Pflegesachleistung
Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen Haushalt oder in einem Haushalt, in den sie aufgenommen wurden, gepflegt werden, können grundsätzlich zwischen Geldleistung und Pflegesachleistung wählen. Pflegesachleistung bedeutet, dass die Pflege durch professionelle Pflegekräfte, zum Beispiel Mitarbeitende eines ambulanten Pflegediensts, durchgeführt wird. Die erbrachte Leistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Ein Leistungsanspruch auf Pflegesachleistung besteht für alle Pflegebedürftigen, die den Pflegegraden 2 bis 5 zugeordnet sind.
Jeder ambulante Pflegedienst bzw. jede Sozialstation hat neben "körperbezogenen Pflegemaßnahmen" (früher Grundpflege genannt), "Hilfen bei der Haushaltsführung" (früher hauswirtschaftliche Leistungen genannt) auch "pflegerische Betreuungsmaßnahmen" anzubieten, wozu die Dienste mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten können.