Allein der Wille des Betreuten soll künftig Leitlinie für betreuungsrechtliches Handeln sein. Die Realität ist jedoch noch weit davon entfernt. Mehr Selbstbestimmung betroffener Menschen erfordert auch Veränderungen in den Abläufen gerichtlicher Verfahren.
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Es soll eine umfassende Struktur- und Reformdebatte über das Betreuungswesen geführt werden. Dies hat die Justizministerkonferenz in ihrer Herbstkonferenz 2017 beschlossen. Anlass sind die Ergebnisse zweier Studien, die das Justizministerium in Auftrag gegeben hatte.
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