Vom guten Umgang mit Stiftern
"Die eigene Wohnung aufzugeben fällt mir schwer", sagt Elisabeth Pütz (Name geändert). Sie ist mittlerweile 94 Jahre alt. Viel von ihrem Leben hängt an dieser Wohnung - auch Erinnerungen an die Zeit, als ihr Ehemann noch lebte. "Die Möbel hat er damals selbst geschreinert", erzählt sie stolz. Nun zieht Elisabeth Pütz in ein Seniorenheim; sie muss entscheiden, was sie mitnehmen möchte. Die "CaritasStiftung im Erzbistum Köln" begleitet sie dabei, Abschied aus ihrer gewohnten Umgebung zu nehmen.
Elisabeth Pütz ist Stifterin. Mit ihrer Zustiftung zur "CaritasStiftung" möchte sie vor allem Kindern helfen, die dringend Unterstützung brauchen, damit sie den Weg in ein selbstbestimmtes Leben schaffen. Ihre Zustiftung konnte schon vielen Kindern Mut machen, und zu keinem Zeitpunkt hat sie ihre Entscheidung bereut. Für sie war es genau der richtige Schritt.
Möglichkeiten des Stiftens
Stiften heißt, nachhaltig etwas Gutes zu tun. Denn der Stiftungszweck wird allein aus den Erträgen des Stiftungskapitals gefördert. Das Stiftungsvermögen selber bleibt dauerhaft erhalten. Auf diese Weise kann nachhaltig gefördert werden, wo Hilfe benötigt wird. Die "CaritasStiftung im Erzbistum Köln" bietet - ebenso wie andere diözesane oder bundesweit tätige Caritas-Stiftungen - verschiedene Angebote für Stifter(innen) an.1 Eine einfache Möglichkeit ist dabei die Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung oder die Gründung eines Stiftungsfonds auf den eigenen Namen. Zunehmend nachgefragt wird das Stifterdarlehen. Dieses ermöglicht es, jederzeit (etwa im Falle einer Krankheit) auf sein Kapital zurückgreifen zu können. Gestiftet werden die Zinsen des Kapitals.
Die individuellste Möglichkeit des Stiftens ist die eigene Stiftung. Diese hat eine Satzung, in der der/die Stifter(in) unter anderem die Zwecke der Stiftung festlegt. Ein eigenes Kuratorium wacht über die Zweckverwirklichung. Die Stiftung wird treuhänderisch durch eine Caritas-Stiftung verwaltet. Hier spricht man auch von einer Treuhandstiftung. Der Vorteil: So kann sich der/die Stifter(in) ganz auf die Umsetzung des Stiftungszwecks konzentrieren und braucht sich nicht um die Verwaltungsarbeit zu kümmern.
Eine Stiftung verwalten…
Die Möglichkeiten zu stiften sind vielfältig. Eine ganze Reihe von Menschen haben sich bereits dazu entschlossen und möchten damit "Zukunft" hinterlassen. Aber was heißt es in der Praxis, eine (Zu-)Stiftung zu verwalten? Geht es nur um Buchhaltung, Geldanlage und Rechenschaft gegenüber dem/der Stifter(in)? Oder gehört mehr dazu?
Wenn man als Caritas-Stiftung Menschen anbietet, sich als Stifter(in) zu engagieren, geht es zunächst darum, einerseits die Verwaltung und andererseits die zweckentsprechende Mittelverwendung des gestifteten Kapitals sicherzustellen. Das Stiftungskapital muss sicher, aber auch möglichst ertragreich angelegt werden. Es ist in seinem Wert dauerhaft zu erhalten. Alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung sind im Rechnungswesen ordnungsgemäß zu erfassen, ein Jahresabschluss ist zu erstellen. Dem/der Stifter(in) ist darüber Rechenschaft abzulegen. Die Erträge der Stiftung sind außerdem zeitnah für die Verwirklichung des Stiftungszwecks einzusetzen. Auf Wunsch sind dem/der Stifter(in) dazu Vorschläge zu unterbreiten.
…bedeutet mehr
Aber mit diesen Selbstverständlichkeiten endet die Stiftungsverwaltung nicht, im Gegenteil. Wer sich nur darauf beschränkt, die Verwaltung effizient und korrekt abzuwickeln, greift zu kurz. Diese Leistungen werden zu Recht vom Stifter erwartet, und eine Institution, die Stiftungsgelder verwaltet, muss dies sicherstellen. Es gehört quasi zur "institutional readiness": Die Caritas-Stiftung muss bereit und in der Lage sein, die Verwaltungsaufgaben effizient, zeitnah und zur Zufriedenheit des Stifters umzusetzen.
Auf dem Lebensweg begleiten
Stiftungsverwaltung bedeutet mehr als die Administration - sie hat ganz viel mit Beziehungspflege zu tun. Als begünstigte Organisation begleitet die Caritas-Stiftung ihre Stifter(innen) auf dem weiteren Lebensweg, baut eine Beziehung auf. Denn wer stiftet, der vertraut sich einem anderen an, mit all dem, was er aufgebaut, gespart, manchmal auch selber geerbt hat. Der/die Stifter(in) möchte etwas Gutes tun und vertraut dem Gegenüber, dass er sich in seinem/ihrem Sinne verhält. Diesem Vorschuss an Vertrauen heißt es gerecht zu werden.
