Seelsorgliche „Mitversorgung“ kritisch hinterfragen
Ein Forschungsprojekt1, das erstmals ausdrücklich die katholische Altenheimseelsorge (AHS) in den Mittelpunkt rückt, wurde vom Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) initiiert. Ein eher randständiges Thema, das für christlich getragene stationäre Altenhilfeeinrichtungen auch hinsichtlich des christlichen Profils von eminenter Bedeutung ist, wurde damit in seiner Brisanz erkannt. Mit dem Projekt im Zeitraum vom 2014 bis 2016 hat sich der VKAD als Impulsgeber für eine dringend anstehende, nicht nur bistums- und verbandsintern, sondern auch öffentlich zu führende Diskussion über folgende Fragen geoutet:
Was sind uns alte und pflegebedürftige Menschen noch "wert"? Wie viel Geld und Personal "leisten" sich die katholische Kirche und die Träger von katholischen Alten- und Pflegeheimen (AH) für eine AHS, die sich nicht nur für alte Menschen und deren Bezugspersonen zuständig fühlt, sondern auch für diejenigen, die sich für die professionelle Versorgung Pflegebedürftiger in der stationären (und ambulanten) Altenhilfe verausgaben? Welche Menschen würden wir uns selbst in stationären Altenhilfeeinrichtungen als Seelsorger(innen) wünschen? Seelsorgeprofis, das heißt Pastoralreferent(inn)en, Gemeindereferent(inn)en, Priester, protestantische Pfarrer(innen), Theolog(inn)en, Diakone und Ordensleute, die kontinuierlich im Haus präsent sind? Seelsorgeprofis im Ruhestand, die vielleicht in der Einrichtung leben? Seelsorgeprofis aus dem Pastoralen Großraum, die gelegentlich ins Haus kommen? Seelsorglich zusatzqualifizierte Altenpfleger(innen) oder Mitarbeitende aus dem Sozialen Dienst? Seelsorglich geschulte, zumeist ältere ehrenamtlich Engagierte?
Hohe Rücklaufquote
Um den Ist-Stand der AHS und favorisierte Zukunftsszenarien zu ermitteln, war empirisches Datenmaterial unabdingbar. Um die Einschätzungen der Verantwortlichen in den Ordinariaten und Diözesan-Caritasverbänden (DiCV) vergleichen zu können, wurden zwei geringfügig unterschiedliche Fragebögen auf der Basis einer quantitativen Befragung konzipiert. Nach Tests wurden diese an die Ordinariate der 27 (Erz-)Bistümer und die Direktoren der 27 DiCV verschickt. Die Rücklaufquote war erstaunlich hoch: Aus den Bistümern gingen 25 auswertbare Bögen (93 Prozent) ein, aus den DiCV 24 (89 Prozent).
Derzeitige Situation der Altenheimseelsorge
- Auf Bistumsebene zeichnet sich eine gravierende Kenntnislücke über die Zahl der AH und Altenheimplätze ab. Das ist ein interessanter Befund angesichts der Tatsache, dass eine pastorale Finanz- und Personalplanung die fundierte Kenntnis struktureller Rahmenbedingungen voraussetzt.
- AHS wird hauptsächlich von den Bistümern finanziert. Nur sieben Bistümer und sieben DiCV berichten, dass trägerfinanzierte Seelsorgestellen in AH existieren. Der Umfang variiert von einer Teilstelle bis hin zu 15 Vollstellen.
- Die Hälfte der Bistümer und zwei Drittel der DiCV geben an, dass keine explizite Zuständigkeit für die AHS existiert. Mit der AHS zusammenhängende Themen werden in der Regel von anderen Abteilungen "miterledigt".
- AHS hat keine überregional vernetzte starke kirchen- und berufspolitische Lobby.
- In weniger als der Hälfte der DiCV existiert eine Zusammenarbeit mit dem Bistum bezüglich der Konzeptionierung und alltagspraktischen Umsetzung von AHS.
- Übereinstimmend gestehen 16 Bistümer und 16 DiCV ein, dass sie über kein Grundlagenkonzept für ihre AHS verfügen. Vorhandene Konzepte entsprechen nicht immer pastoraltheologischen Anforderungen.
