Johannes Magin, Vorsitzender der CBP, kommentiert das Dilemma des Mindestlohns in der Behindertenhilfe: Aus Gleichheitsgrundsätzen müsse eine angemessene Entlohnung zugesichert werden. Dies könne man an der Schnittstelle von Sozialleistungen aber nicht ohne weiteres gewährleisten.
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Die Caritas kann nur einer Reform zustimmen, die das Selbstbestimmungsrecht betont, die das Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung sowie das Wunsch- und Wahlrecht sicherstellt, schreibt Johannes Magin,
Vorsitzender der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie.
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Menschen, die rechtlich betreut werden, sind in Deutschland vom Wahlrecht und damit von diesem Grundrecht ausgeschlossen. Dies trifft auf Menschen mit Behinderung, psychischen und demenziellen Erkrankungen zu. Deshalb müssen wir uns der Frage stellen: Was braucht ein Mensch an Assistenz, damit er seine Grundrechte wahrnehmen kann?
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Sowohl auf Landes- aber auch noch auf Bundesebene werden jetzt entscheidende Weichen des Bundesteilhabegesetzes gestellt. Dazu schreibt Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, die Caritas müsse sich in allen Fragen der Umsetzung für gute Rahmenbedingungen für die inklusive Weiterentwicklung der Behindertenhilfe einsetzen.
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