Engagementpolitik des Bundes – eine Zwischenbilanz
Mit einigem Recht kann man mittlerweile von Engagementpolitik als einem eigenständigen Politikfeld reden. Dieses Politikfeld verfügt über spezifische politische Probleme, spezifische Gremien, identifizierbare Akteure und politische Debatten. Ehrenamt und Engagement haben mittlerweile einen gesellschaftlichen Stellenwert und damit auch einen festen Platz in der Politik erhalten.
Es lässt sich also kaum noch mit guten Gründen bestreiten, dass es eine eigenständige Engagementpolitik gibt. Nach wie vor unklar sind allerdings ihre Tragweite und ihre inhaltliche Ausrichtung. Hier liegt vieles im Dunkeln beziehungsweise im Dunstkreis von Mutmaßungen und Interpretationsspielräumen.
Ein Beispiel gefällig? Nach dem seit der Enquete-Kommission des Bundestages "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"1 jahrelang bestehenden Konsens, dass bürgerschaftliches Engagement im Wesentlichen freiwillig sei, war im Ersten Engagementbericht der Bundesregierung von 2012 plötzlich die Rede von einer "Bürgerpflicht" zum Engagement. Die Bürger(innen), denen das demokratische Gemeinwesen doch alle Möglichkeiten für ein Leben in Freiheit und Wohlstand biete, hätten eine moralische Pflicht diesem Gemeinwesen gegenüber. Man wusste nur ungefähr, was gemeint war, denn eine Pflicht zur Zustimmung zu den zwiespältigen Segnungen der spätkapitalistischen Moderne und daraus folgend sogar eine Bürgerpflicht zum Engagement waren etwas bis dahin Neues. Im Feld der Engagierten war man verschnupft über diese neue Wendung der Debatte, die von den im federführenden Bundesfamilienministerium damals Verantwortlichen goutiert und gestützt wurde. Plötzlich schien es nur noch ein kleiner Schritt zur Wesensverwandtschaft der Engagementpolitik mit einer seit der "Agenda 2010" massiv propagierten Politik des "Förderns und Forderns" zu sein.
Allerdings sprach das niemand deutlich aus, und somit blieb es unklar, ob mit dieser rhetorischen auch eine politische Wende der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung gemeint war. Konkret war außer dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes" mit seinen eher marginalen und teilweise fragwürdigen Verbesserungen rechtlicher Rahmenbedingungen (2013) und der Schaffung des Bundesfreiwilligendienstes mit seiner bedenklichen staatlichen Steuerungslogik (2011) wenig geschehen. Blickt man insgesamt auf die vier Jahre zwischen 2009 und 2013 zurück, kann man sagen, dass das "bürgerliche Lager" bei seiner eher matten Suche nach engagementpolitischer Orientierung nicht weit gekommen ist. "Große Linien" wurden nicht erkennbar. Wer wollte, konnte interpretieren und kommentieren.
Um dem etwas Konkretes entgegenzusetzen, hatte das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 engagementpolitische Empfehlungen verabschiedet. Darin fanden sich einige "gut abgehangene", das heißt, im Feld bekannte Positionen wieder - darunter die Forderungen nach einem/ einer Beauftragten der Bundesregierung für Engagement, nach der Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Kommunen, nach einem Bundesengagementgesetz und einem nationalen Aktionsplan zur Förderung des Engagements, nach der längst überfälligen Reform des Zuwendungsrechts, nach einer Demokratie-Enquete des Bundestages, nach einem ordentlichen Bundestagsausschuss für bürgerschaftliches Engagement, nach besserer Förderung der lokalen Infrastruktur für Engagement und nach einer klaren Trennung zwischen Engagement und Erwerbsarbeit, um die weitere Ausbreitung eines Niedriglohnsektors unter dem Deckmantel des Engagements zu stoppen.
Nach der Wahl legte die neue schwarz-rote Bundesregierung einen Koalitionsvertrag vor, in dem Engagementpolitik wiederum als ein stark interpretationsbedürftiges Politikfeld daherkam. Das Engagement taucht im Vertrag an zahlreichen Stellen auf, ohne dass ein konsistentes Bild erkennbar wäre. Schon der Titel "Deutschlands Zukunft gestalten" ließ darauf schließen, dass der gesellschaftspolitische Raum des Engagements unbespielt bleiben sollte. Oder anders: Ein attraktives Leitbild für moderne Politik sähe anders aus!
Aus dem Bundesfamilienministerium gab es schon bald nach der Regierungsbildung durchaus positive Signale, die über das vertraglich Fixierte hinauswiesen. Vor allem die personelle Neuaufstellung im Ministerium brachte einiges in Bewegung.
