Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium will die Frage des Zugangs zu intensivmedizinischer Behandlung bei knappen bzw. unzureichenden Ressourcen (zum Beispiel Beatmungsgeräten) in der Covid-19-Pandemie regeln.
Der vorliegende Entwurf schützt gerade Menschen mit Behinderung noch nicht ausreichend gegen Diskriminierung.
Der Deutsche Caritasverband kritisiert scharf, dass der neue Gesetzentwurf nicht mehr vorsieht, die Dringlichkeit des Behandlungsbedarfs explizit zu prüfen. Dadurch könnte es zu Triage-Situationen kommen, obwohl der Behandlungsbedarf bei einzelnen Patientinnen oder Patienten nicht dringlich ist.
Ein anderer kritischer Punkt ist, dass Komorbiditäten - also andere gesundheitliche Risikofaktoren als eine Infektion mit Covid-19 -, herangezogen werden, wenn es darum geht, die Überlebenswahrscheinlichkeit zu bewerten. Das kann dazu führen, dass Behinderung pauschal mit Komorbiditäten in Verbindung gebracht oder stereotyp mit schlechten Genesungsaussichten verbunden wird, und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bedeuten. Auch
Der Deutsche Caritasverband bewertet als positiv, dass die sogenannte Ex-Post-Triage im vorliegenden Entwurf untersagt wird. Bei der Ex-Post-Triage kann die Behandlung bei Patient:innen, die bereits behandelt werden, zugunsten anderer Patient:innen abgebrochen werden, wenn die Überlebenswahrscheinlichkeit dieser als höher eingestuft wird.
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