Qualifizierungsbausteine für Aufsichtsgremien
Effektive Aufsichts- und Kontrollstrukturen sind ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Caritas.1 Mitglieder von Aufsichtsgremien bringen unterschiedliche Ausbildungen, Kompetenzen und berufliche Erfahrungen mit. Diese Mischung wird in der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz2 als erwünscht und wichtig betrachtet. Jenseits aller Spezialisierungen, die die einzelnen Mitglieder in die Arbeit einbringen können, sind aber auch eine gemeinsame Sprache und ein Grundverständnis für die wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsgremiums notwendig. Nur so kann auch gemeinsam Verantwortung getragen werden. Deshalb müssen sich Mitglieder der Aufsichtsgremien informieren und qualifizieren. Denn ihre Aufgabe ist anspruchsvoll und herausfordernd.
Je nach Zusammensetzung des Gremiums bieten sich unterschiedliche Qualifizierungsbausteine für das gesamte Gremium oder für einzelne Mitglieder an. Grundlegend ist dabei die Kenntnis von den Rechten und Pflichten des Aufsichtsgremiums. Nur ein im besten Sinne selbstbewusstes Gremium kann in kluger Balance von Kontrolle und Vertrauen mit hauptamtlichen Geschäftsführungen zukunftsorientiert zusammenarbeiten.
Die wichtigste Aufgabe des Gremiums ist die wirtschaftliche Aufsicht. Dazu sind mindestens Grundkenntnisse zu Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung und Risikomanagement erforderlich. Angebote für nicht kaufmännisch vorgebildete Mitglieder erhöhen die Sicherheit bei gemeinsam zu treffenden Entscheidungen. Auch Kenntnisse der unterschiedlichen Finanzierungsquellen, über Haftungsfragen, Aspekte des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts und notwendige Versicherungen gehören zu den Grundthemen der wirtschaftlichen Aufsicht.
Wirtschaftliche Aufsicht ist, so scheint es, ein abgegrenztes Sach- und Fachthema. Aber zu effektiver wirtschaftlicher Aufsicht gehört auch ein reflektiertes Selbstverständnis des Verbandes oder des Unternehmens, in dem das Aufsichtsgremium tätig ist. Eine Vergewisserung, welche Aufgaben einem Verband oder einem Unternehmen im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege und im Besonderen innerhalb des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zukommen, gibt der eigenen Arbeit Ziel und Richtung. Kenntnisse über den Aufbau, die Gliederungen und die Organe des DCV sind deshalb genauso wichtig wie eine Reflexion über die christlichen Werte und die eigene Spiritualität. Gerade im Letzteren kann eine kraftspendende Quelle für Motivation und Inspiration liegen.
Gutes und qualifiziertes Personal ist entscheidend für den Unternehmenserfolg. Deshalb gehören nicht nur die Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts mit Drittem Weg, Grundordnung, AVR und Mitarbeitervertretung, sondern auch ein Verständnis für die Prozesse von Personalarbeit (von Mitarbeiterführung bis zu Personalmarketing) zu den wünschenswerten Kenntnissen eines Aufsichtsgremiums.
Jedes Gremium steht vor der besonderen Aufgabe, die eigene Arbeit zu organisieren, Sitzungen möglichst effektiv zu gestalten und nicht mehr Zeit für anstehende Aufgaben aufzuwenden als notwendig. Natürlich gehört es zu den speziellen Aufgaben der Vorsitzenden, Moderationstechniken, Konfliktmanagement und den Kontakt zu Medien und Öffentlichkeit zu beherrschen. Daneben sollten aber alle Mitglieder des Aufsichtsgremiums die eigene Rolle und die Art und Weise der Kommunikation untereinander und mit der Geschäftsführung reflektieren.
Die genannten Themenfelder können mühelos ergänzt werden. So sind beispielsweise Strategieentwicklung, das Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und christlichem Menschenbild oder der eigene Umgang mit Macht interessante Fragestellungen für Fortbildungen. Die Fortbildungs-Akademie des DCV bietet zusammen mit der Stabsstelle Sozialwirtschaft und den diözesanen Caritasverbänden Informationsveranstaltungen und Fortbildungen auf Anfrage vor Ort sowie auch gezielt für einzelne Aufsichtsgremien an.
Anmerkungen
1. Vgl. Bangert, Christopher: Aufsicht auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung. In: neue caritas Heft 17/2010, S. 9-13.
2. DBK (Hrsg.): Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht. Bonn, 2007.