Angesichts steigender Fallzahlen und Kosten haben die Bundesländer die Zukunft der Hilfen zur Erziehung in den Fokus gerückt. Eine starke Beteiligung von Fachleuten weitet den Blick auf eine ganzheitliche Betrachtung.
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Längst sind die Hilfen zur Erziehung keine Nothilfe mehr. Vielmehr sind sie in den vergangenen Jahren in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie werden zunehmend flexibler und betonen verstärkt die Schutzbedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen.
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Zum 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Prävention und Frühe Hilfen mit ehrenamtlicher Unterstützung werden ausdrücklich gefördert. Zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinderschutz besteht jedoch noch Klärungsbedarf.
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