Das Bundesarbeitsgerichts hat geurteilt, dass eine Live-in-Betreuungskraft in ihrer Bereitschaftszeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, auch wenn sie von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland geschickt wurde. Die Politik muss nun Anreize für faire und legale Beschäftigungsverhältnisse schaffen.
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Ohne Betreuungskräfte aus dem Ausland wäre die Situation für Pflegebedürftige in Deutschland noch prekärer. Doch die meisten Beschäftigungsmodelle dieser Art entsprechen nicht den geltenden Gesetzen und Qualitätsanforderungen. Neue Wege sind gefragt.
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Damit das Bundesteilhabegesetz in der Praxis verwirklicht werden kann, gilt es beispielsweise Landesrahmenverträge, Bedarfsermittlungsinstrumente und Leistungsvereinbarungen zu erarbeiten. Wie weit die Verhandlungen dazu in den einzelnen Ländern sind, ist recht unterschiedlich.
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Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf zum Triage die Möglichkeit der Ex-Post-Triage ausschließt. Er schützt aber Menschen mit Behinderung noch nicht ausreichend gegen Diskriminierung.
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Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung zu drei Anträgen der Opposition zu den Themen pflegende Angehörige und gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung.
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