Noch gibt es viel zu klären
Deutschland hat sich zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung verpflichtet! Das bedeutet, das schulische Bildungssystem so zu entwickeln, dass alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung die notwendige Unterstützung erhalten, damit sie an der Gesellschaft und Bildung teilhaben können. Der Einsatz von Schulbegleiter(inne)n als eine Form der persönlichen Assistenz ist ein wichtiger Bestandteil. Gleichwohl sind die Aufgaben, Qualifikationen und Standards nicht eindeutig definiert. Auch das Selbst- und Hilfeverständnis der beteiligten Berufsgruppen unterscheidet sich, ebenso wie arbeitsvertragliche Verhältnisse und Finanzierungsmodelle. Unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Jugendhilfe, aber auch die autarke Schulgesetzgebung der Länder sind darüber hinaus eine echte Herausforderung. Trotz dieser und der Heterogenität in der Praxis begrüßt der DCV den Einsatz von Schulbegleiter(inne)n als ein gutes Modell zur Umsetzung schulischer Inklusion. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit den Schulen in katholischer Trägerschaft ist nicht einfach, bietet jedoch gleichzeitig eine große Chance, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirkliche
Chancen und Gefahren der Schulbegleitung
Eine inklusive Zwischenlösung mit Risiken und Nebenwirkungen
Nachgefragt
Gelebte Solidarität
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