Ein sicherer Lebensraum für Kinder
Als Einrichtung der teilstationären und stationären Jugendhilfe muss das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt in Siegburg dem gesetzlichen Auftrag des Kinderschutzes nachkommen. Es hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen einen sicheren und transparenten Lebensraum zu bieten, mit Menschen, die sie zuverlässig und stabil betreuen. Doch wissen die Mitarbeitenden, dass diese Maxime trotz aller Anstrengung nicht immer zu erfüllen ist.
Im Jahr 2010 hat die Einrichtung ein Konzept zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und anderen Formen der Kindesmisshandlung (Kinderschutzkonzept) erarbeitet. Das Konzept wird seitdem regelmäßig überprüft und überarbeitet, zuletzt im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung des Kinderschutzbundes Sankt Augustin. Das Vorgehen im Falle der Missachtung des Kinderschutzes ist in der Einrichtung klar geregelt, gut kommuniziert und wird einheitlich dokumentiert. Doch das Kinderschutzkonzept ist kein abschließendes Dokument. Die Einrichtung ist ständig aufgefordert, die Qualität ihrer Präventionen zu verbessern.
Das Kinderheim hat klare Regeln für die Gesamteinrichtung, die Mitarbeiterschaft und die Kinder. Die Regeln sind im Konzept deutlich formuliert. Jede(r) neue Mitarbeiter(in) bekennt sich bei Neueinstellung durch seine/ihre Unterschrift zu diesen Vorgaben. In den Aufnahme- beziehungsweise ersten Hilfeplangesprächen werden die Eltern und Jugendamtsmitarbeiter(innen) über die Regeln informiert.
Beteiligung macht mutig
Das Kinderheim verfügt über ein lebendiges Partizipationskonzept. Junge Menschen, die gelernt haben, mitzureden, sind mutig genug, auch schwierige Situationen anzusprechen. Die Mitarbeitenden lassen die Kinder und Jugendlichen an vielen Prozessen innerhalb der Einrichtung teilhaben. Es gibt folgende Beteiligungsstrukturen: Vollversammlung, Kinder- und Jugendvorstand (gewählt durch die Vollversammlung), Kinder- und Jugendvertretung, Kinder- und Jugendgericht, Arbeitskreis Partizipation
Die Elternarbeit im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt gestaltet sich individuell und orientiert sich klar am Kinderschutz. Es wird großer Wert darauf gelegt, jede Familie mit ihren Ressourcen und Risiken anzunehmen, um daraus gemeinsam eine Hilfe zu erarbeiten, von der alle Beteiligten profitieren können. Anhand der Informationen zu den Familien gibt es eine Falleinordnung, um die Art der Elternarbeit anpassen zu können. Schutzpläne und Vereinbarungen gehören dazu und werden in Elterngesprächen reflektiert. Das Ziel sollte immer sein, dass die Eltern eine Problemeinsicht hinsichtlich der Kinderschutzthemen entwickeln und bereit sind, mitzuwirken.
Es gibt im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt eine aktive Elternvertretung. Diese wird einmal im Jahr von der Elternschaft bei einer großen Eltern-Informationsveranstaltung gewählt. Die beiden Elternvertreter(innen) haben die Möglichkeit, in verschiedenen Gremien der Einrichtung mitzuwirken, und befinden sich im Austausch mit dem Leitungsteam.
Ein Team trifft sich zur regelmäßigen Falleinschätzung
In diesem Gerüst von festgelegten Regeln und Strukturen haben die Mitarbeiter(innen) des Kinderheims die Pflicht, im pädagogischen Alltag die Lebenssituation der Betreuten immer wieder genau zu betrachten und diese zu analysieren. Eine einzelne Pädagogin oder ein einzelner Pädagoge kann nicht beurteilen, ob alle Kriterien für einen gesicherten Kinderschutz erfüllt sind. Bei regelmäßigen Fallgesprächen, Supervisionen und Gefährdungseinschätzungen trägt ein Team von mehreren Fachkräften alle wichtigen Informationen zusammen und überprüft den Kinderschutz und die Möglichkeit einer gesunden Entwicklung jedes Betreuten. Im Anschluss an die Einschätzungsrunden finden Gespräche mit den Beteiligten statt, um Vereinbarungen, Ziele oder Schutzpläne schriftlich festzuhalten. Die Vereinbarungen und Schutzpläne dienen dazu, Verbindlichkeiten zu schaffen, Kinderschutzthemen zu benennen und eine Perspektive für alle Beteiligten zu ermöglichen.
