Die Familien selbst sind die Experten für ihre Lebenswelt
Die Einführung der "inklusiven Lösung" in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe des Kreises Nordfriesland basiert auf systemisch ausgerichteten Grundhaltungen. Dabei werden Familien als ganzheitliche Systeme betrachtet, in denen die Bedarfe, Ressourcen und Potenziale gesetzesübergreifend und systemisch unter Einbeziehung des (Lebens-)Umfelds im Blick sind. Dies gelingt nur dann, wenn statt Grenzen Kooperationen und Zusammenarbeitsformen im Fokus sind. Die Grundhaltungen wurden gemeinsam zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet und werden mit den freien Trägern der Eingliederungshilfe fortlaufend weiterentwickelt:
- Kinder lieben ihre Eltern - Eltern lieben ihre Kinder - Kinder und Eltern gehören zusammen! Das bedeutet, die Rahmenbedingungen dafür zu gestalten: Kooperationen mit Schulen eingehen, neue Modelle und neue Formen der Hilfe entwickeln, wie zum Beispiel die stationäre Unterbringung der Eltern statt der Kinder.
Entscheidend ist, dass das Kind möglichst in seinem sozialen Umfeld bleiben kann und nicht als Objekt der Verschiebung gesehen wird, wenn sich die Familie in einer Krise befindet.
- In Nordfriesland gibt es keine schwierigen Kinder. Es gibt nur Kinder, die mit schwierigen Rahmenbedingungen aufwachsen. Die Maxime ist, diese zu verbessern, so dass alle Kinder in Sinne der Inklusion am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
- Zentral sind die Stärken und Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Familien. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige ist es, diese zu aktivieren und im Sinne der Betroffenen sichtbar und nutzbar zu machen. Es ist insbesondere eine Frage der Haltung, die Ressourcen als solche wahrzunehmen. Das ist insofern eine Herausforderung, als die Sozialgesetzbücher defizitorientiert formuliert wurden. Eine Leistung beziehungsweise eine Hilfe wird nur gewährt, wenn ein Defizit vorliegt.
- Wille und Ziele der Eltern, Kinder und Jugendlichen sind die Handlungsmaximen. Die Hilfeempfänger(innen) sind Produzenten ihrer Hilfe und erleben Selbstwirksamkeit.
- Eigene Wert- oder Lebensvorstellungen der Mitarbeiter(innen) sind nicht entscheidend für die Hilfegestaltung. Es zählen die Vorstellungen und Ziele der Familien. Sie selbst sind die Experten für ihre Lebenswelt. Niemand kennt die Kinder besser als die Eltern. Die Fachkräfte sollten zunächst ohne eigene Hilfeideen auf die Familien zugehen.
- Die Ressourcen des Lebensumfelds und des Sozialraums, insbesondere der Regeleinrichtungen, sind vor den Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige zu nutzen (Familie, Nachbarn, Kindergärten, Schule, Vereine, Schlüsselpersonen etc.).
- Gruppeninteraktionen, wie auch die Bewältigung des normalen Alltags, der für Kinder ein hohes Maß an Komplexität aufweist, sind das beste Lernangebot. In einer gemischten Gruppe gehen spielende, interagierende Kinder intuitiv genau an ihre jeweiligen Leistungsgrenzen und werden nicht über- oder unterfordert, wie es in Kursen oft der Fall ist.
Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu erreichen und die eigenen Aktivitäten darauf auszurichten.
Ressourcenorientierte Hilfe in der Praxis
Der Kreis Nordfriesland arbeitet seit 2002 in der Kinder- und Jugendhilfe mit systemischen, sozialraumorientierten und budgetierten Hilfen mit fünf definierten Sozialräumen und Sozialraumträgern. Der Organisationstheorie folgend bestimmen die Inhalte und damit die fachlichen Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe die Rahmenbedingungen und Prozesse.
