Mit dem Familienpflegezeitgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, will die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern. Doch das Gesetz hat Mängel. Die Caritas kritisiert unter anderem, dass kein Rechtsanspruch besteht.
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Stationäre Mütter-/Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren können die gesundheitliche Verfassung nachhaltig stärken. Die Caritas-Nachsorge unterstützt Familien, bei den eigenen Gesundheitszielen auch zurück im Alltag am Ball zu bleiben.
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