Ergänzend dazu wird jede(r) Mitarbeiter(in) einmal im Jahr gemeinsam mit seinem/ihrem Team im Kinderschutzkonzept geschult. Diese Schulung übernimmt die Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung des Kinderschutzbundes Sankt Augustin. Hier gibt es die Möglichkeit, Regeln und Abläufe einer Gruppe zu hinterfragen und konkrete Fragen zum Thema Kinderschutz zu stellen. Die sensible Thematik erfordert eine permanente Auseinandersetzung. Ebenfalls steht eine Präventionsfachkraft zur Verfügung, die zur Beratung ins Team eingeladen werden kann.
m Falle des Verdachts auf übergriffiges oder missbräuchliches Verhalten oder bei konkreten Anhaltspunkten auf einen Missbrauch hat es sich als sehr hilfreich gezeigt, mit Checklisten zu arbeiten, in denen der genaue Ablauf und alle nötigen Handlungsschritte beschrieben sind. In der Regel sind die Situationen, in denen ein Kinderschutzthema aufkommt, sehr belastend für die Pädagog(inn)en und lösen Unsicherheiten aus.
Die Checklisten beschreiben die Vorgehensweisen für die Bereiche:
◆ Handlungsschritte bei unbestimmtem Verdacht auf übergriffiges Verhalten;
◆ Handlungsschritte bei unbestimmtem Verdacht auf ein missbräuchliches Verhalten;
◆ Handlungsschritte bei konkreten Anhaltspunkten auf einen Missbrauch
Die Checklisten sind mit den Ampelfarben grün - gelb - rot farblich markiert. Sie beschreiben konkret, wer wann was mit wem besprechen muss. Die Listen dienen der Orientierung und ermöglichen Handlungssicherheit. Die Mitarbeiter(innen) handeln in benannten Fällen nie alleine, sondern immer geführt von einer Leitungskraft. Intern ausgebildete Kinderschutzfachkräfte können zur Beratung hinzugezogen werden. Grundsätzlich gilt: Eine Einschätzung zum Thema Kinderschutz können nur mehrere Fachkräfte treffen. Als Grundlage braucht es einen klaren Leitfaden, um alle Informationen zu berücksichtigen.
Die Dokumentation der Gespräche mit den Beteiligten und die Gefährdungseinschätzung der Fachkräfte werden anhand standardisierter Dokumentationsbögen festgehalten. Es ist wichtig, dass die Dokumentationen einheitlich geschrieben werden und keinen Spielraum für eigene Wertungen zulassen. Die Situation des Vorfalls muss immer sehr detailliert beschrieben werden, und es muss eine Einschätzung zur Problemeinsicht und Kooperationsbereitschaft der übergriffigen Person geben.
Geltende Strukturen müssen immer wieder überprüft werden
Der Gesetzgeber erwartet vom Kinderheim als freiem Träger, fachlich in der Lage zu sein, Kinderschutzthemen zu erkennen, zu beurteilen und mit Hilfe von Schutzmaßnahmen die Sicherheit des Kindes oder Jugendlichen wiederherstellen zu können. Dieser Aufgabe stellt sich die Einrichtung. Dies bedeutet aber, dass geltende Regeln und Strukturen immer wieder auf den Prüfstand kommen, die Mitarbeitenden sich fachlich stets weiterbilden und permanent geschult und informiert werden müssen. Es hat sich in der Auseinandersetzung mit Fragen des Kinderschutzes als hilfreich erwiesen, eine externe Beratungsstelle als Kooperationspartner zu gewinnen, um sich gemeinsam die Thematik immer wieder anzuschauen. Die Gefahr, dass innerhalb einer Einrichtung oder einer Familie blinde Flecken entstehen, ist groß. Das transparente Arbeiten und die Beteiligungsmöglichkeiten der Betreuten und ihrer Familien bewirken, dass missbräuchliches Verhalten seltener auftritt.
Unterstützung für junge Menschen
Das Kinderheim Pauline von Mallinckrodt in Siegburg ist eine Einrichtung der Jugendhilfe mit einem differenzierten Betreuungs- und Hilfsangebot. Im Rahmen der Heimerziehung und anderer betreuter Formen nach §§ 19, 32, 34 und 41, 42 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) werden 136 Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Mütter betreut. Hier werden junge Menschen bei der Aufarbeitung von vorhandenen Entwicklungsrückständen im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich mit sozialpädagogischen und therapeutischen Angeboten unterstützt.
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