Ziel bei Einführung war es, flexible und maßgeschneiderte Hilfen in Einklang mit den Zielen der Betroffenen anzubieten und nicht "versäult" in Maßnahmen anhand der Paragrafen vorzugehen. Es galt, ressourcen- und lösungsorientiert sowie systemisch unter Einbeziehung der Lebenswelt tätig zu sein und Steuerungssysteme zu installieren, in denen fachliche Ansätze von einem Finanzsystem unterstützt werden.
Die Prozesse werden nach dem Grundsatz "Vom Fall zum Feld" gestaltet. In der - leider noch utopischen - Idealvorstellung vom Landkreis Nordfriesland gäbe es irgendwann keinen einzigen Einzelfall mehr, weil die Lebensbedingungen für Familien so gut wären, dass sie keine Einzelfallunterstützung bräuchten. Und im Hintergrund arbeiten Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schule so, dass die Familien in ihrer Lebenswelt alles erreichen, was sie brauchen und möchten. Für die Gestaltung der Lebenswelt sind alle Partner, die Kitas, die Schulen, die offene Jugendarbeit, aber auch die ehrenamtlichen Ressourcen wie Vereine, Verbände und andere Schlüsselpersonen in der Region wichtig. Diese haben ihre eigenen Rollen, nehmen ihre Verantwortung wahr und stärken sich gegenseitig.
Aber auch die Einzelfälle müssen systemisch bearbeitet werden. Dazu erfolgen gemeinsame, rechtskreisübergreifende Einzelfallbesprechungen in Regionalteams, in denen öffentliche und freie Träger sowie bei Bedarf weitere Beteiligte gemeinsam anhand der Ziele und Ressourcen der Familien standardisiert arbeiten. Im Mittelpunkt steht die Sichtweise der Eltern als Experten, die über Hilfeangebote auf Basis der fachlichen Empfehlungen selbst entscheiden.
Bei der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung hat der Kreis Nordfriesland 2007 die Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige unter der Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung organisatorisch und systemisch zusammengeführt. Auch die Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige sieht mittlerweile ihren Arbeitsauftrag nicht mehr nur bei "ihren" Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, sondern in der Ressourcenstärkung aller. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dadurch mehr gesellschaftliche und professionelle Ressourcen zur Verfügung stehen als zuvor.
Zugleich sind gemeinsame Projekte mit Regeleinrichtungen entstanden, in denen "Pool-Modelle" ohne die Notwendigkeit der Benennung von Einzelfällen für die Schulintegration entwickelt worden sind. Sie werden gemeinsam mit Finanzen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige und der Schule umgesetzt.
Innerhalb des Fachbereichs wurde für jeden der fünf Sozialräume je eine regionale Abteilung gebildet, in der alle Fachkräfte für die jeweiligen Leistungen der Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen für seelisch (§35?a SGB VIII), körperlich und geistig behinderte (§53 SGB XII) Kinder und Jugendliche zuständig sind und zusammenarbeiten. Jede Abteilung ist innerhalb des jeweiligen Sozialraums für alle Bereiche unter einer zuständigkeitsübergreifenden Leitung verantwortlich. Zuständigkeitsstreitereien zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind damit ausgeschlossen. Es gibt Mitarbeiter(innen) in der Hilfeplanung, die sowohl für Hilfen nach dem SGB VIII als auch nach dem SGB XII zuständig sind.
Der Zusammenführungsprozess wurde durch gemeinsame Entwicklungsprozesse, Teamentwicklungen, Fortbildungen und externe Begleitung befördert, in deren Verlauf sich die Dienste der Eingliederungshilfe von den Erfolgen einer systemisch-familienorientierten Arbeitsweise überzeugt haben. Die gemeinsamen Prozesse finden weiterhin statt und werden durch ein fortlaufendes "training on the job" unterstützt.
Seit 2013 wird auch die Eingliederungshilfe für Erwachsene in Form einer Sozialraumorientierung umgesetzt. Es bestehen bereits zahlreiche Kooperationen und gemeinsame Projektideen.
