Die Pflegeversicherung hatte zum Ziel, Patienten bei Pflegebedürftigkeit nicht in Armut abgleiten zu lassen. Durch den Anstieg der Pflegekosten hat sich der Eigenanteil der stationär untergebrachten Versicherten jedoch massiv erhöht. Eine Umkehrung der Verhältnisse ist dringend nötig – und durchaus möglich.
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Der Gesetzgeber hat im Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Prozess begonnen, ein einheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen. Der Weg dahin ist aufwendig und langwierig.
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