Der Zugang zu Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung ist mit dem Bundesteilhabegesetz komplizierter geworden. Deshalb ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung so wichtig, damit Betroffene die Mittel und Hilfen erhalten, die individuell notwendig und gewünscht sind.
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Es ist möglich, die Wirkung der Eingliederungshilfe zu messen. Aber: Ein entsprechendes Modell muss offen angelegt sein und die Interessen des
Menschen mit Behinderung ernst nehmen, um nicht in einer Farce zu enden.
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Gerade im Feld der sozialpsychiatrischen Einrichtungen und Dienste wirft das neue Recht auf assistierten Suizid Fragen auf. Ein persönliches Plädoyer für mehr Verantwortungsübernahme, staatlichen Schutz des Menschen und gute Konzepte.
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Wohlfeile Polemiken aus der Distanz nützen nichts im Dilemma einer nötigen Zwangsmaßnahme. Mit dem einzelnen Klienten an deren Überwindung arbeiten, persönlich für ihn da sein, Unterstützung von Kostenträgern einfordern ist der steinige, zielführende Weg.
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