Was heißt das für die Caritas-Stiftung als begünstigte Organisation? Zur Beziehungspflege gehört ein regelmäßiger persönlicher Austausch, mindestens aber selbstverständlich ein Geburtstags- und Weihnachtsgruß an den/die Stifter(in). Die Caritas-Stiftung lädt den/die Stifter(in) zu Veranstaltungen ein - beispielsweise zu einer Schifffahrt, einem Museumsbesuch oder einem Stifterfest. Sie bietet ihm/ihr Gelegenheit, Teil der Stiftergemeinschaft zu werden und mit anderen Gleichgesinnten in Kontakt zu kommen. Sie nimmt Teil an seinen Freuden, wie zum Beispiel einer schönen Urlaubsreise, aber auch an schwierigen Zeiten, an Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod. Sie hilft ihm/ihr beispielsweise bei der Auflösung der Wohnung oder unterstützt den/die Stifter(in), wenn es um "Papierkram" geht.
Stifterbetreuung ist wichtig
Eine Caritas-Stiftung, die Unterstützer(innen) sucht, muss sich bewusst sein, dass diese Form der Stifterbetreuung - neben der reinen Verwaltungstätigkeit - notwendig ist und mit zu ihrer Aufgabe gehört. Dafür braucht es in der Organisation Menschen mit Engagement und Empathie für die Stifter(innen), die sich dieser Aufgabe annehmen - und dies kontinuierlich und verlässlich über viele Jahre.
Jeder Stifter ist anders. Der eine möchte einfach nur "Gutes tun" und erwartet keinen besonderen Dank und keine Zuwendung. Andere Stifter(innen) wiederum freuen sich über den Kontakt und suchen die Einbindung in eine Stiftergemeinschaft. Dabei gilt es für beide Seiten, das richtige Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz zu finden.
Stiften ist selbstlos
"Wenn ich stifte, versprechen Sie mir dann einen Platz in dem Altersheim, in das ich gerne gehen möchte?", fragte einmal ein potenzieller Stifter. Anliegen dieser Art begegnen einer Caritas-Stiftung von Zeit zu Zeit, wenn es um das Thema Stiften geht. Das Anliegen ist verständlich. Der Stifter gibt einen Teil oder sein ganzes Vermögen an eine Caritas-Stiftung - zu Lebzeiten oder per Testament. Meistens erwartet er dafür keine Gegenleistung, sondern verschenkt selbstlos das, was ihm das Leben geschenkt hat. Und die begünstigte Organisation darf ihm eine Gegenleistung auch nicht versprechen. Dennoch sollte sich eine Caritas-Stiftung immer - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - für ihre Stifter(innen) einsetzen. Hierzu gehört die Hilfe bei der Suche nach einem Betreuer, einer Pflegestation oder einem Heimplatz genauso wie die Suche nach Fachleuten, die sich in Fragen von Testamentsgestaltung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht auskennen. Stiften ist selbstlos, aber als Caritas-Stiftung hat man trotz-dem die moralische Pflicht, sich um den/die Stifter(in) angemessen zu kümmern. Einen Platz im Altersheim versprechen darf man jedoch nicht.
Grenzen ziehen
Es ist wichtig, im Einzelfall auch einmal Grenzen zu ziehen. "Würden Sie mich auf meiner Urlaubsreise begleiten? Ich übernehme auch gerne Ihre Kosten." Ein solches Angebot eines Stifters ist sicherlich gut gemeint, geht aber über die vertretbaren Grenzen hinaus. Es darf keine Abhängigkeit entstehen, und ein(e) Stifter(in) darf sich - trotz seiner/ihrer guten Tat - nicht mit dem eigenen Geld Vorteile erkaufen wollen. Stiften muss selbstlos bleiben.
Stichwort Testament
Stifter(innen) entscheiden sich häufig schon zu Lebzeiten dafür, eine Stiftung zu gründen oder auf andere Art und Weise zu stiften. Das Thema Testament kommt bei dieser Gelegenheit häufig ins Spiel. Aber Sterben und Tod sind meist Tabuthemen. Wie geht man als Caritas-Stiftung damit um? Ist es moralisch vertretbar, eine(n) Stifter(in) um ein Testament zu eigenen Gunsten zu bitten?
Im Kontext des Stiftens verliert sich diese Spannung. Der Stifter will ausdrücklich etwas Gutes tun, auch über den eigenen Tod hinaus. Er gibt das, was das Leben ihm an materiellen Dingen schenkte, an diejenigen weiter, die Hilfe brauchen. Dazu gehört es für ihn auch, sich über sein Testament Gedanken zu machen. Als Caritas-Stiftung braucht man das heikle Thema Testament meist gar nicht anzusprechen - der Stifter tut dies von sich aus. "Ich habe keine Nachkommen. Deshalb soll die Caritas-Stiftung einmal mein Vermögen erben." So hat es beispielsweise Elisabeth Pütz bestimmt.
Sorgsam und dankbar sein
Caritas-Stiftungen gehen sorgsam mit diesen Geschenken um. Sie sind dankbar für jeden Menschen, der sich - mit kleinem oder großem Betrag - als Stifter(in) engagiert und damit dem Leben Zukunft gibt. Sie ehren sein/ihr Andenken über den Tod hinaus. Der letzte Wille des Stifters ist Verpflichtung für sie. Elisabeth Pütz hat im Seniorenheim neue Kontakte knüpfen können. Mittlerweile hat sie sich dort gut eingelebt und fühlt sich wohl. Sie ist gesund und voller Lebensfreude. "Ich bin froh, dass alles gut geregelt ist", sagt sie. Die "CaritasStiftung" wird sie weiter auf ihrem Lebensweg begleiten.
Anmerkung
1. Die "CaritasStiftung im Erzbistum Köln" hat folgende Internetadresse: www.caritasstiftung.de. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Caritas-Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, siehe www.caritas-stiftungen.de