Unter mehreren Geschäftsführern ist Arbeitsteilung vielfach erforderlich. Doch wie steht es mit der Haftung von Geschäftsführern für Fehler außerhalb ihrer „Zuständigkeit“?
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Viele eingetragene Vereine mit sozialer Tätigkeit vermengen die Aufgaben von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsgremium miteinander. Das damit verbundene Haftungsrisiko lässt sich leicht vermeiden.
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