicht insgesamt sehr zu begrüßen. Diese weiter zu verfolgen und zu unterstützen sowie als Ansprechpartner für die Politik zur Verfügung zu stehen, wird Aufgabe der Lobbyarbeit der Caritas für die nächsten Jahre sein.
Anmerkungen
1. Ciriec: Die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union. Bericht für den EWSA. Brüssel, 2012. www.eesc.europa.eu/resources/ docs/qe-31-12-784-de-c.pdf
2. „Unternehmen, für die das soziale oder gesellschaftliche gemeinnützige Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert, deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen und deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.“ (Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Initiative für soziales Unternehmertum“, 25. Oktober 2011).
">3. Mitteilung der Europäischen Kommission: KOM(2011) 681 endgültig, „A renewed EU strategy 2011–14 for Corporate Social Responsibility“.
4. Mitteilung der Europäischen Kommission: KOM(2011) 682 endgültig, „Initiative für soziales Unternehmertum“.
5. http://ec.europa.eu/internal_market/social_business/expert-group/index_de.htm
6. Vgl. Bangert, Christopher; Panjas, Jennifer: Soziale Innovationen: ">Nur wer wagt, gewinnt. In: neue caritas Heft 12/2013, S. 22–27.
">7. www.caritas.de/soziale-innovation
;">8. Mitteilung der Europäischen Kommission: KOM(2011) 682 endgültig, a.a.O.
9. Peer-to-peer-Kredite werden direkt von einer Privatperson („peer“) an eine andere Privatperson als Privatkredite unter weitgehender oder vollständiger Ausschaltung einer Bank oder einer anderen traditionellen finanziellen Institution gewährt.
10. Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32013R0346:DE:NOT