Ein gemeinsames europäisches Asylsystem existiert erst seit 2005. Das Kernstück, die Dublin-Verordnung zur Zuständigkeitsverteilung für Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge, erfährt gerade seine vierte Reform. In der Caritas gibt es viele Bedenken.
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten oft nur eine Duldung, obwohl sie nicht ins Herkunftsland abgeschoben werden können. Der Schutz dieser Jugendlichen sollte verbessert werden.
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Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des AZRG. Entscheidend ist dabei, dass weder für Asylsuchende noch für andere Ausländer_innen die Rechte der informationellen Selbstbestimmung unbegründet oder unverhältnismäßig eingeschränkt werden dürfen.
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