Finanzierung über regionale Sozialraumbudgets
Die Finanzierung aller Einzelfälle, aber auch der fallunspezifischen und fallübergreifenden Hilfen, erfolgt über regionale Sozialraumbudgets, die durch die öffentlichen und freien Träger für die Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige gesteuert werden. Die Budgets werden den Regionalteams verantwortlich zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Budgets kann "frei gewirtschaftet" werden. Neben Einzelmaßnahmen können somit (präventive) Projekte installiert oder Regelinstitutionen unterstützt werden. Die Budgets sind dabei "nur" Planbudgets, beschränken also keine Rechtsansprüche.
In der Budgetsteuerung ist die Systematik enthalten, dass die freien Träger an der Lösung von Problemen und nicht (zum Beispiel über Fachleistungsstunden oder Tagessätze) an den Problemen Geld verdienen sollen. Wenn daher durch effektive Vorsorge weniger Fälle zu betreuen sind, können die Leistungsanbieter ihre Gelder in weitere präventive Angebote (fallunspezifische Arbeit) fließen lassen. Die Stellen werden dadurch nicht gefährdet. Gleichzeitig ermöglicht das System eine sehr frühe, niedrigschwellige und präventive Arbeit. Würde diese nicht erfolgen, müssten die Versäumnisse über die Folgekosten der späteren Kinder- und Jugendhilfe oder anderen Sozialsystemen in höherem Maße aufgefangen werden.
Die Steuerung kann nach den vorliegenden Erfahrungen am besten über Arbeitsqualität, Geld und Spaß an der Arbeit erfolgen. Für die einzelnen Ebenen der Leitungen und Mitarbeitenden wurden Gremien errichtet, die fortlaufend die sozialräumliche Arbeit weiterentwickeln, evaluieren und Vereinbarungen treffen.
Qualität, Geld und Spaß als Steuerungselemente
Die Finanzen werden über ein differenziertes Fach- und Controllingkonzept gesteuert, das Elemente der Finanzverantwortung der Regionalteams, Standards in den Prozessen und Abrechnungen sowie leistungsfördernde Bausteine enthält. Die Budgetlogik führt dazu, dass präventive Arbeit nachhaltig durch eine Budgeteinhaltung belohnt wird und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Sozialräumen und von Selbsthilfepotenzialen führt.
Für die Arbeitsqualität wurden Standards und Prozesse entwickelt und es finden - gemeinsame -
Teamentwicklungen und Fortbildungen von öffentlichen und freien Trägern sowie Evaluationen statt, die sich vor allem mit den Haltungen auseinandersetzen.
Der Spaß an der Arbeit zeigt sich insbesondere über den Gestaltungsspielraum, die Teamarbeit, die gemeinsamen Erfolge und die Rückmeldungen von anderen Jugend- und Sozialämtern.
Der Kreis Nordfriesland hat in den letzten zehn Jahren die Erfahrung gemacht, dass bereits mit den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen "inklusive Lösungen" im Sinne der Familien, Kinder- und Jugendlichen möglich sind und dabei positive systemische Wirkungen entstehen.
Bestärkt wird diese Ausrichtung durch die Rückmeldung der Kinder, Jugendlichen und Familien, die ihre Zufriedenheit mit dem Hilfesystem insbesondere aufgrund der hohen Partizipation im Verfahren und der Orientierung am eigenen Willen und den eigenen Zielen reflektieren.
Optimierungspotenziale bestehen allerdings noch in einer gemeinsamen und transparenten gesetzlichen Grundlage, die gleiche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gewährleistet und auch das Entwickeln einer gemeinsamen Haltung befördert.
Besser zusammenleben durch Quartiersarbeit
Damit die Aggression nicht übernimmt
Die Allgemeine Sozialberatung ist persönlich
Leistungskürzung der Pensionskasse
Willen der Pflegenden respektieren
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