Standards für Mindestvergütung
Wegen des Lohnkostenwettbewerbs und den Refinanzierungsbedingungen in der Sozialwirtschaft wird in der politischen Diskussion von verschiedenen Seiten ein einheitlicher und allgemeinverbindlicher Entgelttarif im gesamten Sozialbereich vorgeschlagen. Auch der Deutsche Caritasverband (DCV) beteiligt sich an einer Initiative für allgemeinverbindliche Vergütungsstandards in der Sozialwirtschaft.
Der DCV begrüßt einen Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter und Träger sozialer Dienste. Die freigemeinnützigen, die privaten und die öffentlichen Anbieter sollen ihren Wettbewerb jedoch vorwiegend über die Qualität ihrer Angebote erbringen. Ein Lohndumping in den unteren Lohngruppen, das auch durch eine restriktive Refinanzierung seitens der öffentlichen Hand verursacht wird, ist zu vermeiden.
Der Caritas ist bewusst, dass sich die Entgeltentwicklung im Sozialbereich an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung orientieren muss. Es wird weder die Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip angestrebt, noch eine planwirtschaftliche Regulierung befürwortet. Jedoch ist bei der Festlegung von Entgelten zu berücksichtigen, dass der Wettbewerb auch heute schon aufgrund einer starken Stellung der Leistungs- und Kostenträger überdurchschnittlich reguliert ist.
Voraussetzung eines Entgelttarifs für den Sozialbereich ist, dass nichtkirchliche Akteure das kircheneigene Arbeitsrecht akzeptieren. Der DCV wird am "Dritten Weg" festhalten und deshalb keine Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen. Darüber hinaus muss der DCV mit seiner Arbeitsrechtlichen Kommission an der Gestaltung eines Entgelttarifs für den Sozialbereich gleichberechtigt mitwirken. Hinzu kommt, dass sich die Beteiligten mindestens auf Eckpunkte für die Entgelte der Mitarbeitenden verständigen müssen, vor allem für die unteren Lohngruppen. Nicht zuletzt aber braucht es die Bereitschaft der Politik, diese Entgelttarife für die Refinanzierung der Einrichtungen und Dienste wirksam werden zu lassen.