Cannabis: Vom Verbot zur kontrollierten Freigabe
Das heute gültige Betäubungsmittelgesetz (BtMG), seit seinem Inkrafttreten 1981 vielfach geändert und erweitert, stellt jeden Umgang mit illegalen Drogen unter Strafe. Die einzige Ausnahme ist der reine Konsum. Hierzu gehören insbesondere das Handeln mit Betäubungsmitteln sowie deren Einfuhr, Erwerb und Abgabe, aber auch deren Besitz. Letzteres ist für lediglich Konsumierende besonders gravierend, da der (an sich straflose) Konsum ohne Besitz nur in Ausnahmefällen denkbar ist. Unter dem Begriff "Betäubungsmittel" sind alle in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Drogen zu verstehen. Die Strafvorschriften unterscheiden also nicht zwischen sogenannten harten Drogen, wie zum Beispiel Heroin und Kokain, und sogenannten weichen Drogen, zu denen die Cannabisprodukte gerechnet werden. Lediglich bei der Strafzumessung im Falle einer Verurteilung wird zwischen den verschiedenen Drogen unterschieden.
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