Der Gesetzentwurf berührt in verschiedenen Einzelregelungen, gerade auch bei der erweiterten Nutzung des Ausländerzentralregisters, gesellschaftlich bedeutende Grundfragen im Umgang mit digital gespeicherten und übermittelten persönlichen Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Grundsatz der Datensouveränität und Datensparsamkeit gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen. Gerade vulnerable Gruppen müssen verlässlich darauf vertrauen dürfen, dass ihre - in Notlagen ermittelten - Daten von staatlichen ebenso wie von privaten Stellen nicht zu Zwecken gebraucht werden, die mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung nichts zu tun haben.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes besteht angesichts der inhaltlichen Erweiterung der AZR-Daten um viele höchstpersönliche Umstände insbesondere im Asylverfahren und durch die leichtere Zugänglichkeit dieser Daten eine besondere Gefahr für die Betroffenen, für die der Entwurf keine adäquaten Schutzmechanismen vorsieht.