Sozialwahl 2017 steht vor der Tür
Zwischen 10. April und 31. Mai 2017 findet nach sechs Jahren wieder die Sozialwahl statt: Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter(innen) in die Parlamente der Sozialen Selbstverwaltung. Gemeint sind die Parlamente der gesetzlichen Sozialversicherungsträger, also die Verwaltungsräte in den Kranken- sowie die Vertreterversammlungen in den Renten- und Unfallversicherungen. Seit 1953 gehört die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen zu den Strukturprinzipien unseres demokratischen Sozialstaats. Die Versicherten bestimmen durch ihre Parlamente selbst, welche Entscheidungen in ihrer Versicherung getroffen werden - nicht der Staat. Zum Beispiel bestellt und kontrolliert der Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse den Vorstand, er beschließt den Haushalt und entscheidet über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme und Wahltarife. Politik setzt lediglich den Rahmen. Die Parlamente werden in der Regel paritätisch mit Arbeitnehmenden (den Versicherten) und Arbeitgebern besetzt. Auf diesem Weg wirken die Sozialpartner gleichrangig an öffentlichen Aufgaben mit. Nicht umsonst gilt die Soziale Selbstverwaltung als bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt so zum sozialen Frieden bei.
Die diesjährige Sozialwahl ist bereits die zwölfte, fast 51 Millionen Menschen sind zur Wahl aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößte Wahl in Deutschland. Wahlberechtigt sind - bis auf einige Detailregelungen - alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen. Familienversicherte Studierende etwa dürfen also nicht wählen, Auszubildende hingegen schon.
Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Ab Mitte April werden die Wahlunterlagen verschickt. Ihnen liegen der Stimmzettel und ein roter, adressierter und frankierter Rückumschlag bei, der bis spätestens am 31. Mai 2017 ankommen muss.
Bei der Sozialwahl werden nicht Einzelpersonen gewählt, sondern Listen: Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie in den Parlamenten mit ihren Kandidat(inn)en besetzen. Zur Wahl stehen auf der Versichertenseite Arbeitnehmervereinigungen, die sozial- und berufspolitische Ziele vertreten, wie zum Beispiel Gewerkschaften. Zudem können Versicherte Freie Listen aufstellen, wenn sie die dafür notwendige Zahl an Unterschriften sammeln.
Ökumenische Liste tritt an
Auch ein ökumenisches Bündnis stellt sich zur Wahl, bestehend aus drei christlichen Sozialverbänden: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), Kolpingwerk Deutschland und Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA). Unter dem Slogan "Dreifach christlich. Einfach menschlich." wollen sie christliche Werte in die Parlamente der Versicherungsträger einbringen. Gemeinsam kämpfen sie für mehr Solidarität in Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Nicht überall wird tatsächlich gewählt: Werden nicht mehr Kandidat(inn)en vorgeschlagen, als im jeweiligen Gremium Sitze zu vergeben sind, kommt es zu sogenannten Friedenswahlen - ohne Wahlhandlung gelten nach Ende der Wahlfrist die vorgeschlagenen Kandidaten als gewählt.
Werden mehr Kandidaten vorgeschlagen, kommt es zu Urwahlen. In diesem Jahr ist das bei folgenden Versicherungen der Fall: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Saarland, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer (Sonderfall: Wahltag ist der 4. Oktober 2017), KKH, hkk und BKK RWE.
Soziale Selbstverwaltung geschieht ehrenamtlich
Die Vertreter(innen) der Versicherten arbeiten in den Parlamenten ausschließlich ehrenamtlich - sie erhalten lediglich eine kleine Aufwandspauschale. Das zeigt, dass es den Engagierten um die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten geht. Sie engagieren sich in Parlamentssitzungen, in Ausschüssen und in persönlichen Gesprächen mit Versicherten. Die Selbstverwaltung benennt zudem Versichertenberater(innen) und die gleichfalls ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.
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