Für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Betreuungsleistungen können sich Betreuungs- vereine unmittelbar auf EU-Gemeinschaftsrecht berufen. Hier ein Überblick über die entsprechenden Urteile und Kriterien für die Praxis.
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Nach einer Untersuchung von Wirtschaftsprüfern zeigt sich: Die Länder berücksichtigen Pflegeheime bei Abschreibung und Instandhaltung der Betriebsgebäude nur unzureichend. Viele Bundesländer überarbeiten derzeit ihre Regelungen.
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Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihre Mittel zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel, beispielweise im Bereich der Rücklagen.
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