Das Herzstück des kirchlichen Arbeitsrechts, die neue Grundordnung, ist seit diesem Jahr in Kraft. Kennzeichnend ist ein Paradigmenwechsel: weg von einem personalen Identitätsverständnis, hin zu einem institutionenorientierten Verständnis.
Mehr
Mit der Reform der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wurde das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht umfassend geändert. Die Rechte der Mitarbeitervertretung und der Mitarbeiter wurden erweitert, gängige staatliche Rechtsprechung fließt in die MAVO ein.
Mehr
Die Loyalitätsobliegenheiten der Dienstnehmer sind nur einer der novellierten Inhalte mit bedeutenden Auswirkungen in der Praxis – hier der erste Teil eines Beitrags zur neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes.(1)
Mehr
Kirchliche Rechtsträger, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht am kirchlichen Selbstbestimmungsrecht teilhaben wollen, sind verpflichtet, die kirchliche Grundordnung zu übernehmen.
Mehr
Treten katholische Beschäftigte im kirchlichen Dienst aus der Kirche aus, ist dies ein massiver Loyalitätsverstoß. Aber auch nichtkatholische Mitarbeitende haben Pflichten, so der zweite Teil der Einführung in die neue Grundordnung (Teil 1: nc 13/2015, S. 27–29).
Mehr