Energiekosten in der Pflege
Die Kostensteigerungen treiben uns große Sorgenfalten auf die Stirn. In der Langzeitpflege fragen wir uns: Wer trägt steigende Strom- und Energiekosten? Wie verhält es sich mit den Preissteigerungen insgesamt? Kostensteigerungen können nicht ohne weiteres an die Bewohnerschaft von Pflegeeinrichtungen weitergegeben werden. Dem sind Vergütungsvereinbarungen vorgelagert. Aktuell wird in den Verhandlungsrunden versucht, die gestiegenen Kosten geltend zu machen. Was heißt das? Als Beispiel die Gaskosten eines Pflegeheims mit 71 Plätzen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Verbrauch 2021: 855.490 Kilowattstunden, Kosten 39.000 Euro; monatliche Kosten je Bewohner:in 46 Euro. Zur Pflegesatzverhandlung wurde ein Angebot angefragt, das die Werte für 2023 enthält bei gleichem Verbrauch (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer):
Angenommener Verbrauch 2023: 855.490 Kilowattstunden, Kosten 269.167 Euro; monatliche Kosten je Bewohner:in knapp 316 Euro. Das ist eine Kostensteigerung von 270 Euro im Monat.
Bei sieben Prozent Mehrwertsteuer würden die Kosten 260.007 Euro und damit rund 305 Euro je Bewohner:in im Monat betragen, also 259 Euro mehr.
Den Trägern müsste mindestens ein Aufschlag von zehn bis zwölf Prozent gewährt werden, um auskömmlich wirtschaften zu können. Die Kostenträger verweigern sich jedoch solchen Forderungen.
Ferner werden Tariferhöhungen von fünf bis sechs Prozent angekündigt und im Juli 2023 wird die beschlossene Personalbemessung (nach § 113 c SGB XI) ebenfalls zu höheren Personalkosten führen, die zu 100 Prozent in die pflegebedingten Kosten einfließen. Damit werden die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten insgesamt stark steigen und sie werden bald auf den Sozialhilfeträger zurückfallen.
Sind Bewohner:innen aus Vermögensgründen selbstzahlend, ist das Geld schneller weg. In einer ersten Stufe kann Wohngeld beantragt werden. Bei positivem Bescheid werden die Investitionskosten vom Sozialhilfeträger übernommen. Ist das restliche Vermögen aufgebraucht, muss ein Sozialhilfeantrag gestellt werden, der nach intensiver Prüfung der Vermögensverhältnisse die nicht gedeckten Eigenanteile der pflegebedingten Kosten und die Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernimmt.
Die Pflegekassen sind leer. Die öffentliche Hand muss demnach ein Interesse daran haben, die Refinanzierung der Kosten in den Pflegeeinrichtungen neu zu ordnen. Es wird Zeit für eine grundständige Pflegereform, die Kosten senkt, Qualität sichert und teure Bürokratie massiv abbaut. Ein Sofortprogramm ist notwendig, damit die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen gewährleistet bleibt und Insolvenzen der Träger abgewehrt werden können.