Dienstgeber diskutieren über die beste Organisationsform
Einen Blick auf die Gegebenheiten beim Diakonischen Werk riskierte der Arbeitskreis caritativer Unternehmen AcU bei einer Fachtagung Ende Mai in Mainz. Dort organisieren sich die Dienstgeber bereits seit 15 Jahren im Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland, VdDD, der inzwischen 160 Träger und rund 80 Prozent aller Beschäftigten im Diakonischen Werk umfasst (siehe auch www.v3d.de). Professor Harald Schliemann, Jurist und Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD, ging allerdings mit dem VdDD streng ins Gericht: Wie ein Arbeitgeberverband, der im Dritten Weg agieren will, gleichzeitig Mitglied bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA sein kann, das könne er nicht begreifen und nicht gutheißen.
Solange der Dritte Weg funktioniere, haben die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie nach Schliemanns Ansicht eine gute Chance, den Arbeitskampf vor den Gerichten zu vermeiden. Dazu sei es notwendig, die "schlecht bestellten Felder zu beseitigen". Genau hinsehen, wer mit welcher Kompetenz in den Gremien für das Arbeitsrecht sitzt, wie die Willensbildung zustande komme, war sein Rat. Zudem sollten sich beide Konfessionen bei Entgeltverhandlungen besser organisieren, statt sich mit den Tarifen Konkurrenz zu machen. Unhaltbare Einrichtungen sollten abgewickelt werden. Nur dies erzeuge den notwendigen Druck in der Politik. Als Schwäche des Dritten Weges bezeichnete Schliemann den Umstand, dass sich alle daran halten müssen. Dies führe aus finanziellen Gründen zu Erosionen und durch Ausgründungen und Leiharbeit werde das den Kirchen eingeräumte besondere Arbeitsrecht unterlaufen. Wer so handle, solle nicht mehr in den Schutzbereich des Dritten Weges fallen, sondern unter das normale weltliche Recht. Den Weg des Heils sieht Schliemann nicht in lokalen Dienstvereinbarungen und ihren Sonderwegen. Er rät, dass Dienstgeber und Dienstnehmer sich im Konflikt vor Ort zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen und diese dann in den Regionalkommissionen innerhalb des Systems der AVR absegnen lassen.
AcU-Vorstand Alfons Donat, Geschäftsführer der Maria Hilf GmbH der Dernbacher Schwestern mit 5500 Mitarbeitern in drei Bundesländern und fünf Bistümern, bekannte sich ebenfalls zum Dritten Weg. Er machte aber zugleich deutlich, wie sehr ihn das momentane arbeitsrechtliche Konstrukt in der Flexibilität behindere. Er will im DCV großer Rechtsträger auch als ein Mitglied gesehen werden. Durchaus vorstellbar ist für Donat, dass sein Unternehmen auch aus dem Caritasverband austreten könne. Eine Hoffnung stellt für ihn ein Dienstgeberverband dar, der die Interessen der Unternehmen bündelt und harmonisiert.
Keine Mehrheit für Dienstgeberverband
Diözesan-Caritasdirektor Hans-Jürgen Marcus aus Hildesheim konnte auf eigene unternehmerische Erfahrungen zurückgreifen (siehe neue caritas Heft 16/2009, S. 27). Sein Verband hatte im Jahre 2009 Altenheime an einen diakonischen Träger verkauft, der rund 13 Prozent weniger Gehalt zahlt als die Caritas und es geschafft hat, in kriselnden Altenheimen wieder schwarze Zahlen zu schreiben: Der Staat habe sich überhaupt nicht dafür interessiert, was da vor Ort geschehe und den Mitarbeitern sei letztlich die Frage der Trägerschaft nicht wichtig gewesen. Da eine Weiterentwicklung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas gescheitert sei, ermunterte Marcus die Unternehmen zu pragmatischem Vorgehen. Die Dienstnehmer haben es geschafft, sich neu aufzustellen und untereinander gut zu koordinieren. Für einen Dienstgeberverband gebe es derzeit jedoch keine Mehrheit und es habe keinen Sinn, in diese Richtung Arbeit zu investieren. Er riet den Mitgliedern des AcU, sich auf diözesaner Ebene zu organisieren und eine intensive Debatte darüber auszulösen, welche zwei Dienstgebervertreter die Diözese in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertreten. Diese sollten dann in der Diözese optimal vernetzt sein.
Dass eine professionellere Zuarbeit für die Arbeitsrechtliche Kommission notwendig sei, war auch für Direktor Marcus klar. Doch sollten sich seiner Ansicht nach die Dienstgeber und Dienstnehmer gemeinsam um einen besseren Informationsfluss, um Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen bemühen - statt jeder für sich.