- Sowohl in der Einschätzung der Bistümer (100 Prozent) als auch der DiCV (96 Prozent) ist die Mitversorgung der AH aus den Pfarrgemeinden/Pastoralen Großräumen durch professionelle Seelsorger(innen), die sporadisch anwesend sind, das vorherrschende Modell. Auf die Frage, ob AHS als verbindliches Aufgabenfeld in der Stellenbeschreibung für Seelsorger(innen) im Pastoralen Großraum hinterlegt ist, haben nur 16 Bistümer geantwortet. Sechs davon bestätigen, dass AHS zum Aufgabenportfolio gehört. Die seelsorgliche Mitversorgung von AH scheint somit mehrheitlich implizit erwartet zu werden. Konzeptionelle Vorgaben seitens des Bistums scheinen flächendeckend ebenso wenig zu existieren wie Instrumente zur Evaluation, ob AHS aus dem Pastoralen Großraum heraus tatsächlich geleistet wird.
- Dass pensionierte Ordensangehörige/ Hausgeistliche, die im Altenheim leben, zur AHS herangezogen werden, wird sowohl von den DiCV (92 Prozent) als auch von den Bistümern (84 Prozent) noch immer als gängige Praxis bestätigt.
- In zwölf Bistümern gibt es (noch) bistumsfinanzierte Kategorialseelsorger(innen), die teilweise in AH eingesetzt sind.
- Nur noch neun Bistümer finanzieren (einige wenige) Kategorialseelsorger(innen), die ausschließlich in AH eingesetzt sind. Deshalb erweist sich dieses Modell, das es in manchen Bistümern nie gab, als stark rückläufig.
- 17 Bistümer und 13 DiCV geben an, dass seelsorglich zusatzqualifizierte ehrenamtlich Engagierte AHS leisten. Wie erklärt sich aber, dass nur zehn Bistümer und drei DiCV bestätigen, derartige Zusatzqualifikationen anzubieten?
- Zehn Bistümer und zwölf DiCV berichten, dass zusatzqualifizierte Mitarbeitende in der AHS aktiv sind. Die Kontrollfrage zeigt aber: Nur sechs Bistümer und zehn DiCV bestätigen, dass es diese Zusatzqualifizierung gibt. Wie qualifizieren sich aber etwa Pflegekräfte für die Seelsorge?
Mögliche Zukunftsszenarien
Über vorformulierte Thesen konnte geäußert werden, in welche Richtung sich die AHS künftig entwickeln soll. Votiert wurde dafür, dass
- die Bistümer AHS personell und finanziell sicherzustellen haben;
- AHS für das christliche Profil katholischer Altenheime unentbehrlich ist;
- eine engere Abstimmung zwischen Bistümern und DiCV gewünscht ist;
- DiCV mehr Mitverantwortung für AHS zu übernehmen haben;
- ein zeitgemäßes Seelsorgekonzept zugrunde zu legen ist;
- es kein Zurück in eine vorkonziliare Altenseelsorge geben darf;
- ein modernes Seelsorgeverständnis zugrunde zu legen ist;
- sich auch in katholischen AH die Seelsorge ökumenisch und interreligiös aufzustellen hat;
- die Mitversorgung aus dem Pastoralraum kein richtungsweisendes Modell darstellt;
- auf qualifizierte Profi-Seelsorger(innen) nicht verzichtet werden kann;
- der Einsatz von alten/pensionierten Ordensleuten/Hausgeistlichen kein zukunftsfähiges Modell ist;
- AH Seelsorgestellen künftig selbst finanzieren und besetzen. Dieser Vorschlag fand keine breite Zustimmung (Bistümer nur 14 Prozent, DiCV nur 13 Prozent).
Abweichungen zwischen Bistümern und DiCV lassen sich bei folgenden Einschätzungen feststellen:
- dass der Einsatz von seelsorglich zusatzqualifizierten Mitarbeitern Zukunft hat, wurde weniger euphorisch eingeschätzt (43 Prozent Bistümer, 50 Prozent DiCV);
- dass hauptsächlich Ehrenamtliche für die Seelsorge gewonnen werden sollen (48 Prozent Bistümer, 21 Prozent DiCV);
- dass AH in Absprache mit der Bistumsleitung künftig Seelsorgestellen (mit-)finanzieren sollten (50 Prozent Bistümer, 39 Prozent DiCV).
Um herauszufinden, welche Art von Seelsorge gewünscht wird, wurde aufgelistet, was Seelsorger(innen) in AH konkret tun sollten. Angeboten wurden Praxisformen, die sich den drei Grunddimensionen glaubwürdiger Seelsorge zuordnen lassen. Hinzu kommen Hintergrund-Praxisformen, die für alle drei Dimensionen unerlässlich sind:
Spirituell-mystagogische Praxisformen
Gottesdienste, Gebete, Rosenkranz, Kirchenlieder singen, Krankensalbung, Kommunionausteilung, Segnen, Glaubensgespräche, Andacht, Jahreskreis-Feier, Symbolarbeit, Beerdigung, Beichte, Bibelarbeit, Meditation, Anbetung.
