Gemeinsam sieht man mehr
Das gemeinsame Monitoring der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wurde auch 2012 fortgesetzt. Gegenstand dieses Sozialmonitorings sind unbeabsichtigte Auswirkungen von Reformen in der Sozialgesetzgebung auf Menschen in Armut und im Niedrigeinkommensbereich. In regelmäßigen Gesprächen werden Probleme aus der Praxis auf Staatssekretärs- und Generalsekretärsebene diskutiert und Lösungen gesucht (vgl. neue caritas Heft 22/2011, S. 21ff.).
Thematisiert wurden in zwei Monitoring-Gesprächen 2012 die vielfältigen Problemanzeigen zur Anrechnung von zu erwartenden Einkommenszuflüssen durch die Jobcenter: In der Praxis nehmen die Jobcenter zum Beginn eines Monats oftmals einen Abschlag vom Arbeitslosengeld II (ALG II) bereits vor Arbeitsaufnahme vor, bis die Gehaltsabrechnung vorgelegt wird. Oder sie stellen die Auszahlung ganz ein, auch wenn der/die ALG-II-Bezieher(in) nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst am Monatsende den Lohn erhält.
Das gleiche Problem stellt sich nach Eintritt in das Rentenalter bei der Auszahlung der Rente am Monatsende. Durch die frühzeitige Anrechnung treten Zahlungslücken auf, und die betroffenen Personen können beispielsweise ihre Miete am Monatsanfang nicht bezahlen.
Auch Eltern, die Kindergeld oder Elterngeld beantragen, sind von vorzeitigen Anrechnungen betroffen, da Jobcenter oftmals die Beantragungs- und Bearbeitungszeiten für diese Leistungen unterschätzen.
Die Bundesregierung teilte die Problemansicht und sicherte zu, dass Hin-weise in die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Jobcenter aufgenommen beziehungsweise vorhandene konkretisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass von den Möglichkeiten einer Darlehensgewährung bei entstehenden Zahlungslücken oder einer Anspruchsüberleitung Gebrauch gemacht wird.
Dagegen unterstützt die Bundesregierung das Anliegen der BAGFW nicht, das Elterngeld für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei zu stellen unabhängig davon, ob es sich aus vor der Geburt erzieltem Einkommen errechnet oder nicht. Die BAGFW fordert, dass auch für Familien, die im ALG-II-Bezug leben, durch einen anrechnungsfreien Sockelbetrag ein finanzieller Schonraum eröffnet werden muss.
Strom- und Gassperren armer Haushalte vorbeugen
Die freie Wohlfahrtspflege brachte auch die Folgen von Strom- und Gassperren für die Betroffenen zur Sprache. Denn bei vielen, die von ALG II oder Sozialhilfe leben, laufen Zahlungsrückstände auf. Sperren der Energieversorger können oftmals nicht verhindert werden. Die BAGFW fordert, die Übernahme von Energieschulden durch das Jobcenter nicht nur darlehensweise, sondern auch als Zuschuss zu gewähren. Der Erwerb stromeffizienter Geräte durch einkommensarme Menschen solle gefördert werden und Energieberatungen müssten stattfinden, um durch sinkende Verbräuche präventiv gegen Energiesperren vorzugehen. Auch müsse es bessere Verfahren geben, die eine schnellere Abzahlung aufgelaufener Schulden ermöglichen.
Die Bundesregierung teilt die Problemanzeige, sieht aber insbesondere die örtlichen Jobcenter in der Verantwortung, frühzeitig Kontakt mit den Betroffenen aufzunehmen und gegebenenfalls die Abschläge auch direkt an den Energieversorger zu zahlen. Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, äußerte den Wunsch, sich die Probleme in der Praxis anzuschauen. Er besuchte daraufhin die Beratungsstelle ParaDios des Caritas-Zentrums in Horb (Baden-Württemberg), in der ein Gespräch unter anderem mit Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, den Berater(inne)n vor Ort und Vertreter(inne)n der BAGFW stattfand. Auch die Härtefälle, in denen Menschen lange Zeit auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, wurden hier thematisiert.
Förderung von Schülern und Auszubildenden
Die BAGFW setzte sich dafür ein, dass Schüler(innen) aus einkommensschwachen Familien die gleichen Chancen auf Bildung erhalten wie Gleichaltrige aus anderen sozialen Schichten. Daher muss für Schüler(innen), die unter schwierigen Lebensumständen dennoch einen Schulabschluss gemacht haben, für den Versuch zur Notenverbesserung Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich sein. Mit dieser Unterstützung können sie zum Beispiel dank eines besseren Hauptschulabschlusses auf die Realschule wechseln. Die Bundesregierung sah in diesem Punkt jedoch keinen Änderungsbedarf, da beispielsweise die Wiederholung einer Klasse – nicht jedoch die Verbesserung eines bereits erworbenen Schulabschlusses – mit Empfehlung der Schule mittels BAföG gefördert werden kann.
Problematisiert wurde auch, dass Bezieher(innen) einer Ausbildungsvergütung keinen Anspruch auf Leistungen zur Bildung nach dem SGB II haben. Kosten für Schulbedarf oder Klassenfahrten müssen sie daher von ihrem Ausbildungsgehalt finanzieren. Reicht dieses dafür nicht aus, können die Kosten vom Jobcenter nicht übernommen werden. Die Bundesregierung hat die Prüfung des Problems zugesichert.
An Schulmaterialien fehlt es oftmals auch in den Integrationskursen, an denen teilzunehmen einkommensarme Menschen im SGB II verpflichtet werden. Viele von ihnen können diese Lernmittel nicht bezahlen. Die BAGFW sieht hier die Jobcenter in der Pflicht, die Lernmittel zu finanzieren, und fordert eine entsprechende Gesetzesänderung. Das Problem ist den Ministerien bislang nicht bekannt. Sie baten um weitere Fallbeispiele.
Anrechnung auf Bedarfe nicht leiblicher Kinder
Beim Zusammenziehen mit einem neuen Partner wird dessen Einkommen auch auf den Bedarf der nicht leiblichen Kinder des alleinerziehenden Elternteils angerechnet. Dadurch wird der neue Partner zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gegenüber diesen Kindern verpflichtet. Dies stellt oftmals eine Hürde dar, mit einer/einem Alleinerziehenden zusammenzuziehen, und widerspricht dem geltenden Unterhaltsrecht, wonach nur Unterhaltsansprüche gegenüber leiblichen oder adoptierten Kindern bestehen. Die Bundes- regierung wollte die Anrechnungsregelung nicht ändern, sondern vielmehr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu dieser anhängigen Rechtsfrage abwarten.
Sicherstellung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen
Angesprochen wurden in den Gesprächen von Bundesregierung und BAGFW auch die Probleme des Zugangs zu Frauenhäusern für Frauen mit ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind. Derzeit besteht kein individueller bundesrechtlich verankerter Anspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. Die Aufnahme in ein Frauenhaus ist vielerorts abhängig von der finanziellen Situation der betroffenen Frauen und der Finanzierung der Hilfesysteme (s. neue caritas Heft 4/2013, S. 12 ff.). Zum Beispiel müssen Frauen in Frauenhäusern Tagessätze von 40 Euro zahlen oder müssen die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Oftmals werden sie auch wegen fehlender Plätze zu anderen Einrichtungen weitergeschickt. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode prüfen, ob kurzfristige Verbesserungen auf dem Verordnungswege möglich sind.
Evaluierung der Instrumente zur Arbeitsförderung
Schließlich diskutierte die BAGFW die Entwicklungen nach der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen. Gerade für diesen Personenkreis waren die Eingliederungsleistungen umgestaltet und die Fördervoraussetzungen eingeengt worden. So wird zum Beispiel die Freie Förderung als neu gestaltetes flexibles Instrument speziell für Langzeitarbeitslose von den Jobcentern bisher kaum genutzt.
Die Förderung von Arbeitsverhältnissen wird von privaten Arbeitgebern kaum angenommen. Örtliche Jobcenterbeiräte, die das Jobcenter bei Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen beraten sollen, sind zwar weitgehend installiert. Jedoch wird die Beiratsarbeit in vielen Jobcentern nur pro forma wahrgenommen. Die BAGFW hat der Bundesregierung Weiterentwicklungen vorgeschlagen und angeregt, die Instrumente zu evaluieren, Good-practice-Beispiele einzelner Jobcenter zu veröffentlichen sowie eine aktive Beteiligung der Beiräte zu fördern.
Zugang von EU-Bürgern zu medizinischen Angeboten
Die BAGFW hat die Zunahme der Zahl von EU-Bürger(inne)n in niedrigschwelligen Hilfen und medizinischen Angeboten der Wohnungslosenhilfe (Straßenambulanzen) vor allem in Ballungsgebieten, (größeren) Städten und in Grenzgebieten angesprochen. Diesen Einrichtungen und Diensten fehlt es an Ressourcen und Kenntnissen, um zu prüfen, ob ein Krankenversicherungsschutz besteht. Unter Umständen besteht Versicherungsschutz im Herkunftsland, so dass sich die betroffenen Menschen bei Vorlage einer entsprechenden Krankenversichertenkarte auch von einem niedergelassenen Hausarzt behandeln lassen könnten und nicht auf Straßenambulanzen angewiesen wären.
Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung
Meinungsverschiedenheiten gab es bei der Bewertung der seit dem 1. Januar 2011 neu eingeführten Regelbedarfsstufe 3. Erwachsene Leistungsberechtigte, die weder einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen, erhalten nur 80 Prozent der Regelleistung. Dies betrifft insbesondere Volljährige mit Behinderung im Haushalt ihrer Eltern, wenn die Eltern selbst ALG II beziehen. Die BAGFW sieht hier eine Ungleichbehandlung gegenüber erwerbsfähigen ALG-II-Empfänger(inne)n über 25 Jahren, welche die volle Regelleistung erhalten. Die Bundesregierung lehnte jedoch eine Anpassung des Regelbedarfs an den der über 25-jährigen Erwerbsfähigen nach dem SGB II ab.
Zugang zu Werkstätten für behinderte Menschen
Dagegen unterstützt die Regierung das Anliegen der BAGFW, dass der Zugang zu Werkstätten für behinderte Menschen allen Menschen mit Behinderung offenstehen muss, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Der Zugang der betroffenen Menschen wird derzeit dadurch diskriminierend eingeschränkt, dass sie wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen müssen. Auf Wunsch des Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel wurde die Problematik auch bei einem Besuch in den Iserlohner Werkstätten der Diakonie besprochen.
Würdige Bestattung armer Menschen
Die BAGFW wies die Bundesregierung auf Probleme bei der Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt hin. Durch langwierige Prüfungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Personen, die eventuell vorrangig zur Zahlung der Beerdigung verpflichtet sind, kann es zu wochen- und monatelangen Verzögerungen der Bestattung kommen. In dieser Zeit werden die Verstorbenen in Kühlhäusern untergebracht. Die BAGFW fordert, dass die Beerdigungskosten zeitnah – auch bei andauernder Prüfung – als Vorschuss unter Berücksichtigung des Verstorbenenwillens (Erd- oder Feuerbestattung) vom Sozialamt zu übernehmen sind.
Investitionen-Refinanzierung der stationären Altenpflege
Ebenfalls angesprochen wurde eine notwendige Gesetzesänderung aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG), in dem entschieden worden war, dass Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen nur rückwirkend in tatsächlich angefallener Höhe auf die Pflegebedürftigen umlegbar sind. Durch den Ausschluss von Finanzierungsrücklagen für künftige Instandsetzungen und Wiederbeschaffung werden Pflegebedürftige – neben der Konfrontation mit jährlich schwankenden Investitionskosten – in Jahren umfassender Instandsetzungen in der Pflegeeinrichtung stärker belastet als spätere Bewohner(innen), die von den früheren Investitionen ebenfalls profitieren.
Im anstehenden Abschlussgespräch dieser Legislaturperiode werden nun der Monitoringprozess und seine Ergebnisse evaluiert. Eine Fortführung des Sozialmonitorings auch in der nächsten Legislaturperiode ist gerade für armutsgefährdete oder arme Menschen wichtig.