Handlungsempfehlungen zur Betreuung Schwerstkranker
Um die Begleitung und Versorgung sterbender Menschen in allen Lebensbereichen zu verbessern, wurden am 17. Oktober 2016 in Berlin in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Handlungsempfehlungen1 präsentiert: Sie waren im Rahmen einer Nationalen Strategie für die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen erarbeitet worden. Fünfzig Institutionen aus Bund und Ländern wirkten mit, darunter die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband (DCV).
Ziel der Handlungsempfehlungen wie auch schon der Charta ist es, dass jeder schwerstkranke oder sterbende Mensch unabhängig von seiner Erkrankung, seiner Lebenslage oder seinem Versorgungsort in seiner letzten Lebensphase hochwertige Betreuung und Begleitung erhält. Mittels einer Nationalen Strategie sollen die 2010 in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland formulierten Ziele systematisch umgesetzt werden: unter Einbindung der Politik, der Organisationen und Institutionen, Fachgesellschaften, Leistungsträger und -erbringer auf der Bundes-, der Länder- und der kommunalen Ebene.
Die Handlungsempfehlungen nehmen dabei nicht nur Arbeitsfelder wie Gesundheit und Pflege sowie die Hospiz- und Palliativversorgung in den Blick. Auch viele weitere Arbeitsfelder, in denen sterbende Menschen und ihre Angehörigen begleitet werden oder mit Sterben und Tod in Kontakt kommen, sind eingeschlossen: zum Beispiel die Behindertenhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, die Migrationsarbeit, die Straffälligenhilfe und die Wohnungslosenhilfe. Die Handlungsempfehlungen sollen Gesellschaft, Politik und alle Akteure - im Gesundheits- wie im Sozialwesen - dazu anregen, sich mit der letzten Lebensphase und dem Sterben zu befassen und die Versorgung weiterzuentwickeln.
Entlang der fünf Leitsätze der Charta wurden pro Leitsatz drei prioritäre Handlungsfelder ausgewählt. Ausgehend von einer Beschreibung der Ausgangssituation formulieren die Handlungsempfehlungen Ziele und Vorschläge zu ihrer Umsetzung. Ein Maßnahmenkatalog wendet sich an Verantwortliche auf Bundesebene in Politik, Ministerien, Krankenkassen, Verbände und Fachgesellschaften, an die Kirchen auf Landesebene sowie auch direkt an Institutionen, Einrichtungen und Dienste (zum Beispiel Leistungserbringer, Bildungs- und Forschungseinrichtungen).
Der Vorstand des DCV hat den Handlungsempfehlungen zugestimmt und wird sie im Rahmen einer Selbstverpflichtung unterzeichnen, wie es bereits bei der Charta der Fall war. Um die Selbstverpflichtung zum Leben zu bringen, sind nun alle Gliederungen, Arbeitsfelder, Dienste und Einrichtungen der Caritas aufgerufen, über die Verabschiedung der Handlungsempfehlungen zu informieren und Initiativen zu starten, um die Empfehlungen vor Ort - gegebenenfalls in Kooperationen mit regionalen Partnern - umzusetzen.
Gleichwohl bleibt für den DCV noch einiges zu tun. Denn bisher hat der Gesetzgeber versäumt, stationäre Pflegeeinrichtungen finanziell und personell besser auszustatten, um sterbenden Menschen auch dort eine qualifizierte Palliativversorgung und hospizliche Begleitung zu ermöglichen. Bislang begleiten zudem oft ambulante Pflegedienste Sterbende in ihrem Zuhause in einigen Leistungsbereichen unentgeltlich. Sie müssten diese erforderlichen Leistungen auch abrechnen dürfen. Dazu gilt es, das Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflege deutlich zu erweitern. Der DCV hat sich bereits in einer Stellungnahme zur Richtlinie Häusliche Krankenpflege beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dazu zu Wort gemeldet.
Nicht zuletzt: Zwar gab das Hospiz- und Palliativgesetz den Krankenkassen auf, ihren Versicherten Information und Beratung zu Möglichkeiten selbstbestimmter Vorsorge für die letzte Lebensphase anzubieten, unter anderem zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und bei Bedarf auch zu den Versorgungsstrukturen im Bereich von Hospiz und Palliative Care. Eine Beratung können aber demnächst erst einmal nur Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen einer gesundheitlichen Versorgungsplanung erhalten. Es wäre sinnvoll, Beratungsangebote zu Vorsorgedokumenten mindestens auch auf die häusliche Pflege auszudehnen.
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