Pastoralpsychologisch-heilsame
Praxisformen
Sterbebegleitung, da sein, sich Zeit nehmen, Klagen aushalten, Alltags-, Trauer- und Krisengespräche, Ohnmacht aushalten, ethische Beratung, miteinander Schweigen, in den Arm nehmen, lachen, Biografiearbeit, Gruppengespräche, Musizieren, mit spazieren gehen, spielen.
Diakonisch-prophetische Praxisformen
Angehörigenarbeit, Mitarbeitergespräche und -schulung, interdisziplinäre Teamarbeit, Begleitung Ehrenamtlicher, Gemeinde-, Caritas- und Bistums-Vernetzungsarbeit, ökumenische Teamarbeit, Mitwirkung in Fortbildungen, Heimleitungsberatung, Mitarbeit am Leitbild, zupackendes Hilfshandeln, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiterinteressenvertretung, Lobbyarbeit für alte Menschen, Feste mitfeiern, Hausbesuche, prophetischer Einsatz für Verstummte, Mitarbeit im Qualitätsmanagement, Kommissionsarbeit, Engagement im eigenen Berufsverband.
Hintergrund-Praxisformen
Organisationstätigkeiten, Fahrtätigkeiten, Büroarbeit, Verwaltungsarbeit.
Alle Praxisformen wurden nach dem Zufallsprinzip angeordnet, so dass nicht erkennbar war, zu welcher der drei Dimensionen sie gehören. Durch das Ankreuzen, welche Praxisformen als besonders relevant, relevant oder irrelevant eingeschätzt werden, ließ sich indirekt das favorisierte Seelsorgeverständnis herauskristallisieren.
Bei der Auswertung der Praxisformen fiel Folgendes auf:
Wie zu erwarten war, wurde das Angebot von Gottesdiensten in restloser Übereinstimmung zwischen DiCV und Bistümern am häufigsten angekreuzt (100 Prozent). Bibeleinsatz dagegen wird viel weniger mit AHS assoziiert (45 Prozent Bistümer, 64 Prozent DiCV).
Ebenfalls nicht überrascht hat, dass auch die Sterbebegleitung, das Sich-Zeit-Nehmen, das Dasein und alle Formen der Einzelgespräche übereinstimmend mit nahezu 100 Prozent angekreuzt wurden. Weitaus geringer wurden die Biografiearbeit (86 Prozent Bistümer, 67 Prozent DiCV) und nonverbale Begegnungsformen wie miteinander spielen (36 Prozent Bistümer, 50 Prozent DiCV) eingeschätzt.
Auch die Angehörigen- und Mitarbeiterseelsorge sowie die interdisziplinäre Teamarbeit wurden nahezu 100-prozentig angekreuzt. Praxisformen, die ein besonders diakonisches Profil aufweisen, wie zum Beispiel zupackendes Hilfshandeln (33 Prozent Bistümer, 67 Prozent DiCV), Einsatz für Verstummte (62 Prozent Bistümer, 42 Prozent DiCV) und Öffentlichkeitsarbeit (41 Prozent Bistümer, 64 Prozent DiCV), weisen dagegen nicht nur abweichende, sondern auch eine niedrigere Zustimmung aus. Praxisformen wie Heimleiterberatung (45 Prozent Bistümer, 68 Prozent DiCV) und Qualitätsmanagement-Mitarbeit (50 Prozent Bistümer, 36 Prozent DiCV) werden ebenfalls nicht als hochrelevant ausgewiesen. Bei der Hintergrundpraxis wie etwa zeitaufwendige Autofahrten zwischen Einrichtungen fällt auf, dass diese vor allem in den Bistümern nur zu einem geringen Prozentsatz als zur Seelsorge gehörig eingestuft werden (14 Prozent Bistümer, 59 Prozent DiCV).
Auf Profi-Seelsorger kann nicht verzichtet werden
Die (Erz-)Bistümer dürfen wegen ihres diakonischen Auftrags nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, katholische AHS finanziell und personell sicherzustellen. Trotz zunehmend knapper personeller Ressourcen in nahezu allen (Erz-)Bistümern ist zu prüfen, ob und wie Kategorialstellen in der AHS für theologische Seelsorgeprofis erhalten oder sogar neu geschaffen werden können. Einander seelsorglich begleiten können letztlich alle Menschen. Eine zeitgemäße Altenheimseelsorge anzubieten erfordert jedoch theologische Professionalität und konstruktiv-kritische Systemdistanz. Deshalb kann auf Profi-Seelsorger(innen) nicht grundsätzlich verzichtet werden. Dies schließt nicht aus, sondern ein, dass seelsorglich zusatzqualifizierte Mitarbeiter(innen) und ehrenamtlich Engagierte zum Seelsorge-Team gehören.
