Rechte von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis
Illegal in Deutschland lebende Menschen haben es schwer, ihre Rechte auf Wohnen, Bildung, Sozialleistungen oder Gesundheitsversorgung wahrzunehmen. Denn dabei müssten sie offen legen, dass sie sich ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Ausländerbehörde darüber zu informieren - man spricht von der sogenannten Übermittlungspflicht. Damit droht ihnen die Abschiebung. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher und nicht-kirchlicher Beratungsstellen versuchen die bestmögliche Lösung mit den Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis zu finden.
- Rechte bezüglich Kindergarten oder Kindertagesstätten
- Rechte bezüglich Schule
- Rechte bezüglich Gesundheitsversorgung
- Rechte bezüglich Wohnung
- Rechte bezüglich Arbeit
- Onlineberatung für Migranten und Flüchtlinge
Alle in Deutschland lebende Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben Rechte
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention. Daher darf „keinem Menschen (…) der Zugang zu Bildung rechtlich und faktisch verwehrt werden.” Um den Zugang zur Bildung zu gewährleisten, wurden im Jahr 2011 Bildungseinrichtungen und Erziehungseinrichtungen von der Übermittlungspflicht ausgenommen. Das bedeutet konkret, dass sie einen illegalen Aufenthalt nicht melden müssen. Jeder Mensch hat das Recht auf den „höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit”. So ist es im UN-Sozialpakt von 1966 (Art. 12) formuliert, der auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde. Jeder Mensch sollte demnach Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
Rechte bezüglich Kindergarten oder Kindertagesstätte
Kinder ohne Aufenthaltsrecht dürfen und können eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf und bekommen auch keine finanzielle Unterstützung, da sie von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen sind. Der Besuch einer Kita scheitert häufig an „bürokratischen Hürden". Zur Anmeldung sind in der Regel Meldebescheinigungen, Ausweise, Geburtsurkunde oder Einkommensnachweise nötig, die nicht immer vorgelegt werden können. Eine Hürde sind auch die Kosten, die Eltern nicht aufbringen können. Bei Kitas in freier Trägerschaft kann die Anmeldung direkt erfolgen, es besteht also nicht das Risiko der Meldung durch einen öffentlichen Träger. Dort können Kinder gegen eine Aufwandsentschädigung oder unentgeltlich aufgenommen werden. Migrationsberatungsstellen können als Mittler auftreten und im Vorfeld mit Kitas vereinbaren, dass auf eine offizielle Anmeldung verzichtet wird und die Daten der Familie nicht an die Ausländerbehörde gemeldet werden. Allerdings bedeutet dies für die Kita, dass die Kinder faktisch ohne staatliche Förderung zusätzlich zu den regulär betreuten Kindern aufgenommen werden.
Rechte bezüglich Schule
Der Schulbesuch muss gemäß der UN Kinderrechtskonvention allen Kindern garantiert werden. In Deutschland wird der Schulbesuch von den Bundesländern geregelt. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen. In allen Bundesländern besteht entweder eine Schulpflicht für alle Kinder oder ein Schulzugangsrecht für Kinder ohne Aufenthaltsstatus. Die Schule muss den Aufenthaltsstatus der Eltern der Kinder nicht melden. Oft scheitert aber dennoch die Aufnahme an einer Schule an Unkenntnis des mit der Aufnahme betrauten Personals oder an dem Erfordernis einer Meldebescheinigung (z. B. um zu klären, ob das Kind im Einzugsbereich der Schule wohnt) vorlegen zu müssen.
Rechte bezüglich Gesundheitsversorgung
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Menschen ohne Aufenthaltsstatus grundsätzlich Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Sie müssen dafür aber beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen. Das Sozialamt muss die Daten melden, so dass Abschiebung droht. Nur in Notfällen haben sie Anspruch darauf, ohne Behandlungsschein behandelt zu werden. Die Behandlung wird in der Regel übers Sozialamt abgerechnet. Hier gilt der sogenannte verlängerte Geheimnisschutz: Persönliche Daten von Patienten fallen unter die ärztliche Schweigepflicht. Bei einer Notfallbehandlung erstreckt sich diese Schweigepflicht auch auf Verwaltungspersonal des Krankenhauses und die Sozialbehörden. Daten dürfen also der Ausländerbehörde nicht gemeldet werden. Die rechtlichen Unsicherheiten bedeuten aber oft, dass Krankenhäuser ihre Kosten nur in einem aufwendigen Verfahren oder gar nicht erstattet bekommen. Am besten wenden sich Menschen ohne Papiere an nicht-staatliche Institutionen wie die Malteser Migranten Medizin, Medinetze oder Clearingstellen.
Rechte bezüglich Wohnung
Eine Wohnung auf dem freien Markt zu finden, ist schwierig. Wer dennoch eine Wohnung findet, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt anzumelden, dieses muss die Ausländerbehörde informieren. Eine Sozialwohnung ist nur mit einem Wohnberechtigungsschein zu bekommen. Dafür müssen die persönlichen Daten offen gelegt werden. In einer Flüchtlingsunterkunft müsste die Identität ebenfalls offengelegt werden. Menschen ohne legalen Aufenthalt schließen häufig Untermietverträge mit Verwandten oder Bekannten ab. Dabei können sie ihre Anonymität wahren, begeben sich aber auch in Abhängigkeit vom Hauptmieter. Mietrechte können sie dabei nur schwer geltend machen.
Rechte bezüglich Arbeit
Menschen ohne Papiere dürfen keine Beschäftigung aufnehmen, weil sie keinen Aufenthaltstitel haben. Häufig gehen sie deshalb illegale Beschäftigungsverhältnisse ein, für die sie oftmals viel zu gering bezahlt werden. Sie haben zwar Arbeitnehmerrechte und einen Anspruch auf Renten- und Krankenversicherung, aber es ist für sie riskant, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, weil dann wieder Meldepflichten zum Tragen kommen. Aufgrund ihres irregulären Aufenthaltsstatus sind sie der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt.