Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bildet die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems, neben der Kranken-, Berufsunfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie wurde 1995 als eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung eingeführt. Dabei wurde sie als "Teilleistungsversicherung" konzipiert, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab, die für die Pflege eines Menschen nötig sind. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen in erster Linie von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen springt die Sozialhilfe ein.
Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. Dort können Leistungen formlos beantragt werden. Die Pflegeversicherung springt mit Sach-, Geld- oder Dienstleistungen ein, wenn jemand pflegebedürftig ist. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.