Zu den positiven engagementpolitischen Signalen gehört die Absicht, vor allem in Sachen Engagementförderung nach neuen Ansätzen zu suchen. Weg von der häufig beklagten "Projektitis" mit kurzatmigen Projektlaufzeiten, hin zu einer dauerhaften und nachvollziehbaren Förderung zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Bei Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Bürgerstiftungen, Selbsthilfekontaktstellen, Stadtteilbüros, lokalen Netzwerken und anderen Einrichtungen zur Förderung des lokalen Engagements, von denen viele ein aberwitzig prekäres Dasein fristen, kam eine gewisse Hoffnung auf. Das Bemühen, Engagementpolitik künftig endlich strategisch auszurichten und hier vor allem zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser zu kooperieren, wurde allgemein als unterstützenswert begrüßt - ebenso wie die aus der Regierung zu vernehmende Anerkennung von Netzwerken und ihrer zivilgesellschaftlichen Bedeutung.
Endlich schien auch in der verfassten Politik die Einsicht zu greifen: Der Staat trägt die Verantwortung für die politischen Rahmenbedingungen der organisierten Bürgergesellschaft, selber "machen" kann und sollte er das Engagement aber nicht. Es ist bei den Engagierten immer noch am besten aufgehoben.
Bundesengagementstiftung lässt weiter auf sich warten
Damit das Zusammenspiel von Engagement und Engagementpolitik künftig besser klappt, braucht es stetig neue Impulse für mehr Partizipation. Die in einem intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft entwickelte Engagementstrategie des Bundesfamilienministeriums, Anfang 2016 verabschiedet, war hierbei ein wichtiger Schritt. Dass es bis zur Bundestagswahl 2017 nicht mehr zu der mit weiteren Hoffnungen verknüpften Bundesengagementstiftung kommen wird, sorgte hingegen für Ernüchterung im Feld. Es dient zur Ehrenrettung für Familien- und "Engagementministerin" Manuela Schwesig und ihr Haus, dass es nicht an ihr, sondern am unwilligen Koalitionspartner lag, dass eine solche Stiftung zur Verbesserung der engagementpolitischen Rahmenbedingungen nicht zustande gekommen ist. Noch nicht einmal die Flüchtlingssituation seit 2015, die die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für Staat und Gesellschaft sozusagen ein für alle Mal verdeutlicht hat, konnte die Union bewegen, die Chance für eine bessere Förderung der Engagementinfrastruktur zu ergreifen.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird es immer der produktive Druck einer engagierten Bürgerschaft sein, der politisches Handeln verändert. Im Grunde ist es naiv, die Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse der Politik in Parlamenten und Regierungen zu überlassen. Wir brauchen eine hellwache Bürgergesellschaft, die auf allen Themenfeldern präsent ist und als Seismograph, als Antreiberin und als Bündnispartnerin für die verfasste Politik fungiert. Nicht in der Politik, sondern in der aktiven Bürgergesellschaft finden "Politikwechsel" statt, werden neue Standards für Gerechtigkeit und Lebensqualität definiert, die dann von der Politik aufgegriffen werden können. In welcher Gesellschaft wir leben wollen, kann weder staatlich verordnet noch durch ökonomische Zwänge diktiert werden. Darüber muss in der Bürgergesellschaft debattiert werden. Die eigentliche Zukunft der Engagementpolitik besteht somit in einer neu zu entwickelnden Kultur der öffentlichen Auseinandersetzung über die Zukunft des demokratischen Gemeinwesens.
Zeit für "Utopisches"
Die Debatte muss auch aus heutiger Sicht Unmögliches aufgreifen. Die Bürgergesellschaft braucht zu ihrer vollen Entfaltung Dinge wie ein garantiertes Grundeinkommen für Menschen, die aus eigener Kraft nicht die Ressourcen für ein menschenwürdiges Leben aufbringen können und daher von demokratischer Teilhabe und auch vom bürgerschaftlichen Engagement ausgeschlossen sind. Oder eine Dritte Kammer als "Bürgergesellschaftskammer" neben Bundestag und Bundesrat, die an zentraler Stelle und turnusmäßig am Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beteiligt ist. Es braucht Bürgerbeteiligungsgesetze, die standardmäßig umfassende Mitsprachemöglichkeiten bieten. Und eine Entschuldung der Kommunen durch den Bund, um den Städten, Gemeinden und Landkreisen wieder Freiräume für die Gestaltung des Gemeinwesens zu schaffen und dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zu neuer Blüte zu verhelfen. Schließlich braucht es eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, bei der sinnvoll neu definiert wird, was überhaupt als gemeinnützig gelten kann.
Die aktuelle Engagementpolitik des Bundes zeigt sich wohlwollend und kooperativ. Doch hängt ihr Schicksal nach wie vor an Wahlergebnissen und dem "guten Willen" von Politiker(inne)n. Dieses Fundament trägt auf Dauer noch nicht. Doch Geschichte ist bekanntlich nach vorne offen.
Anmerkung
1. Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1999 - Bundestagsdrucksache 14/2351; Bericht der Enquete-Kommission. Berlin, 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8900).
Neue Regeln – Grund zur Sorge?
Im ausweglosen Kreislauf
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}