Zudem muss die Kommission laufende Untersuchungen zur Wirkung der Lohnuntergrenze auf die Entwicklung der Arbeitsmärkte veranlassen, bewerten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung geben. Dazu ist die Kommission mit den entsprechenden Mitteln und Strukturen auszustatten. Die Verhandlungsergebnisse einer solchen Kommission müssen einer politischen Bewertung unterzogen werden und nach der Inkraftsetzung durch die Bundesregierung auch von dieser verantwortet werden. Dabei sollte die Bundesregierung insofern an die Ergebnisse der Arbeit der Kommission gebunden sein, dass sie diese annehmen oder verwerfen kann, aber keine eigene Mindestlohnfestsetzung unabhängig vom Kommissionsvotum verfügen kann.
Die Einbeziehung von Vertretern der Wissenschaft in die Kommission ist von großer Bedeutung, um die Folgen der Mindestlohnfestsetzung in den Prozess der Entscheidungsfindung einzubeziehen und um die Interessen der Gruppen zu berücksichtigen, die von den Tarifparteien nicht vorrangig vertreten werden, insbesondere die Menschen die arbeitslos sind oder in der Gefahr stehen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sichergestellt sollte auch sein, dass die Struktur des Dritten Weges in einer solchen Kommission berücksichtigt wird, da eine allgemeine Lohnuntergrenze auch Wirkung auf die Beschäftigung im Dritten Weg hat.
Zu Sicherstellung eines Einkommens, welches Familien ein auskömmliches Leben ermöglicht, ist eine Kombination von Lohn- und Familienleistungen unumgänglich. Ein Weg hierzu ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kinderzuschlags. Die Caritas schlägt hier folgende Änderungen mit weitreichenden Konsequenzen vor: Zum einen sollen über ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und ALG II auch verdeckt arme Familien Kinderzuschlag beziehen können. Zum anderen soll die sogenannte Abschmelzrate, die den Zuschlag mit wachsendem Erwerbseinkommen schrittweise mindert, von derzeit 50 Prozent auf 30 Prozent abgesenkt werden und die Höchsteinkommensgrenze entfallen. Hierdurch könnten rund 2,5 Mio. Kinder vom Kinderzuschlag profitieren.
Für die Verbesserung der Qualifizierung von geringqualifizierten Personen fordert der Deutsche Caritasverband eine Anhebung der Eingliederungsmittel und eine Weiterentwicklung der Arbeitsmarktinstrumente, die eine passgenaue Förderung zur dauerhaften Integration in den Ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Flankierend müssen die Förderinstrumente des SGB III und SGB II Einsatz finden, die Kombi-Einkommen aus Fördermitteln und Lohn gewährleisten.