Obwohl die Praxis der seelsorglichen "Mitversorgung" von AH aus den Pastoralen Großräumen heraus dominiert, braucht es den Mut, dies kritisch zu hinterfragen. Und dies aus mehreren Gründen:
- Weil die (zumeist wenigen) Seelsorge-Profis im Pastoralraum nicht alles leisten können, was pastoral notwendig wäre.
- Weil bisher in den Bistümern nicht flächendeckend konzeptionell hinterlegt ist, wer in welchem Umfang im Pastoralteam für AHS zuständig ist und von wem dies überprüft wird. Gerade die AHS, die wenig "Ruhm und Ehre" einbringt, läuft damit Gefahr, unter den Tisch zu fallen oder an ehrenamtliche Besuchsdienste delegiert zu werden.
- Weil dieses Modell die Gefahr beinhaltet, dass AHS erneut auf die liturgisch-sakramentale Versorgung alter Menschen reduziert wird.
Außerdem ist theologisch und verbandspolitisch zu diskutieren, ob AHS künftig über seelsorglich zusatzqualifizierte Ehrenamtliche und/oder seelsorglich zusatzqualifizierte Mitarbeitende (vor allem aus der Pflege) im Sinne von Spiritual Care sichergestellt werden soll. Um festzustellen, ob diese Lösung von alten Menschen, ihren Bezugspersonen, Mitarbeitenden, Hausleitungen und Trägern gewollt ist, sind valide Daten nötig.
Wenn künftig vor allem zusatzqualifizierte Ehrenamtliche und/oder Mitarbeiter für die AHS zuständig sein sollen, ist nicht nur zu klären, welche theologisch-seelsorglichen Qualifikationsmaßnahmen unerlässlich sind, sondern auch, ob es strukturell überhaupt möglich ist, dass diese Personengruppen ohne die Anwesenheit von Profi-Seelsorger(inne)n eine komplexe Altenheimseelsorge leisten können. Die Gefahr, dass dadurch das inzwischen überwunden geglaubte Modell der Altenseelsorge erneut Einzug hält, lässt sich nicht von der Hand weisen.
Die Bedeutung der AHS für das christliche Profil von Altenheimen in christlicher Trägerschaft ist längst erkannt. Gerade AH in katholischer Trägerschaft sollten daher den Mehrwert christlicher Seelsorge für ihr Haus nicht unterschätzen und diese für alle Beteiligten gut sichtbar ausbauen.
Angesichts gegenwärtiger Defizite und dem Wunsch nach mehr Zusammenarbeit sind strukturelle und personelle Voraussetzungen für eine intensivierte Kooperation zu schaffen. Deshalb braucht es auch transparente organisationale Zuständigkeiten für AHS sowohl in allen Bistümern als auch in allen DiCV.
Da AHS künftig haupt-, neben- und ehrenamtlich erfolgen wird, sind Netzwerke nötig, um der heterogenen Gruppe der "Altenheimseelsorger(innen)" eine starke kirchen- und verbandspolitische Lobby zu verschaffen. Bistümer und DiCV stehen gemeinsam vor der Aufgabe, theologisch fundierte und verständlich verfasste (einrichtungsübergreifende) Konzepte für AHS zu entwickeln. Theologisch gefordert ist die konzeptionelle Verankerung und alltagspraktische Umsetzung einer traditionsverwurzelten und deshalb zeitgemäßen, ökumenisch und interreligiös aufgestellten, systemisch sensibilisierten Altenheimseelsorge.
Obwohl Träger katholischer AH gegenwärtig noch wenig Eigenmittel zur Finanzierung von AHS zur Verfügung stellen (können), und auch noch keine flächendeckende Bereitschaft dazu erkennbar ist, gilt es, kreative Finanzierungskonzepte auszuarbeiten und sowohl auf Bistumsebene als auch in den DiCV Neues zu wagen.
Anmerkung
1. Nauer, D.; Juch, M.: Katholische Altenheimseelsorge. Ist-Stand & Zukunftsszenarien. Forschungsbericht auf der Basis einer empirischen Befragung im Auftrag des Verbandes Katholische Altenhilfe in Deutschland e.V., Freiburg, 2016.
Literatur:
Nauer, D.: Seelsorge. Sorge um die Seele. Stuttgart, 3. Aufl., 2014.
Nauer, D.: Spiritual Care statt Seelsorge? Stuttgart, 2015.
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